Regelwerk, Allgemeines, Anlagentechnik, Individualrecht
Erster Abschnitt
Grundsatzregelungen
§ 1 Aufgabe
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
§ 5 Behördlicher Datenschutzbeauftragter
§ 6 Verfahrensverzeichnis
§ 7 Zulässigkeit der Datenverarbeitung
§ 8 Rechte der Betroffenen
§ 9 Datengeheimnis
§ 10 Technische und organisatorische Maßnahmen
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
§ 11 Erforderlichkeit
§ 12 Erheben
§ 13 Zweckbindung
§ 14 Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit der Datenübermittlung
§ 15 Gemeinsame Verfahren
§ 16 Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs
§ 17 Übermittlung an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
Dritter Abschnitt
Rechte des Betroffenen
§ 18 Auskunft und Benachrichtigung
§ 19 Berichtigung, Sperrung und Löschung
§ 20 Schadensersatz
Zweiter Teil
Hessischer Datenschutzbeauftragter
§ 21 Rechtsstellung
§ 22 Unabhängigkeit
§ 23 Verschwiegenheitspflicht
§ 24 Aufgaben
§ 25 Gutachten und Untersuchungen
§ 26 Frist
§ 27 Beanstandungen durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 28 Anrufung des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 29 Auskunftsrecht des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 30 Berichtspflicht
§ 31 Personal- und Sachausstattung
Dritter Teil
Besonderer Datenschutz
§ 32 Datenverarbeitung für Planungszwecke
§ 33 Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke
§ 34 Datenschutz bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen
§ 35 Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 36 Fernmessen und Fernwirken
§ 37 Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistisch-redaktionellen Zwecken
Vierter Teil
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
§ 38 Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
§ 39 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane
Fünfter Teil
Schlußvorschriften
§ 40 Straftaten
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
§ 42 Rechtsweg
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten