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Änderungstext

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hessen -

Vom 30. Juni 2017
(GVBl. Nr. 14 vom 14.07.2017 S. 236)



Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. I S. 522), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 306), wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 11102 wird in Spalte 4 die Angabe "7 200" durch " 100 000" ersetzt.

2. In Nr. 11103 wird in Spalte 4 die Angabe " 18 000" durch " 100 000" ersetzt.

3. In Nr. 11221 wird in Spalte 2 die Angabe " § 52 Abs. 2a" durch " § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2" ersetzt.

4. In Nr. 11223 wird in Spalte 2 die Angabe "11222" durch "1122" ersetzt.

5. In Nr. 121012 wird in Spalte 4 die Angabe " 600 " durch " 630 " ersetzt.

6. In Nr. 121013 wird in Spalte 4 die Angabe " 1.800 " durch " 1.890 " ersetzt.

7. In Nr. 121014 wird in Spalte 4 die Angabe " 3.600 " durch " 3.780 " ersetzt.

8. In Nr. 121015 wird in Spalte 4 die Angabe " 240 " durch " 255 " ersetzt.

9. In Nr. 121022 wird in Spalte 4 die Angabe "480" durch "505" ersetzt.

10. In Nr. 121023 wird in Spalte 4 die Angabe "1 200" durch "1 260" ersetzt.

11. In Nr. 121024 wird in Spalte 4 die Angabe "2 400" durch "2 520" ersetzt.

12. In Nr. 121025 wird in Spalte 4 die Angabe "4 800" durch "5 040" ersetzt.

13. In Nr. 121026 wird in Spalte 4 die Angabe " 180 " durch " 190 " ersetzt.

14. In Nr. 12203 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "350 bis 600" gestrichen.

15. In Nr. 12204 wird in Spalte 4 die Angabe " 60 bis 420 " durch " 200 " ersetzt.

16. In Nr. 12209 wird in Spalte 4 die Angabe " 60 bis 180 " durch " 100 " ersetzt.

17. Nr. 12211 wird wie folgt gefasst:

Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
12211Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47)


Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
12211Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe und deren Überwachung (§§ 47, 48)

18. Die Nr. 122111 und 122112 werden durch folgende Nr. 122111 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
122111Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4)120 bis 2.400
122112Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2)nach Zeitaufwand

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
122111Maßnahmen zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe (§ 47 Abs. 2 bis 5)nach Zeitaufwand

19. Nr. 122113 wird Nr. 122112.

20. In Nr. 12214 werden in Spalte 3 die Wörter "je Person" durch "nach Zeitaufwand" ersetzt und wird in Spalte 4 die Angabe " 120 bis 1.200 " gestrichen.

21. In Nr. 12218 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "600 bis 1 200" gestrichen.

22. In Nr. 12229 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 420" gestrichen.

23. Nach Nr. 12232 wird als Nr. 12233 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
12233Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitbedarf von mehr als 30 Minuten

Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, ist die Gebühr bei einer Gebühr nach Nr. 12101 bis 12111 anzurechnen.

nach Zeitaufwand

24. Nach Nr. 1312 werden als Nr. 132 und 1321 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
132Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
1321Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG30 bis 3.000

25. Die Nr. 14143 bis 141432 werden durch die folgenden Nr. 14143 bis 141433 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
14143Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5)
141431Einzelprüfung beim Regierungspräsidium
Grundprüfungje Prüfung150
Zusatzprüfung Ije Prüfung80
Zusatzprüfung IIje Prüfung80
141432Gruppenprüfungen vor Ort
Grundprüfungje Prüfung und teilnehmender Person75
Zusatzprüfung Ije Prüfung und teilnehmender Person45
Zusatzprüfung IIje Prüfung und teilnehmender Person45
Zusatzprüfung auf einen Stoffje Prüfung und teilnehmender Person35

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
14143Prüfung der Sachkunde (§ 5)

Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

141431Einzelprüfung
1414311Grundprüfung Ije Prüfung und teilnehmende Person150
1414312Zusatzprüfung IIje Prüfung und teilnehmende Person80
1414313Zusatzprüfung IIIje Prüfung und teilnehmende Person80
1414314Zusatzprüfung auf einen anderen Stoffje Prüfung und teilnehmende Person35
141432Gruppenprüfung (ab 3 Personen)
1414321Grundprüfung Ije Prüfung und teilnehmende Person75
1414322Zusatzprüfung IIje Prüfung und teilnehmende Person45
1414323Zusatzprüfung IIIje Prüfung und teilnehmende Person45
1414324Zusatzprüfung auf einen Stoffje Prüfung und teilnehmende Person35
141433Anerkennung einer anderen Prüfung50

26. In Nr. 1431 wird in Spalte 4 die Angabe "300 bis 3 000" durch "500" ersetzt.

27. Nach Nr. 1433 wird als Nr. 1434 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1434Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3)1.000

28. In Nr. 151 werden in Spalte 2 nach der Angabe "15113" ein Komma und die Angabe "1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172" eingefügt.

29. In Nr. 1511 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten"Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten"

30. In Nr. 15111 wird in Spalte 3 die Angabe "1,8" durch "2" und in Spalte 4 die Angabe " 1.800 " durch " 2.000 " ersetzt.

31. In Nr. 15112 wird in Spalte 3 die Angabe " 1,2 " durch " 1,35 " und in Spalte 4 die Angabe " 10.800 " durch " 12.000 " ersetzt.

32. In Nr. 15113 wird in Spalte 3 die Angabe " 0,6 " durch " 0,65 " und in Spalte 4 die Angabe " 720.000 höchstens 1.500 000 " durch " 750.000 höchstens 1.800 000 " ersetzt.

33. In Nr. 15142 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" durch die Angabe " 20 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 " ersetzt.

34. In Nr. 1516 wird in Spalte 4 die Angabe " 1.200 bis 5.000 " durch " 1.300 bis 5.300 " ersetzt.

35. Die Nr. 1517 bis 15172 werden wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1517Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2)
15171mit Investitionskosten Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet.50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113mindestens 500
15172ohne Investitionskosten600

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1517Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)

Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet.

