Druck- und Lokalversion Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes
- Bayern -

Vom 27. März 2017
(GVBl. Nr. 5 vom 31.03.2017 S. 42)



§ 1

Das Landeswahlgesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl. S. 277, 620, BayRS 111-1-I), das zuletzt durch Art. 10a des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2. Die Überschrift vor Art. 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
1. Stimmrecht"Kapitel 1 Stimmrecht".

3. In Art. 4 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter "ein Sperrvermerk" durch die Wörter "eine Auskunftssperre" ersetzt.

4. Die Überschrift nach Art. 4 wird wie folgt gefasst:

altneu
2 Räumliche Gliederung und Wahlorgane"Kapitel 2 Räumliche Gliederung und Wahlorgane".

5. In Art. 5 wird in der Überschrift die Fußnote 1 gestrichen.

6. Art. 6 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 2 eingefügt:

"2. bei Landtagswahlen ein Beschwerdeausschuss für das Staatsgebiet,".

b) Die bisherigen Nrn. 2 und 3 werden die Nrn. 3 und 4.

c) Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5 und nach dem Wort "Stimmbezirk" werden die Wörter " ; die Gemeinde soll anordnen, dass ein Wahlvorstand, der weniger als 50 Stimmberechtigte zur Abstimmung zugelassen hat, die Abstimmungsverhandlungen zur Ergebnisermittlung einem anderen Wahlvorstand übergibt," eingefügt.

d) Die bisherige Nr. 5 wird Nr. 6.

7. Art. 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort "(Wahlausschüsse)" gestrichen.

b) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

"Der Beschwerdeausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzendem sowie den sechs Beisitzern des Landeswahlausschusses und zwei vom Landeswahlleiter berufenen Richtern des Verwaltungsgerichtshofs."

c) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.

8. Die Überschrift nach Art. 9 wird wie folgt gefasst:

altneu
3
Durchführung der Abstimmung
"Kapitel 3
Durchführung der Abstimmung".

9. Die Überschrift vor Art. 19 wird wie folgt gefasst:

altneu
1
Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten
"Kapitel 1
Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten".

10. Art. 21 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird die Fußnote 2 gestrichen.

b) Die Abs. 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

altneu
(2) Hiervon treffen
auf den Wahlkreis Oberbayern60,
auf den Wahlkreis Niederbayern18,
auf den Wahlkreis Oberpfalz16,
auf den Wahlkreis Oberfranken16,
auf den Wahlkreis Mittelfranken25,
auf den Wahlkreis Unterfranken20,
auf den Wahlkreis Schwaben26.

(3) Für die Wahl der Abgeordneten als Vertreter ihres Stimmkreises werden 90 Stimmkreise gebildet, und zwar

im Wahlkreis Oberbayern30,
im Wahlkreis Niederbayern9,
im Wahlkreis Oberpfalz8,
im Wahlkreis Oberfranken8,
im Wahlkreis Mittelfranken13,
im Wahlkreis Unterfranken10,
im Wahlkreis Schwaben13.
"(2) Hiernach verteilen sich die Abgeordnetenmandate auf die Wahlkreise wie folgt:
Oberbayern61,
Niederbayern18,
Oberpfalz16,
Oberfranken16,
Mittelfranken24,
Unterfranken19,
Schwaben26.

(3) Für die Wahl der Abgeordneten als Vertreter ihres Stimmkreises werden 91 Stimmkreise gebildet, und zwar in den Wahlkreisen

Oberbayern31,
Niederbayern9,
Oberpfalz8,
Oberfranken8,
Mittelfranken12,
Unterfranken10,
Schwaben13."

11. In Art. 22 Satz 1 werden die Wörter ", die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat" gestrichen.

12. Die Überschrift nach Art. 22 wird wie folgt gefasst:

altneu
2
Wahlvorschläge
"Kapitel 2
Wahlvorschläge".

