Regelwerk |
Änderungstext
Achte Verordnung zur Änderung verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften
Vom 27. Oktober 2014
(GVBl. Nr. 19 vom 04.11.2014 S. 250)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:
Artikel 1 1
Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. I S. 522), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. November 2013 (GVBl. S. 652), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
VwKostO-MUELV - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | "VwKostO-MUKLV - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" |
2. In § 1 wird das Wort "Energie" durch "Klimaschutz" ersetzt.
3. Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe "Energie, Klimaschutz 6" wird gestrichen.
bb) Die Angabe "Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 63" wird gestrichen.
cc) Nach der Angabe " Klärschlammverordnung 36 " wird die Angabe "Klimaschutz 61 " eingefügt.
dd) Die Angabe "Vorrang erneuerbarer Energien 62 " wird gestrichen.
ee) Die Angabe "Wohnungswesen 62" wird angefügt.
b) In Nr. 6 werden in Spalte 2 die Wörter "Energie, Klimaschutz" durch "Klimaschutz, Wohnungswesen" ersetzt.
c) Die Nr. 62 bis 632 werden durch die folgenden Nr. 62 bis 6227 ersetzt:
alt | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Artikel 2 2
Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Mai 2014 (GVBl. S. 122), wird wie folgt geändert:
1. Die Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe "Amtshandlungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 161" werden die Angaben "Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 166" und "Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 167" eingefügt.
b) Die Angabe "Amtshandlungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) 164 " wird durch die Angaben "Amtshandlungen nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) 164" und "Amtshandlungen nach der Verordnung über die Sperrzeit 25" ersetzt.
c) In der Angabe "Bauen und Wohnen 6" werden die Wörter "und Wohnen" gestrichen.
d) Die Angabe "Waffenhandel 225" wird gestrichen.
e) Die Angabe "Wohnungswesen 68" wird gestrichen.
2. Nach Nr. 165 werden als Nr. 166 bis 1672 eingefügt:
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
166 | Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz | ||
1661 | Bescheinigung nach § 27 Abs. 5 Satz 1 oder nach § 66 Abs. 1 Nr. 4a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung | 150 | |
167 | Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz | ||
1671 | Anforderung oder Prüfung von Nachweisen nach § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und b Doppelbuchst. bb, Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder einer Anzeige nach § 10 Abs. 4 Satz 1 | nach Zeitaufwand | |
1672 | Befreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 | nach Zeitaufwand |
3. In Nr. 2 werden in Spalte 2 nach der Angabe " (HGastG) " das Komma und die Angabe "dem Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)" durch die Wörter " und der Verordnung über die Sperrzeit" ersetzt.
4. Die Nr. 225 bis 2258 werden durch die folgenden Nr. 225 bis 2253 ersetzt:
alt | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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5. In Nr. 6 werden in Spalte 2 die Wörter "und Wohnen" gestrichen.
6. In Nr. 6522 wird Spalte 2 wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Zu den tatsächlichen Rohbaukosten gehört auch die Umsatzsteuer. | "Hiernach ist der Rohbau fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, die Schornsteine, die Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind." |
b) Satz 7 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Zu den tatsächlichen Rohbaukosten gehören auch die Umsatzsteuer und die auf den Rohbau entfallenden Architekten- und Ingenieurleistungen. | "Zu den tatsächlichen Rohbaukosten gehört auch die Umsatzsteuer." |
7. Nach Nr. 6482 wird als neue Nr. 6483 eingefügt:
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
6483 | Abgeschlossenheitsbescheinigung je Wohnungs- oder nach dem Wohnungseigentumsgesetz | je Wohnungs- oder Teileigentum | 65 bis 325 |
8. Die Nr. 68 bis 683
68 Wohnungswesen 681 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 682 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6821 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 WoBindG, § 27 Abs. 2 Satz 1 WoFG) kostenfrei 6822 Genehmigung der 68221 Selbstnutzung (§ 7 Abs. 3 Satz 1 WoBindG, § 27 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 WoFG) kostenfrei 68222 Nichtvermietung (§ 7 Abs. 3 Satz 1 WoBindG, § 27 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 WoFG) 50 68223 Zweckentfremdung oder der baulichen Änderung (§ 7 Abs. 3 Satz 1 WoBindG, § 27 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 WoFG) 100 6823 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs.4 Satz 2 WoBindG oder § 28 Abs. 5 Satz 3 WoFG) kostenfrei 6824 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs.2 Satz 1 WoBindG oder § 29 Abs.2 WoFG) 30 6825 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 68251 für Zwecke des § 18 Abs. 1 WoBindG oder des § 29 Abs. 2 WoFG durch die Gemeinde kostenfrei 68252 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6826 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 68261 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 WoBindG oder § 30 Abs. 1 WoFG) 1.000 68262 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 WoBindG oder § 30 Abs. 1 WoFG) je Wohnung 100 6827 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 WoBindG oder § 31 WoFG) je Wohnung 100 bis 250 6828 Jede andere Entscheidung oder Genehmigung nach dem WoBindG 15 bis 30 683 Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz je Wohnungs- oder Teileigentum 65 bis 325
werden aufgehoben.