Die Gebühr ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 eingetragenen Unternehmens ist.

15171mit Investitionskosten50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113mindestens 600
15172ohne Investitionskosten600

36. In Nr. 1519 wird in Spalte 2 das Wort "unmittelbar" durch die Wörter "innerhalb eines Jahres" ersetzt.

37. In Nr. 15309 wird in Spalte 2 folgender Satz angefügt:

"Für die in

  1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,
  2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung."

38. In Nr. 153091 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Zulassung (§ 8 Abs. 3)"Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2)"

39. In Nr. 153092 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10)"Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) "

40. In Nr. 153093 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Verzicht (§ 15 Abs. 9)"Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1)"

41. In Nr. 153094 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11)"Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3)"

42. Nach Nr. 153094 wird als neue Nr. 153095 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
153095Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1)nach Zeitaufwand

43. Die bisherige Nr. 153095 wird Nr. 153096 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Ausnahmen (§ 21)"Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) "

44. Nr. 153101 wird durch folgende Nr. 153101 bis 153107 ersetzt:

Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
153101Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2)600 bis 24.000

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
153101Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1)600 bis 24.000
153102Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3)600 bis 24.000
153103Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8)600 bis 24.000
153104Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6)600 bis 24.000
153105Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2)600 bis 24.000
153106Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2. 1, 2.2.2 oder 2.4.2)600 bis 24.000
153107Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2)600 bis 24.000

45. Die bisherige Nr. 153141 wird Nr. 153142 und in Spalte 2 wird das Wort "Ausnahme" durch die Wörter "Zulassung einer Ausnahme" ersetzt.

46. Die bisherigen Nr. 153142 und 153143

153142Anordnung (§ 10 Abs. 2)nach Zeitaufwand
153143Ausnahme (§ 10 Abs. 3)60 bis 3.000

werden aufgehoben.

47. Die bisherige Nr. 153144 wird Nr. 153141 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV)"Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) "

48. Die Nr. 154101 bis 154113 werden durch folgende Nr. 154101 bis 154115 ersetzt:

Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1541Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle
154101nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchGnach Zeitaufwand
154102nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchVnach Zeitaufwand
154103nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchVnach Zeitaufwand
154104nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchVnach Zeitaufwand
154105nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchVnach Zeitaufwand
154106nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchVnach Zeitaufwand
154107nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchVnach Zeitaufwand
154108nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchVnach Zeitaufwand
154109nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchVnach Zeitaufwand
154110nach Nr. 5.3.3 der TA Luftnach Zeitaufwand
154111nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle)nach Zeitaufwand
154112Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigennach Zeitaufwand
154113Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchGnach Zeitaufwand

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1541Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle
154101nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)nach Zeitaufwand
154102nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchVnach Zeitaufwand
154103nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchVnach Zeitaufwand
154104nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchVnach Zeitaufwand
154105nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchVnach Zeitaufwand
154106nach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchVnach Zeitaufwand
154107nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchVnach Zeitaufwand
154108nach § 9 der 27. BImSchVnach Zeitaufwand
154109nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchVnach Zeitaufwand
154110nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchVnach Zeitaufwand
154111nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchVnach Zeitaufwand
154112nach Nr. 5.3.3 der TA Luftnach Zeitaufwand
154113nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle)nach Zeitaufwand
154114Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stellenach Zeitaufwand
154115Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29b BImSchGnach Zeitaufwand

49. In den Nr. 15421 bis 15423 wird in Spalte 2 die Angabe " § 29a " jeweils durch " § 29b" ersetzt.

50. Die bisherigen Nr. 15424 bis 15426 werden die Nr. 15423 bis 15425.

51. In Nr. 162171 wird in Spalte 2 die Angabe "eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, " durch "eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI oder Leitfadenbetrachtung) " ersetzt.

52. In Nr. 162181 wird in Spalte 4 die Angabe "750" durch "500 bis 1 499" ersetzt.

53. In Nr. 162274 wird in Spalte 2 die Angabe "HWG" durch "WHG" ersetzt.

54. In Nr. 16322 wird Spalte 3 wie folgt gefasst:

altneu
24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist"24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist"

55. Die Nr. 164 bis 1640124 werden durch folgende Nr. 164 bis 16407 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
164Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen
16401Zulassung (Genehmigung) für
164011eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten
1640111bis 50.000 EURnach Zeitaufwand
1640112bis 25 Mio. EUR7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist
1640113über 25 Mio. EUR90.000
164012eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten
1640121bis 50.000 EUR500 bis 2.000
1640122bis 25 Mio. EUR16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist
1640123über 25 Mio. EUR
164012416,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet istnach Nr. 1640121 bis 1640123

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
164Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen
16401Genehmigung einer Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten
164011bis 50.000 EURnach Zeitaufwand
164012bis 25 Mio. EUR7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist
164013über 25 Mio. EUR90.000
16402Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG
164021Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten
1640211bis 50.000 EUR500 bis 2.000
1640212bis 25 Mio. EUR16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist
1640213über 25 Mio. EUR198.000
164022zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungnach Zeitaufwand
16403Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG
164031Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten
1640311bis 50.000500 bis 2.000
1640312bis 25 Mio. EUR16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist
1640313über 25 Mio. EUR198.000
164032zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313

Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV)

je Tag2.000
16404Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHG

Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet.

nach Zeitaufwand
16405Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313mindestens 500 EUR
16406Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG)nach Zeitaufwand
16407Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG)nach Zeitaufwand

56. Die bisherigen Nr. 16402 bis 16430 werden die Nr. 16408 bis 16436.

57. Nach Nr. 165119 wird als Nr. 16512 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
16512Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV)nach Zeitaufwandmindestens 500

58. Nach Nr. 16522 wird als neue Nr. 165221 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
165221bis 5.000 Einwohnergleichwerte (EGW)320

59. Die bisherige Nr. 165221 wird Nr. 165222 und in Spalte 2 wird die Angabe "Einwohnergleichwerte (EWG) " durch " EWG " ersetzt.