13. In Art. 27 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 wird die Fußnote 3 gestrichen.

14. Art. 34 wird wie folgt geändert:

a) Dem Abs. 2 werden die folgenden Sätze 5 und 6 angefügt:

"In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören. Der Beschwerdeausschuss muss über die Beschwerde spätestens am 52. Tag vor dem Wahltag - bei einer Wahl nach Auflösung oder Abberufung des Landtags spätestens am 12. Tag vor dem Wahltag - entscheiden."

b) Abs. 3

(3) Zur Entscheidung über die Beschwerde wird beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Beschwerdeausschuss gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus dem Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr oder dem von ihm ernannten Stellvertreter als Vorsitzendem, aus einem dem Kreis der ordentlichen Gerichtsbarkeit angehörenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs und einem Richter des Verwaltungsgerichtshofs, die von den Präsidenten dieser Gerichte benannt werden, aus dem Landeswahlleiter und aus dem Wahlrechtsreferenten des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Die Entscheidung über die Beschwerde muss spätestens am 52. Tag vor dem Wahltag - bei einer Wahl nach Auflösung oder Abberufung des Landtags spätestens am 12. Tag vor dem Wahltag - getroffen werden.

wird aufgehoben.

15. Die Überschrift nach Art. 35 wird wie folgt gefasst:

altneu
3
Abstimmung
"Kapitel 3
Abstimmung".

16. Art. 37 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 wird das Wort "Stimmkreisbewerbers" durch das Wort "Stimmkreisabgeordneten" ersetzt.

b) In Abs. 2 Halbsatz 1 wird das Wort "Wahlkreisbewerbers" durch das Wort "Wahlkreisabgeordneten" ersetzt.

17. Die Überschrift nach Art. 38 wird wie folgt gefasst:

altneu
4 Feststellung des Wahlergebnisses"Kapitel 4 Feststellung des Wahlergebnisses".

18. In Art. 45 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Stimmkreis" die Wörter "erhalten hat," eingefügt.

19. Die Überschrift nach Art. 50 wird wie folgt gefasst:

altneu
5 Wahlprüfung"Kapitel 5 Wahlprüfung".

20. Die Überschrift nach Art. 55 wird wie folgt gefasst:

altneu
6 Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft"Kapitel 6 Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft".

21. Die Überschrift nach Art. 59 wird wie folgt gefasst:

altneu
7 Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen"Kapitel 7 Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen".

22. Die Überschrift nach Art. 62 wird wie folgt gefasst:

altneu
1 Volksbegehren"Kapitel 1 Volksbegehren".

23. In Art. 63 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 werden nach dem Wort "Unterzeichner" die Wörter "muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und" eingefügt.

24. Die Überschrift nach Art. 74 wird wie folgt gefasst:

altneu
2
Volksentscheid
"Kapitel 2
Volksentscheid".

25. In Art. 84 wird nach der Angabe "71 Abs. 1" die Angabe "und 3" eingefügt.

26. In Art. 93 wird Fußnote 4 die Fußnote 1.

27. Die Anlage wird wie folgt geändert:

a) In der Tabellenüberschrift Spalte 2 werden die Wörter "Gemeinden nach dem Gebietsstand vom 01.01.2011" durch die Wörter "Gebietsstand vom 01.10.2016" ersetzt.

b) Die Nrn. 101 bis 108 werden durch die folgenden Nrn. 101 bis 109 ersetzt:

