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Gesetz zur Änderung des Bremischen Justizkostengesetzes
Vom 17. Dezember 2013
(Brem.GBl. Nr. 108 vom 18.12.2013 S. 767)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Das Bremische Justizkostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1992 (Brem.GBl. S. 257 -36-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 23. Oktober 2012 (Brem.GBl. S. 465) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) In Justizverwaltungsangelegenheiten erheben die Justizbehörden des Landes Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der Justizverwaltungskostenordnung in der jeweils für die Justizbehörden des Bundes geltenden Fassung. Hiervon ausgenommen ist § 4 Abs. 3 der Justizverwaltungskostenord nung. | "(1) In Justizverwaltungsangelegenheiten erheben die Justizbehörden des Landes Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Justizverwaltungskostengesetz in der jeweils geltenden Fassung. Hiervon ausgenommen ist Nummer 2001 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Justizverwaltungskostengesetzes." |
2. § 5 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
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1. die Auslagen nach § 4 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 sowie § 5 Abs. 1 der Justizverwaltungskostenordnung, | "1. die Auslagen nach Teil 2 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Justizverwaltungskostengesetzes mit Ausnahme von Nummer 2001," |
3. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "§ 13 der Justizverwaltungskostenordnung" durch die Wörter "§ 22 des Justizverwaltungskostengesetzes" ersetzt.
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "der Justizverwaltungskostenordnung" durch die Wörter "dem Justizverwaltungskostengesetz" ersetzt.
bb) In Nummer 6 werden die Wörter "§ 92 Abs. 1 Satz 1 der Kostenordnung" durch die Wörter "die Vorbemerkung 1.1 Absatz 1 und die Vorbemerkung 3.1 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes" ersetzt.
cc) In Nummer 8 werden die Wörter "§ 3 der Justizverwaltungskostenordnung" durch die Wörter "§ 4 Absatz 3 des Justizverwaltungskostengesetzes" ersetzt.
4. In der Anlage (Gebührenverzeichnis) zu § 1 Absatz 2 werden in der Anmerkung zu Nummer 3.2 die Wörter "§ 137 Nr. 2 und 3 der Kostenordnung" durch die Wörter "Nummern 31002 und 31003 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft.
ENDE