60. Die bisherigen Nr. 165222 bis 165228 werden die Nr. 165223 bis 165229.

61. In Nr. 16523 wird in Spalte 2 die Angabe "(Abwasseruntersuchung nach HWG) " gestrichen.

62. In Nr. 1655 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG "Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG"

63. Nach Nr. 1656 wird als Nr. 1657 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1657Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV)nach Zeitaufwand

64. Nr. 1661 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1661Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthaltennach Zeitaufwand

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1661Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung50 bis 5.000

65. In Nr. 18112 wird in Spalte 2 die Angabe "181101 und 181102" durch "181121 und 181122" ersetzt.

66. In Nr. 1830510 wird in Spalte 2 die Angabe "Abs. 2" durch "Abs. 1" ersetzt.

67. Die Nr. 1964 bis 19645 werden durch folgende Nr. 1964 bis 196410 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1964Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen
19641Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffenje Teilnehmer und Ringversuch2.650
19642Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffenje Teilnehmer und Ringversuch2.900
19643Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellennach Zeitaufwand
19644Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellennach Zeitaufwand
19645Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellennach Zeitaufwand
Neu:
Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1964Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen
196401Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlageje Teilnehmer und Ringversuch2.950
196402Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlageje Teilnehmer und Ringversuch3.250
196403Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlageje Teilnehmer und Ringversuch1.750
196404Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlageje Teilnehmer nach Zeitaufwandmindestens 250
196405Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungennach Zeitaufwandmindestens 1.000
196406Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch250
196407Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch350
196408Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellennach Zeitaufwand
196409Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellennach Zeitaufwand
196410Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellennach Zeitaufwand

68. In Nr. 212 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen
Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.
"Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und Tuberkulinisierungen

Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.

Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben."

69. Nr. 2217


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
2217Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG)nach Zeitaufwandhöchstens 600


wird aufgehoben.

70. Die bisherige Nr. 2218 wird Nr. 2217.

71. Die Nr. 224 und 2241


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
224Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung
2241Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2)60 bis 180


werden aufgehoben.

72. Die bisherigen Nr. 225 und 2251 werden die Nr. 224 und 2241.

73. Die bisherige Nr. 2252 wird 2242, in Spalte 3 werden die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und in Spalte 4 wird die Angabe "100 bis 300" gestrichen.

74. Die bisherigen Nr. 226 bis 2262 werden die Nr. 225 bis 2252.

75. Nach der neuen Nr. 2252 wird als Nr. 2253 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
2253Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1)nach Zeitaufwand

76. In Nr. 231 wird in Spalte 2 die Angabe "und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 " durch ein "Komma" und die Angabe "der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 " ersetzt.

77. In Nr. 2311011 wird in Spalte 4 die Angabe "36" durch "50" ersetzt.

78. In Nr. 2311012 wird in Spalte 4 die Angabe " 80 " durch " 100" ersetzt.

79. In Nr. 231102 wird in Spalte 4 die Angabe " 100 " durch " 150 " ersetzt.

80. In Nr. 2311031 wird in Spalte 4 die Angabe " 50 " durch " 80 " ersetzt.

81. In Nr. 2311032 wird in Spalte 4 die Angabe " 100 " durch " 150 " ersetzt.

82. In Nr. 2311033 wird in Spalte 4 die Angabe " 250 " durch " 300 " ersetzt.

83. In Nr. 2311041 wird in Spalte 4 die Angabe " 36 " durch " 50 " ersetzt.

84. In Nr. 2311042 wird in Spalte 4 die Angabe " 72 " durch " 100 " ersetzt.

85. In Nr. 2311071 wird in Spalte 4 die Angabe " 50 " durch " 80 " ersetzt.

86. In Nr. 2311081 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "60" ersetzt.

87. In Nr. 2311082 wird in Spalte 4 die Angabe "100" durch "120" ersetzt.

88. In Nr. 2311091 wird in Spalte 4 die Angabe " 35 " durch " 60 " ersetzt.

89. In Nr. 2311092 wird in Spalte 4 die Angabe " 95 " durch " 120 " ersetzt.

90. In Nr. 2311093 wird in Spalte 4 die Angabe " 180 " durch " 220 " ersetzt.

91. In Nr. 231110 wird in Spalte 4 die Angabe "4,80 mindestens 30" durch "6 mindestens 50" ersetzt.

92. Nr. 231111 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
231111Sperma, Embryonenje angefangene 10 Portionen3
mindestens 30
höchstens 400

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
231111Sperma, Embryonen von Huftierenje angefangene 10 Portionen6 mindestens 50

93. In Nr. 2311121 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" ersetzt.

94. In Nr. 2311122 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" und die Angabe "12" durch "20" ersetzt.

95. In Nr. 231113 wird in Spalte 4 die Angabe "30 höchstens 200" durch "50 höchstens 250" ersetzt.

96. In Nr. 231114 wird in Spalte 2 nach dem Wort "Fischeier," das Wort "Fischembryonen," eingefügt.

97. In Nr. 2311141 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" ersetzt.

98. In Nr. 2311142 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "50" und die Angabe "12" durch "20" ersetzt.

99. In Nr. 232 wird in Spalte 2 nach der Angabe " § 15 Abs." die Angabe " 1 und" eingefügt.

100. Die Nr. 2331 bis 23316 werden durch die folgenden Nr. 2331 bis 23314 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
2331Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung
23311bis 6 t55
23312bis 46 tje t9
23313über 46 t420
23314nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313je Sendung35
23315Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 2331410
23316Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314nach Zeitaufwand

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
2331lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs
23311bei Einfuhr aus Neuseelandje Sendung
233111bis 6 t46,50
233112bis 46 tje t7,75
233113über 46 t356,50
233114nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 23313je Sendung29,45
23312bei Einfuhr aus anderen Ländernje Sendung
233121bis 6 t60
233122bis 46 tje t10
233123über 46 t460
233124nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 23312338
23313besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124nach Zeitaufwand
23314Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 23312420

101. In Nr. 23322 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009"Amtliche Kontrollen nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 884/2014"

102. Nr. 23323


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
23323Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009nach Zeitaufwand


wird aufgehoben.