altneu

StimmkreisGebiet des Stimmkreises
(Gebietsstand vom 01.10.2016)
Nr.Name
101München-HadernStadtbezirke 7, 8 und 20, aus dem Stadtbezirk 2 die Stadtbezirksviertel 2.71 bis 2.74 und 2.81 bis 2.84 sowie aus dem Stadtbezirk 19 die Stadtbezirksviertel 19.32, 19.33, 19.35 und 19.41 bis 19.44
102München-BogenhausenStadtbezirke 5, 13 und 14
103München-GiesingStadtbezirke 6, 17 und 18 sowie der Stadtbezirk 19 ohne die Stadtbezirksviertel 19.32, 19.33, 19.35 und 19.41 bis 19.44
104München-MilbertshofenStadtbezirke 4 und 11 sowie aus dem Stadtbezirk 9 die Stadtbezirksviertel 9.11 bis 9.17, 9.30, 9.41 bis 9.44, 9.51, 9.52 und 9.61 bis 9.65
105München-MoosachStadtbezirke 10 und 24, aus dem Stadtbezirk 9 die Stadtbezirksviertel 9.21 bis 9.29 sowie aus dem Stadtbezirk 25 die Stadtbezirksviertel 25.11 bis 25.15 und 25.24 sowie die nicht zum Stimmkreis 106 München-Pasing gehörenden Teile der Stadtbezirksviertel 25.21, 25.23 und 25.28
106München-PasingStadtbezirke 21, 22 und 23, aus dem Stadtbezirk 25 die Stadtbezirksviertel 25.22, 25.25 bis 25.27 und 25.29 sowie die westlich der Fürstenrieder Straße liegenden Teile der Stadtbezirksviertel 25.21, 25.23 und 25.28
107München-RamersdorfStadtbezirke 15 und 16
108München-SchwabingStadtbezirke 1, 3 und 12 sowie aus dem Stadtbezirk 2 die Stadtbezirksviertel 2.10, 2.20, 2.31 bis 2.33, 2.41, 2.42, 2.51 bis 2.53, 2.61 und 2.62
109AltöttingLandkreis Altötting
"
StimmkreisGebiet des Stimmkreises
(Gebietsstand vom 01.10.2016)
Nr.Name
101München-HadernStadtbezirke 7 und 20, die Stadtbezirksviertel 19.32, 19.33, 19.35 und 19.41 bis 19.44, 25.11 bis 25.15 und 25.24 sowie die nicht zum Stimmkreis 106 gehörenden Teile der Stadtbezirksviertel 25.21, 25.23 und 25.28
102München-BogenhausenStadtbezirke 13 und 14 sowie die Stadtbezirksviertel 5.11, 5.12, 5.21 und 5.22
103München-GiesingStadtbezirke 6 und 17, der Stadtbezirk 18 ohne die Stadtbezirksviertel 18.11 und 18.12 sowie der Stadtbezirk 19 ohne die Stadtbezirksviertel 19.32, 19.33, 19.35 und 19.41 bis 19.44
104München-MilbertshofenStadtbezirke 4 und 11 sowie die Stadtbezirksviertel 9.30, 9.41 bis 9.44, 9.51, 9.52 und 9.61 bis 9.65
105München-MoosachStadtbezirke 10 und 24 sowie die Stadtbezirksviertel 9.11 bis 9.17 und 9.21 bis 9.29
106München-PasingStadtbezirke 21, 22 und 23, die Stadtbezirksviertel 25.22, 25.25 bis 25.27 und 25.29 sowie die westlich der Fürstenrieder Straße liegenden Teile der Stadtbezirksviertel 25.21, 25.23 und 25.28
107München-RamersdorfStadtbezirke 15 und 16
108München-SchwabingStadtbezirke 1, 3 und 12
109München-MitteStadtbezirke 2 und 8, der Stadtbezirk 5 ohne die Stadtbezirksviertel 5.11, 5.12, 5.21 und 5.22 sowie die Stadtbezirksviertel 18.11 und 18.12

".

c) Die bisherige Nr. 109 wird Nr. 110.

d) Die bisherige Nr. 110 wird Nr. 111 und in Spalte 2 wird die Angabe "130" durch die Angabe "131"ersetzt.

e) Die bisherige Nr. 111 wird Nr. 112 und in Spalte 2 wird die Angabe "129" durch die Angabe "130" ersetzt.

f) Die bisherigen Nrn. 112 bis Nr. 116 werden die Nrn. 113 bis 117.

g) Die bisherige Nr. 117 wird Nr. 118 und in Spalte 2 wird die Angabe "119" durch die Angabe "120" ersetzt.

h) Die bisherige Nr. 118 wird Nr. 119.

i) Die bisherige Nr. 119 wird Nr.120 und in Spalte 2 wird die Angabe "117" durch die Angabe "118" ersetzt.

j) Die bisherige Nr. 120 wird Nr. 121 und Spalte 2 wird die Angabe "126, 127" durch die Angabe "127, 128" ersetzt.