9. Die Staffel A1 der Anlage 3 zum Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 84 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift zur Tabelle 2 wird die Angabe " 12 bis 16" durch "13 bis 17" ersetzt.
b) In der Überschrift zur Tabelle 3 wird die Angabe "11 sowie 17 und 18" durch "12 sowie 18 und 19" ersetzt.
c) Der Wortlaut nach Tabelle 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 6 wird die Angabe "15" durch "16" ersetzt.
bb) In Satz 7 wird die Angabe "16 " durch "17 " ersetzt.
Artikel 3 3
Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom 7. Juni 2013 (GVBl. S. 410) wird wie folgt geändert:
1. Die Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe "Sperrzeit 44 " wird gestrichen.
b) Nach der Angabe "Waffenbesitzkarte 711" wird die Angabe "Waffenhandel 717" eingefügt.
2. Die Nr. 44 bis 443 werden aufgehoben.
3. In Nr. 71 werden in Spalte 2 ein Komma und das Wort "Waffenhandel" angefügt.
4. Nach Nr. 7163 werden als Nr. 717 bis 7178 eingefügt:
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
717 | Waffenhandel | ||
7171 | Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG) | nach Zeitaufwand | |
7172 | Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG) | nach Zeitaufwand | |
7173 | Stellvertretererlaubnis (§ 21a i. V. m. § 21 Abs. 1 WaffG) | nach Zeitaufwand | |
7174 | Bewilligung von Fristverlängerungen (§ 21 Abs. 5 Satz 2 WaffG) | nach Zeitaufwand | |
7175 | Zulassung von Ausnahmen von den Handelsverboten (§ 35 Abs. 3 Satz 2 WaffG) | nach Zeitaufwand | |
7176 | Amtshandlungen zur Wahrnehmung der Auskunfts- und Nachschaurechte nach § 39 Abs. 1 und 2 WaffG sowie Anordnungen nach § 39 Abs. 3 WaffG | nach Zeitaufwand | |
7177 | Abstempeln der Karteiblätter von Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbüchern und Bestätigung der Gesamtzahl (§ 17 Abs. 2 Satz 2 AWaffV) | nach Zeitaufwand | |
7178 | Zulassen von Ausnahmen bei Führung der Waffenbücher in elektronischer Form (§ 20 Abs. 4 AWaffV) | nach Zeitaufwand |
Artikel 4 4
Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Die Anlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 19. Dezember 2013 (GVBl. 2014 S. 2) wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 441 wird in Spalte 2 das Wort "Arbeitskopien" durch "Archivgut" ersetzt.
2. In Nr. 442 wird in Spalte 2 das Wort "Microfiches" durch "Mikrofiches" ersetzt.
Artikel 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 14. Tage nach der Verkündung in Kraft. 1) Ändert FFN 305-65
2) Ändert FFN 305-69
3) Ändert FFN 305-70
4) Ändert FFN 305-72
ID 142247
ENDE