103. Die bisherigen Nr. 23324 bis 23328 werden die Nr. 23323 bis 23327.

104. Nach Nr. 241012 wird als neue Nr. 24102 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24102Genehmigung der Tötung von50 bis 500
Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3

105. Die bisherigen Nr. 24102 bis 24103 werden die Nr. 24103 bis 241033.

106. Die bisherige Nr. 24103 wird Nr. 24104 und in Spalte 2 wird die Angabe "Satz 3" durch "Satz 5 " ersetzt.

107. Die bisherige Nr. 24104 wird Nr. 24105 und wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24104Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 685

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24105Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a100 bis 500

108. Die bisherige Nr. 24105


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24105Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 828


wird aufgehoben.

109. In Nr. 24107 wird in Spalte 2 das Wort "und" durch "oder" ersetzt und wird in Spalte 4 die Angabe " 360 " gestrichen.

110. Nach Nr. 24107 werden als Nr. 241071 und 241072 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
241071Erteilung400 bis 3.000
241072Änderung einer Genehmigung nach § 8 Abs. 1 oder § 5a in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3105

111. In Nr. 24108 wird in Spalte 2 die Angabe "TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 " angefügt.

112. In Nr. 24109 wird in Spalte 4 die Angabe " 135 " durch " 100 bis 3.000 " ersetzt.

113. Nr. 24110

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24110Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 328

wird aufgehoben.

114. Nr. 24111 wird neue Nr. 24110 und wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24111Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5240

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24110Untersagung eines Tierversuchs nach § 8a Abs. 5 TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 TierSchG28

115. Die Nr. 24112 bis 24116

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24112Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 150
24113Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2210
24114Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4210
241141Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114120
24115Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 290
24116Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 360
werden aufgehoben.

116. Nr. 24117 wird neue Nr. 24111 und in Spalte 4 wird die Angabe "höchstens 900" gestrichen.

117. Die Nr. 24118 und 241181 werden die neuen Nr. 24112 und 241121.

118. Nr. 24119 wird neue Nr. 24113 und in Spalte 3 werden die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt.

119. Die Nr. 241191 und 241192

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
241191Einzelgenehmigung60
241192Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft)180
werden aufgehoben.

120. Nr. 24120 wird neue Nr. 24114 und in Spalte 2 wird die Angabe "Abs. 3" durch "Abs. 2" ersetzt.

121. Nach der neuen Nr. 24114 werden als Nr. 24115 bis 24119 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24115Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5nach Zeitaufwand
24116Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2nach Zeitaufwand
24117Anordnung nach § 16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3nach Zeitaufwand
24118Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2nach Zeitaufwand
24119Anordnung nach § 16a Abs. 3nach Zeitaufwand

122. Die Nr. 24121 und 24122

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24121Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2nach Zeitaufwand
24122Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3nach Zeitaufwand
werden aufgehoben.

123. Die Nr. 243 bis 2432 werden durch die folgenden Nr. 243 bis 24313 ersetzt:

Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
243Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung
2431Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 660 bis 700
2432Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2nach Zeitaufwand

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
243Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
24301Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4100 bis 500
24302Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1100
24303Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2100
24304Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4nach Zeitaufwand
24305Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3nach Zeitaufwand
24306Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2nach Zeitaufwand
24307Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3nach Zeitaufwand
24308Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5100 bis 1.000
24309Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 250 bis 500
24310Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 250 bis 100
24311Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 150 bis 1.000
24312rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2nach Zeitaufwand
24313Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3100 bis 1.000

124. Nach Nr. 2456 werden als Nr. 2457 und 2458 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
2457Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3)nach Zeitaufwand
2458Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung25

125. In Nr. 2472 wird in Spalte 4 die Angabe " 100" durch "250" ersetzt.

126. In Nr. 2474 wird in Spalte 2 vor dem Wort "Anerkennung" das Wort "Staatliche" eingefügt und wird in Spalte 4 die Angabe "60" durch " 100" ersetzt.

127. In Nr. 2481 wird in Spalte 4 die Angabe " 100 " gestrichen.

128. Nach Nr. 2481 werden als Nr. 24811 und 24812 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
24811nach Abs. 2 und 3100
24812nach Abs. 4nach Zeitaufwandhöchstens 500

129. Die Nr. 2711 bis 2719 werden durch die folgenden Nr. 27101 bis 27124 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
2711Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13)300 bis 10.000
2712Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMGnach Zeitaufwand
2713Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1)18
2714Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67)45
2715Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a60 bis 240
2716Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2)je Arzneimittel60
27161Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2)je Arzneimittel75
2717Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln150 bis 2.500
2718Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitungnach Zeitaufwand
2719Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718mindestens 150

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
27101Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1nach Zeitaufwand
27102Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1nach Zeitaufwand
27103Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1150 bis 2.500
27104Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1nach Zeitaufwand
27105Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren25
27106Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren25
27107Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren25
27108Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren25 bis 250
27110Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 125
27111Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 225
27112Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2nach Zeitaufwand
27113Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1nach Zeitaufwand
27114Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 118
27115Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitungnach Zeitaufwand
27116Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 2711520 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115mindestens 150
27117Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 145
27118Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 145
27119Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 160 bis 240
27120Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a60 bis 240
27121Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1
27122ohne Anhang65
27123mit Anhang75
27124Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1nach Zeitaufwand

130. Nach Nr. 281012 wird als Nr. 281013 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
281013Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung200 bis 1.000

131. In Nr. 28103 wird in Spalte 4 die Angabe "240 bis 450" durch "300 bis 600" ersetzt.

132. In Nr. 281102 wird in Spalte 2 die Angabe " 884/2001 " durch "436/2009 " ersetzt.

133. In Nr. 281121 wird in Spalte 2 die Angabe "Art. 3 Buchst. a" durch "Art. 3 Abs. 1" ersetzt.

134. In Nr. 281142 werden in Spalte 2 nach dem Wort "Zulassung" die Wörter "oder Änderung einer Zulassung" eingefügt und in Spalte 4 wird die Angabe "150 bis 250" durch "50 bis 1 000" ersetzt.