k) Die bisherige Nr. 121 wird Nr. 122.

l) Die bisherige Nr. 122 wird Nr. 123 und in Spalte 2 wird die Angabe "123" durch die Angabe "124" ersetzt.

m) Die bisherige Nr. 123 wird Nr. 124 und in Spalte 2 wird die Angabe "122" durch die Angabe "123" ersetzt.

n) Die bisherige Nr. 124 wird Nr. 125 und in Spalte 2 wird die Angabe "125" durch die Angabe "126" ersetzt.

o) Die bisherige Nr. 125 wird Nr. 126 und in Spalte 2 wird die Angabe "124" durch die Angabe "125" ersetzt.

p) Die bisherige Nr. 126 wird Nr. 127 und in Spalte 2 wird die Angabe "120, 127" durch die Angabe "121, 128" ersetzt.

q) Die bisherige Nr. 127 wird Nr. 128 und in Spalte 2 wird die Angabe "120, 126" durch die Angabe "121, 127" ersetzt.

r) Die bisherige Nr. 128 wird Nr. 129 und in Spalte 2 wird die Angabe "130" durch die Angabe "131" ersetzt.

s) Die bisherige Nr. 129 wird Nr. 130 und in Spalte 2 wird die Angabe "111" durch die Angabe "112" ersetzt.

t) Die bisherige Nr. 130 wird Nr. 131 und in Spalte 2 wird die Angabe "128" durch die Angabe "129" und die Angabe "110" durch die Angabe "111" ersetzt.

u) Nr. 402 wird wie folgt gefasst:

Alt:

StimmkreisGebiet des Stimmkreises
(Gebietsstand vom 01.10.2016)
Nr.Name
402Bamberg-StadtKreisfreie Stadt Bamberg,
vom Landkreis Bamberg
die Gemeinden Bischberg, Gundelsheim, Hallstadt, St, Oberhaid, Viereth-Trunstadt die Verwaltungsgemeinschaften Lisberg (= Lisberg, Priesendorf), Stegaurach (= Stegaurach, Walsdorf)
(übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 401)

Neu:

StimmkreisGebiet des Stimmkreises
(Gebietsstand vom 01.10.2016)
Nr.Name
402Bamberg-StadtKreisfreie Stadt Bamberg,
vom Landkreis Bamberg
die Gemeinden
Bischberg, Gundelsheim, Hallstadt, Oberhaid, Stegaurach, Walsdorf, Viereth-Trunstadt
die Verwaltungsgemeinschaft
Lisberg (= Lisberg, Priesendorf),
(übrige Gemeinden siehe Stimmkreis 401)

v) In den neuen Nrn. 111, 112, 125 bis 128, 130, 131 und in den Nrn. 202, 204 bis 207, 304, 305, 307, 308, 401, 403, 502, 505 bis 508, 510, 511, 601 bis 605, 608, 609, 704, 705 und 708 bis 713 wird jeweils in Spalte 2 die Angabe " , M" gestrichen.

w) In den neuen Nrn. 112, 123, 126, 128, 130, 131 und in den Nrn. 202, 204 bis 207, 304, 307, 308, 401, 403, 408, 505 bis 507, 509 bis 511, 601, 603 bis 605, 609, 702, 705, 708, 710, 711 und 713 wird jeweils in Spalte 2 die Angabe " , St" gestrichen.

x) In den neuen Nrn. 118, 120, 130 und in den Nrn. 505, 506 und 713 wird jeweils in Spalte 2 die Angabe " , GKSt" gestrichen.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. März 2017 treten außer Kraft:

1. § 11 Abs. 2, 3, 4, 5 Satz 2, Abs. 7 Satz 2 des Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht an die Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern vom 10. Juli 1998 (GVBl. S. 385, BayRS 1141-3-I),

2. § 2 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 25. Mai 2001 (GVBl. S. 216, BayRS 111-1-I),

3. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 24. Juni 2002 (GVBl. S. 242, BayRS 111-1-I).

ID 170473

ENDE