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Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

- Hessen -

Vom 3. Februar 2015
(GVBl. Nr. 3 vom 17.02.2015 S. 52)



siehe Fn. *

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Oktober 2014 (GVBl. S. 250), wird wie folgt geändert:

1. In der Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis wird nach der Angabe "Luftbilder des Landesluftbildarchivs 83114" die Angabe "Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung 13" eingefügt.

2. In Nr. 15 werden in Spalte 2 die Wörter "und der Kehr- und Überprüfungsordnung" durch ein Komma und die Angabe "der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜV HE) vom 18. November 1996 (GVBl. I S. 553)" ersetzt.

3. Die Nr. 1522 und 1523 werden wie folgt gefasst:


altneu

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
1522Beauftragung der Ersatzvornahme (§ 26 Abs. 1 SchfHwG)nach Zeitaufwand
1523Behördliche Duldungsverfügung gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer von Grundstücken und Räumen zur Durchsetzung einer verweigerten Feuerstättenschau oder einer anlassbezogenen Überprüfung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG i.V.m. § 14 Abs. 1 oder § 15 Satz 1 SchfHwG)nach Zeitaufwand
 
Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
1522Erhöhen der Anzahl von Kehrungen oder Überprüfungen nach § 1 Abs. 5 der KÜOnach Zeitaufwand
1523Von der Kehr- und Überprüfungsord- nung abweichende Regelungen nach § 1 Abs. 6 der KÜOnach Zeitaufwand


4. In Nr. 155 werden in Spalte 2 die Wörter "Kehr- und Überprüfungsordnung" durch die Angabe "KÜV HE" ersetzt.

5. Nach Nr. 1672 werden als neue Nr. 17 bis 1713 * eingefügt:

*) red. Anm. lfd. Nr. 1713 ist nicht im GVBl. abgedruckt, daher nicht aufgenommen

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
17Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
171Überprüfung von Textilerzeugnissen nach der Verordnung (EU) Nr. 1003/2011 sowie dem Textilkennzeichnungsgesetz und von Glaswaren nach dem Kristallglaskennzeichnungsgesetz
1711Feststellung einer fehlerhaften Kenn- zeichnung oder eines Mangels in der Zusammensetzung, der Bestandteile oder der Eigenschaften des Produktes (einschließlich einfache Produktprüfung, ggf. Laborprüfung)62 bis 310
1712Untersagung des Inverkehrbringens oder Beschränkung der Bereitstellung auf dem Markt eines mangelhaft oder unrechtmäßig gekennzeichneten Produktes oder Verfügung zu dessen Beseitigung oder Vernichtung124 bis 310

6. Nr. 214 wird wie folgt gefasst:

altneu

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
214Anordnung der Betriebsschließung bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe, das ohne Zulassung ausgeübt wird (§ 15 Abs. 2 GewO)nach Zeitaufwandmindestens 60

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
214Anordnung der Betriebsschließung bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe, das ohne Zulassung ausgeübt wird, oder wenn ein Gewerbe von einer ausländischen juristischen Person begonnen wird, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird (§ 15 Abs. 2 GewO)nach Zeitaufwandmindestens 60

7. In Nr. 22141 wird in Spalte 2 folgender Satz angefügt:

"Bei Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis ist die Gebühr gesondert zu erheben."

8. Nach Nr. 22233 wird als neue Nr. 22234 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
22234für die Versteigerung leicht verderblicher Waren (§ 61a Abs. 2 Satz 2 GewO)nach Zeitaufwandmindestens 30,50

9. In Nr. 3252 wird in Spalte 4 die Angabe "4 000" durch "10000" ersetzt.

10. In den Nr. 34121 und 34122 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "800" durch "1500" ersetzt.

11. In Nr. 611 wird in Spalte 4 die Angabe "5 mindestens 40" durch "6 mindestens 60" ersetzt.

12. In den Nr. 6111 und 6112 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "50" ersetzt.

13. In Nr. 612 wird in Spalte 4 die Angabe "8 mindestens 40" durch "9 mindestens 60" ersetzt.

14. In Nr. 613 wird in Spalte 4 die Angabe "65" durch "80" ersetzt.

15. In den Nr. 6141, 615 und 631 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

16. In Nr. 632 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "50" ersetzt.

17. Die Nr. 633 bis 6335 werden durch die folgenden Nr. 633 bis 63346 ersetzt:


altneu

633Fliegende Bauten
6331Ausführungsgenehmigungje 1.000 EUR der Herstellungskosten23 mindestens 55
6332Verlängerung der Ausführungsgenehmigung60 bis 320
6333Gebrauchsabnahme40 bis 130
6334Änderung des Prüfbuchs nach § 68 Abs. 5 HBO40
6335Zuschlag zu Nr. 6334 bei Mitteilung im Fall des Zuständigkeitswechsels nach § 68 Abs. 5 HBO20
 
Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
633Fliegende Bauten (§ 68 HBO)
6331Ausführungsgenehmigungje 1000 EUR der Herstellungskosten23

mindestens 124

63311Zuschlag bei der Erstabnahme vor Erteilung der Ausführungsgenehmigung40 bis 500
6332Verlängerung oder Änderung der Ausführungsgenehmigung60 bis 1300
63321Zuschlag bei der Abnahme vor Ver- längerung oder Änderung der Ausführungsgenehmigung40 bis 500
6333Gebrauchsabnahme einschließlich er- forderlicher Auflagen20 bis 500
63331Prüfung der Gebrauchsanzeige ohne örtliche Gebrauchsabnahme25 bis 100
63332Untersagung der Aufstellung oder des Gebrauchs100 bis 300
63333Nachabnahme einschließlich erforderlicher Auflagen20 bis 300
6334Prüfbuch
63341Erstausstellung oder Neuausfertigung bei Verlust30 bis 300
63342Mehrausfertigung10 bis 300
63343Änderung oder Ergänzung20 bis 200
63344Eintragung Wohnungswechsel40
63345Übertragung auf Dritte70
63346Zuschlag zu Nr. 63344 und 63345 im Fall des Zuständigkeitswechsels20

18. In Nr. 634 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

19. Nr. 6412


6412Genehmigung von Umbauten im Bestand, Fassadenänderungen, Wärmedämmfassadennach Zeitaufwand

wird aufgehoben.

20. In Nr. 6421 wird in Spalte 4 die Angabe "mindestens 60" eingefügt.

21. In Nr. 6462 werden in Spalte 3 das Wort "Grundstück" durch "Flurstück" und in Spalte 4 die Angabe "30" durch "20" ersetzt.

22. In den Nr. 64911 bis 64917 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

23. In Nr. 6492 wird der Wortlaut in Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Beratung der Bauherrschaft und der anderen am Bau Beteiligten in den Fällen der §§ 55 und 56 HBO
Die erste Viertelstunde je Vorhaben ist kostenfrei.
"Beratung der Bauherrschaft und der anderen am Bau Beteiligten in den Fällen der §§ 55 bis 57; im Falle des § 57 HBO gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind."

24. In den Nr. 6651 und 6652 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

___________
*) Ändert FFN 305-69

ID 150033

ENDE