135. Die Nr. 28115 bis 2811510 werden durch folgende Nr. 28115 bis 281163 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
28115Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
2811501Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHVnach Zeitaufwand
2811502Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHVnach Zeitaufwand
2811503Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHVnach Zeitaufwand
2811504Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHVnach Zeitaufwand
2811505Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHVnach Zeitaufwand
2811506Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHVnach Zeitaufwand
2811507Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHVnach Zeitaufwand
2811508Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜVnach Zeitaufwand
2811509Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜVnach Zeitaufwand
2811510Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichennach Zeitaufwand

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
28115Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
281151Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1nach Zeitaufwand
281152Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2nach Zeitaufwand
281153Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3nach Zeitaufwand
281154Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 1nach Zeitaufwand
281155Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 3nach Zeitaufwand
281156Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" nach § 18 Abs. 1 Satz 4nach Zeitaufwand
281157Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19nach Zeitaufwand
281158Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2nach Zeitaufwand
28116Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
281161Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1nach Zeitaufwand
281162Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2nach Zeitaufwand
281163Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) Nr. 2073/2005 abzuweichennach Zeitaufwand

136. Die Nr. 282 bis 282131 werden durch folgende Nr. 282 und 2821 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
282Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL)
2821Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen
Neu:
Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
282Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung
2821Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierungnach Zeitaufwandmindestens 250

137. In Nr. 29104 wird in Spalte 4 die Angabe "150" durch "200" ersetzt.

138. In den Nr. 29106 bis 29108 wird in Spalte 4 die Angabe "120" jeweils durch "150" ersetzt.

139. Nach Nr. 29110 wird als neue Nr. 29111 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
29111Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung35

140. Die bisherigen Nr. 29111 und 29112 werden die Nr. 29112 und 29113.

141. Nach der neuen Nr. 29113 werden als Nr. 292 bis 2931 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
292Amtshandlungen nach dem Heilberufsgesetz
2921Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt für das öffentliche Veterinärwesen nach § 44 Abs. 250
293Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung
2931Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)100 bis 600

142. Nach Nr. 31115 wird als Nr. 31116 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
31116Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2je Vermehrungsvorhaben10

143. Nach Nr. 32225 werden als Nr. 323 und 3231 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
323Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen
3231Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG100 bis 600

144. Die bisherige Nr. 335 wird Nr. 334.

145. In Nr. 34141 wird in Spalte 4 die Angabe "0,50" durch "0,85" ersetzt.

146. In Nr. 34142 wird in Spalte 4 die Angabe "0,12" durch "0,15" ersetzt.

147. In Nr. 34143 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Immunofluoreszenstest auf Bakterien "Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen"

148. In Nr. 34151 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Entnahme von 8 Bodenproben "Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe"

149. Nr. 341521 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
341521auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau)10

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
341521auf Kartoffel-, Rüben-, und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 7 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematodenje Probe20

150. Nach Nr. 341526 wird als Nr. 341527 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
341527Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befundje Probe30

151. In Nr. 34211 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG "Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG "

152. In den Nr. 342111 und 3421121 wird in Spalte 4 die Angabe "7" jeweils durch "10" ersetzt.

153. In Nr. 3421122 wird in Spalte 4 die Angabe "14" durch "20" ersetzt.

154. In Nr. 342113 wird in Spalte 2 das Wort "Pflanzengesundheitsuntersuchungen" durch die Wörter "die Pflanzenbeschau" ersetzt.

155. In Nr. 342113011 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

156. In Nr. 342113012 wird in Spalte 4 die Angabe "0,70 höchstens 140" durch "0,84 höchstens 200" ersetzt.

157. In Nr. 342113021 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

158. In Nr. 342113022 wird in Spalte 4 die Angabe "0,44 höchstens 140" durch "0,53 höchstens 200" ersetzt.

159. In Nr. 342113031 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

160. In Nr. 342113032 wird in Spalte 4 die Angabe "0,16 höchstens 140" durch "0,19 höchstens 200" ersetzt.

161. In Nr. 342113041 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

162. In Nr. 342113042 wird in Spalte 4 die Angabe "0,175 höchstens 140" durch "0,22 höchstens 200" ersetzt.

163. In Nr. 342113051 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

164. In Nr. 342113052 wird in Spalte 4 die Angabe "0,18 höchstens 140" durch "0,22 höchstens 200" ersetzt.

165. In Nr. 342113061 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

166. In Nr. 342113062 wird in Spalte 4 die Angabe "0,14 höchstens 140" durch "0,17 höchstens 200" ersetzt.

167. In Nr. 342113071 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

168. In Nr. 342113072 wird in Spalte 4 die Angabe "1,75 höchstens 140" durch "2,10 höchstens 200" ersetzt.

169. In Nr. 342113081 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

170. In Nr. 342113082 wird in Spalte 4 die Angabe " 1,75 höchstens 140 " durch " 2, 10 höchstens 200" ersetzt.

171. In Nr. 342113091 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

172. In Nr. 342113092 wird in Spalte 4 die Angabe " 1,75 höchstens 140 " durch " 2, 10 höchstens 200" ersetzt.

173. In Nr. 342113101 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

174. In Nr. 342113102 wird in Spalte 4 die Angabe "0,70" durch "0,84" ersetzt.

175. In den Nr. 342113111 und Nr. 342113112 wird in Spalte 4 die Angabe "52,50" jeweils durch "64" ersetzt.

176. In Nr. 342113121 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

177. In Nr. 342113122 wird in Spalte 4 die Angabe "0,175" durch "0,22" ersetzt.

178. In Nr. 342113131 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "22" ersetzt.

179. In Nr. 342113132 wird in Spalte 4 die Angabe " 0,70 höchstens 140 " durch "1 höchstens 200" ersetzt.

180. In Nr. 342113141 wird in Spalte 4 die Angabe "17,50" durch "20" ersetzt.

181. In Nr. 342113142 wird in Spalte 4 die Angabe "0,70 " durch "0,80 " ersetzt.

182. In Nr. 34211315 wird in Spalte 4 die Angabe " 17,50" durch " 20 " ersetzt.

183. In Nr. 3423 werden in Spalte 2 nach dem Wort " Sirexzeugnis " ein Komma und die Wörter "Intra-EC-Dokument" eingefügt.

