VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung
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1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen, gesetzliche Regelungen
3 Verhütung von Korruption
3.1 Maßnahmen in den Behörden der Landesverwaltung
3.1.1 Geschäftsverteilung3.1.2 Verbesserung der Abläufe
3.1.3 Führung und Fachaufsicht
3.1.4 Aufklärung und Fortbildung
3.1.5 Begrenzung der Verwendungszeiten (Rotation)
3.2 Maßnahmen bei Großprojekten oder bei Beauftragung von Projektgesellschaften, die die Eigenschaft eines Öffentlichen Auftraggebers nach § 98 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben
3.2.1 Wertgrenzen und Verwaltungsermessen
3.2.2 Maßnahmen
3.2.3 Ausnahmeregelung
3.3 Hinweise auf Regelungen in anderen Verwaltungsvorschriften
3.3.1 Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen3.3.2 Nebentätigkeiten
3.3.3 Vergabeverfahren
3.3.4 Pfändungen und Abtretungen
3.3.5 Sponsoring
3.4 Ausschluss vom Vergabeverfahren; Wettbewerbsregister
3.4.1 Voraussetzungen eines Ausschlusses3.4.2 Wettbewerbsregister
3.5 Förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
4 Bekämpfung von Korruption
4.1 Informationsgewinnung
4.1.1 Hinweise auf Korruption4.1.2 Rechtsaufsicht und Prüfung
4.1.3 Unterrichtung von Vorgesetzten, Dienstvorgesetzten oder übergeordneten Behörden
4.1.4 Unterrichtung des Vertrauensanwalts
4.1.5 Anonymes Hinweisaufnahmesystem
4.2 Maßnahmen bei Auftreten eines Verdachts
4.3 Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörden
5 Schlussbestimmungen
Anlage1 Ressortübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit korruptionshemmender Wirkung
(zu Nummern 3.1.2 Absatz 1, 3.2.2 Absatz 2, 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.3)
1. Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen2. Nebentätigkeiten
3. Haushalts- und Kassenwesen
4. Vergabewesen
5. Pfändungen und Abtretungen
6. Vorschriften für den kommunalen Bereich
Anlage 2 Merkblatt zur Einführung des Vertrauensanwalts
(zu Nummer 4.1.4 Absatz 5)
1. Zielsetzung2. Aufgaben des Vertrauensanwalts
3. Rechtliche Stellung
4. Anwendungsbereich
5. Kontaktdaten des Vertrauensanwalts
6. Aufgaben der Dienststellen
7. Betroffenheit des Einzelnen
Anlage 3 Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention
(zu Nummer 3 Absatz 1)
I. Allgemeine Leitsätze für alle BeschäftigtenII. Allgemeine Leitsätze für Vorgesetzte und Behördenleitungen