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Änderungstext
2. NHG 2020 - 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020
Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020
- Bayern -
Vom 27. April 2020
(GVBl. Nr. 13 vom 30.04.2020 S. 238)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Art. 1 wird wie folgt geändert:
a) Für das Haushaltsjahr 2020 wird die Angabe "70.648.130.200" durch die Angabe "80.648.130.200" ersetzt.
b) Gleichzeitig wird der Haushaltsplan nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten 2. Nachtragshaushaltsplans geändert.
2. In Art. 2a Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "10.000 000.000 Euro" durch die Angabe "20.000 000.000 Euro" ersetzt.
3. In Art. 8 Abs. 22 wird die Angabe "500.000 000 Euro" durch die Angabe "12.000 000.000 Euro" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
ID: 241605
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