184. In Nr. 34231 wird in Spalte 4 die Angabe "5 bis 30" durch "20" ersetzt.

185. In Nr. 34232 wird in Spalte 4 die Angabe "1,20 bis 2,50" durch "2" ersetzt.

186. Nach Nr. 34246 wird als neue Nr. 342461 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
342461Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1je Betrieb40 bis 75

187. Die bisherigen Nr. 342461 und 342462 werden die Nr. 342462 und 342463.

188. Die bisherige Nr. 342463 wird Nr. 342464 und in Spalte 2 wird die Angabe "Punkt 1.2 und 1.3" gestrichen.

189. Die bisherige Nr. 342464 wird Nr. 342465 und in Spalte 2 wird die Angabe "Punkt 5.3.2" gestrichen.

190. Die bisherigen Nr. 342465 und 342466 werden die Nr. 342466 und 342467.

191. In Nr. 3431 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) "Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG)"

192. Nach Nr. 3432 wird als neue Nr. 3433 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3433Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchGje Antrag50

193. Die bisherige Nr. 3433 wird Nr. 3434 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag) "Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG"

194. Die bisherige Nr. 34331 wird Nr. 34341 und in Spalte 2 wird die Angabe "3433" durch "3434" ersetzt.

195. Die bisherige Nr. 3434 wird Nr. 3435.

196. Die Nr. 344 bis 3445 werden durch die folgenden Nr. 344 bis 34472 ersetzt:

Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
344Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
3441Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung50
3442Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung50
3443Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 350
3444Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmittelnje Person50 bis 200
3445nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 344325


Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
344Sachkunde im Pflanzenschutz
3441Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
34411erstmalige Prüfungje Person80
34412Wiederholungsprüfungje Person50
3443Durchführung eines Lehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmittelnje Person100 bis 250
3444Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung80
3445Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
34451Ausstellen eines Sachkundenachweises

Die Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei.

30
34452nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises20
34453Ausstellen eines Sachkundenachweises nach Prüfung einer nicht in der Pflanzenschutz-Sachkundeverord nung genannten Aus-, Fort- oder Weiterbildungje Person40
3446Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung80 bis 500
3447Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
34471Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 815
34472nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung20

197. In Nr. 3451 wird in Spalte 2 die Angabe " § 34 Abs. 2 Nr. 5" durch " § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5" ersetzt.

198. In Nr. 346 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

altneu
Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung"Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung" 

199. Nr. 3461 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3461Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzesje Betrieb100

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3461Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetzje Betrieb oder Person100

200. In Nr. 3462 wird in Spalte 4 die Angabe "35" durch "60" ersetzt.

201. Nach Nr. 3463 werden als neue Nr. 347 und als Nr. 348 bis 3486 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
347Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchGje Antrag150
348Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG)
Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3481Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mailje Abonnement und Jahr20
3482Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mailje Abonnement und Jahr20
3483Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Postje Abonnement und Jahr25
3484Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mailje Abonnement und Jahr20
3485Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Postje Abonnement und Jahr25
3486Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mailje Abonnement und Jahr20

202. Die bisherigen Nr. 347 bis 34712 werden die Nr. 349 bis 34912.

203. In Nr. 3521 wird in Spalte 2 das Wort " Weinüberwachungsverordnung " durch die Wörter "Wein-Überwachungsverordnung" ersetzt.

204. Nr. 3522


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3522Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung48


wird aufgehoben.

205. Nr. 3532 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3532Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 16 Abs. 4je Bescheid50 bis 250
Neu:
Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3532Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3250

206. Nr. 3533


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3533Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 16 Abs. 4je Bescheid50 bis 250


wird aufgehoben.

207. Die bisherige Nr. 3534 wird Nr. 3533 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 5) "Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1"

208. Die bisherigen Nr. 35341 bis 35347 werden Nr. 35331 bis 35337.

209. In Nr. 3612 wird in Spalte 4 die Angabe " 150 " durch " 200 " ersetzt.

210. In Nr. 3613 wird in Spalte 4 die Angabe "60" durch " 150" ersetzt.

211. Die Nr. 3621 bis 36225 werden durch die folgenden Nr. 3621 bis 362318 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3621Beleihung einer privaten Kontrollstelleje Antrag280 bis 670
3622Amtshandlungen im Kontrollverfahren
36221Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzungje angefangenem Arbeitstag und Betrieb120 bis 2.400
36222Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzungje Arbeitstag60 bis 2.400
36223Betriebsinspektion (Nachkontrolle)je Arbeitstag60 bis 2.400
36224Besondere Prüfungen und Bescheidungen
362241Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugungje Antrag18 bis 120
362242Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktungje Partie18 bis 120
3662243Probenahmeje Probe30 bis 60
362244Erteilung einer Ausnahmegenehmigungje Antrag100 bis 2.000
36225Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008)je Bescheinigung100 bis 2.000
Neu:
Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3621Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetzje Antrag280 bis 670
3622Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
36221Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG30 bis 300
36222Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EGje Partie18 bis 120
3623Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG
362301Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4je Antrag100 bis 2.000
362302Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1
3623021zur Enthornung von Kälbernje Tier10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr
3623022eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung)je Antrag100 bis 2.000
362303Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2je Antrag100 bis 2.000
362304Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. aje Antrag100 bis 2.000
362305Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4je Antrag100 bis 2.000
362306Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume in der Aquakultur nach Art. 36 Abs. 2je Antrag100 bis 2.000
362307Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2je Antrag100 bis 2.000
362308Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39je Antrag100 bis 2.000
362309Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer vje Antrag100 bis 2.000
362310Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. bje Antrag100 bis 2.000
362311Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2je Antrag100 bis 2.000
362312Genehmigung nach Art. 42
3623121Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Kükenje Tier0,10 mindestens 100
3623122Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennenje Antrag100 bis 2.000
362313Genehmigung nach Art. 45
3623131Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterialje Antrag100 bis 2.000
3623132Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffelnje Antrag100 bis 2.000
362314Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47je Antrag100 bis 2.000
362315Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3je angefangenem Arbeitstag und Betrieb120 bis 2.400
362316Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1
3623161jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollberichtje Arbeitstag60 bis 2.400
3623162weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316je Arbeitstag60 bis 2.400
362317Probenahme nach Art. 65 Abs. 2je Probe30 bis 60

212. Die Nr. 363 bis 3632 werden wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
363Akkreditierung als private Kontroll stelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006
3631ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006230 bis 750
3632bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
363Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen
3631Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012nach Zeitaufwand
3632Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen)nach Zeitaufwand

213. Die Nr. 3633 bis 3643


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
3633Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006je Kontrolle150 bis 450
364Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006
3641ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006230 bis 750
3642bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006115 bis 350
3634Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006je Kontrolle150 bis 450


werden aufgehoben.

214. Nr. 365 wird neue Nr. 364.

215. Nr. 3651 wird neue Nr. 3641 und in Spalte 3 wird die Angabe "0,33" durch "0,5" und in Spalte 4 die Angabe " 2 mindestens 40 " durch " 5 mindestens 100 " ersetzt.

216. Die Nr. 3652 bis 3654 werden die neuen Nr. 3642 bis 3644.

217. Nr. 3655 wird neue Nr. 3645 und in Spalte 4 wird die Angabe "50 bis 150" durch "75" ersetzt.

218. Die Nr. 366 bis 3682 werden die neuen Nr. 365 bis 3672.

219. Nach Nr. 382 werden als Nr. 39 und 391 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
39Amtshandlungen nach der Düngeverordnung
391Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung nach § 4 Abs. 5 Satz 2100

220. In Nr. 4123 werden in Spalte 2 vor den Wörtern "für Angehörige" die Wörter "für Berufsjäger," und nach den Wörtern "die vorgeschriebene Ausbildung" die Wörter "für den gehobenen oder höheren Forstdienst" eingefügt und wird die Angabe "und 3" gestrichen.

221. In Nr. 41302 wird in Spalte 4 die Angabe " 300 " durch " 3.000 " ersetzt.

222. In Nr. 41311 wird in Spalte 2 die Angabe " (§ 12 Abs. 2) und " durch " (§ 12 Abs. 3) oder" ersetzt.

223. Nach Nr. 41320 wird als neue Nr. 41321 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
41321Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2)30 bis 100

224. Die bisherige Nr. 41321 wird Nr. 41322 und in Spalte 2 wird die Angabe "Abs. 8 " durch "Abs. 9" ersetzt.

225. Die bisherige Nr. 41322 wird Nr. 41323 und in Spalte 4 wird die Angabe "35 bis 90" durch "50 bis 500" ersetzt.

226. Die bisherige Nr. 41323 wird neue Nr. 41324.

227. Nach der neuen Nr. 41324 wird als neue Nr. 41325 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
41325Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8)nach Zeitaufwand

228. Die bisherige Nr. 41324 wird neue Nr. 41326.

229. Nach der neuen Nr. 41326 wird als Nr. 41327 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
41327Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3)45 bis 600

230. Die bisherige Nr. 41325 wird Nr. 41328 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2)"Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) "

231. Die bisherige Nr. 41326 wird Nr. 41329 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) "Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) "

232. Die bisherige Nr. 41327 wird Nr. 41330 und Spalte 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) "Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2)"

233. Nach Nr. 414 werden als neue Nr. 4141 und 4142 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
4141Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1)nach Zeitaufwand
4142Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1)nach Zeitaufwand

234. Die bisherigen Nr. 4141 bis 4143 werden die Nr. 4143 bis 4145.

235. Die bisherige Nr. 4144 wird Nr. 4146 und in Spalte 4 wird die Angabe " 15 " durch " 30" ersetzt.

236. Die bisherigen Nr. 4145 bis 4147 werden die Nr. 4147 bis 4149.

237. Die Nr. 42 bis 4214 werden durch die folgenden Nr. 42 bis 4221 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr
EUR
1234
42Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes
4201Genehmigung von Holznutzungen
42011Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes)je ha100 mindestens 200
42012Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes)je ha500
42013Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes)200
42014Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes)100
4202Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes)
42021bis 0,5 ha200
42022über 0,5 haje ha400
42023Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes)25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022
42024Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes)je ha500
42025Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG)100
4203Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes)
42031Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG)100
42032Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes)je ha250
4204Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes)200
4205Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes)50 bis 200
4206Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes)25 bis 100
4207Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes)50 bis 200
4208Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes)kostenfrei
4209Genehmigung eines Betriebsplans
42091Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes)kostenfrei
42092Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes)200
42093Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes)200
4210Betreten des Walds
42101Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes)50 bis 200
42102Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes).

Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde).

50 bis 200
4211Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes)200
4212Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen
42121Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes)50
42122Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes)25
42123Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes)kostenfrei
42124Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes)kostenfrei
42125Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes)50
4213Anordnungen durch die Forstbehörden
42131Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes)100 bis 10.000
42132Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes)300
42133Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes)100 bis 2.000
42134Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes)100 bis 2.000
42135Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes)100 bis 2.000
42136Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes)200
42137Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes)200
4214Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes)75 bis 200
Neu:
Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
42Forstwesen
421Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz
4211Genehmigung von Holznutzungen
42111Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2)je ha100 mindestens 200
42112Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4)je ha200 mindestens 400
4212Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans (§ 5 Abs. 5)200
4213Anordnung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung (§ 9 Abs. 2 Nr. 1)50 bis 200
4214Zulassung einer Ausnahme von der Einhaltung des Grenzabstands bei Baumanpflanzungen (§ 9 Abs. 3 Satz 3)50 bis 400
4215Entscheidung über die Benutzung eines fremden Grundstücks und über die Höhe des Schadensersatzes (§ 10 Abs. 2 Satz 1)100 bis 400
4216Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke der Nutzungsänderung
42161zum Zwecke einer dauerhaften Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 1)
421611bis 0,5 ha200
421612über 0,5 ha400
421613im Fall der Umwandlung von Schutz oder Bannwald500
42162zum Zwecke einer vorübergehenden Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2)25 v. H. von Nr. 421611 oder 421612
4217Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104
42171Genehmigung (§ 14 Abs. 1)je ha100
42172Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3a in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.2 UVPG)100
4218Untersagung der Sperrung eines nicht öffentlichen Wegs, Waldwegs oder Grundstücks (§ 16 Abs. 2 Satz 4)100 bis 200
4219Anordnung
42191einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2100 bis 2.000
42192nach § 26
421921einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- oder Erholungswirkungen nach § 3300
421922zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 4100 bis 10.000
421923zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung durch fachkundiges Personal nach § 6 Abs. 2200
421924zur Wiederbewaldung von Kahlflächen, Blößen und verlichteten Grundflächen nach § 7 Abs. 1100 bis 2.000
421925zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1100 bis 2.000
422Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz
4221Genehmigung zum Ausscheiden eines Grundstücks aus dem Verbandswald (§ 32 Abs. 2 Satz 1) oder zur Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)50

238. In Nr. 43103 wird in Spalte 2 die Angabe " § 11 Abs. 3 " durch " § 11 Abs. 4 Satz 2 " ersetzt.

239. Nr. 43104

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
43104Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4)18

wird aufgehoben.

240. Die bisherige Nr. 431041 wird Nr. 43104 und wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
431041Nachprüfung nach Beanstandung32

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
43104Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2)60 bis 90

241. In Nr. 431121 wird in Spalte 2 das Wort " Sonderjahresfischereischein" durch " -sonderfischereischein" und in Spalte 4 die Angabe "5" durch " 10" ersetzt.

242. In Nr. 431122 wird in Spalte 2 das Wort "Sonderfünfjahresfischereischein" durch "-sonderfischereischein" und in Spalte 4 die Angabe "9" durch "18" ersetzt.

243. In Nr. 431123 wird in Spalte 2 das Wort "Sonderzehnjahresfischereischein" durch "-sonderfischereischein" und in Spalte 4 die Angabe "18" durch "36" ersetzt.

244. In Nr. 43115 werden in Spalte 2 die Wörter "Aalfang und" gestrichen.

245. In Nr. 432 wird in Spalte 2 der Klammerzusatz " (HFO) " durch " (HFischV) " ersetzt.

246. In Nr. 441 wird in Spalte 2 die Angabe ""Quellengesichert"," gestrichen.

247. Nr. 4421

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
4421Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie "Quellengesichert" (§ 8 Abs. 2 FoVG)30

wird aufgehoben.

248. Nr. 4422 wird Nr. 4421 und in Spalte 4 wird die Angabe " 25 " durch " 30 " ersetzt.

249. Nr. 4423 wird Nr. 4422 und in Spalte 4 wird die Angabe " 10 " durch " 15 " ersetzt.

250. Nr. 4424 wird Nr. 4423 und in Spalte 4 wird die Angabe " 15 " durch " 25 " ersetzt.

251. Nr. 44241 wird Nr. 44231 und in Spalte 4 wird die Angabe "50" durch "70" ersetzt.

252. In Nr. 51 werden in Spalte 2 nach dem Wort "Anzeige" ein Komma und die Wörter "Stellungnahme oder Herstellung des Benehmens" eingefügt.

253. Nr. 5103 wird wie folgt gefasst:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
5103Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch)je 100 m20,90 mindestens 90

Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
5103Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbundenje 100 m21 mindestens 200

254. In Nr. 5104 werden in Spalte 2 die Wörter "oder Kurzumtriebsplantagen " angefügt.

255. In Nr. 51051 wird in Spalte 4 die Angabe "90" durch "100" ersetzt.

256. In Nr. 5106 wird in Spalte 2 der Satz "Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei" aufgehoben.

257. Nach Nr. 5108 wird als neue Nr. 51081 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
51081bis 10.000 EUR200

258. Die bisherigen Nr. 51081 bis 51088 werden die Nr. 51082 bis 51089.

259. Nach Nr. 5109 wird als neue Nr. 51091 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
51091bis 10.000 EUR200

260. Die bisherigen Nr. 51091 bis 51098 werden die Nr. 51092 bis 51099.

261. In Nr. 5110 wird in Spalte 2 die Angabe "51098" durch "51099" und in Spalte 4 die Angabe "60" durch "85" ersetzt.

262. In Nr. 51111 wird in Spalte 2 und 3 jeweils die Angabe "51098" durch "51099" ersetzt.

263. In Nr. 5112 werden in Spalte 2 dem Buchst. a ein Komma und die Wörter "Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge" angefügt.

264. In Nr. 51121 wird in Spalte 2 und 3 jeweils die Angabe "51098" durch "51099" ersetzt.

265. In Nr. 51122 wird in Spalte 4 die Angabe "35" durch "60" ersetzt.

266. In Nr. 542 wird in Spalte 2 das Wort "Regelmäßige" gestrichen.

267. In Nr. 551 wird in Spalte 4 die Angabe " 14 " durch "30 " ersetzt.

268. In Nr. 5515 wird in Spalte 4 die Angabe " 14 bis 1.950 " durch " 60 bis 2.000 " ersetzt.

269. Nr. 552 wird wie folgt gefasst:

Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
552Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG
Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei.
30 bis 1.950


Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
552Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGNatSchG60 bis 2.000

270. Nr. 55301


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
55301bis 100 EUR21


wird aufgehoben.

271. Die bisherigen Nr. 55302 bis 55310 werden die Nr. 5531 bis 5539.

272. In den Nr. 554 und 555 wird in Spalte 4 die Angabe "30" jeweils durch "60" ersetzt.

273. Nr. 56101


Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
56101bis 100 EUR21


wird aufgehoben.

274. Die bisherigen Nr. 56102 bis 56110 werden die Nr. 5611 bis 5619.

275. Die Nr. 611 bis 613 werden durch die folgenden Nr. 611 und 612 ersetzt:
Alt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
611Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3nach Zeitaufwand
612Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007)nach Zeitaufwand
613Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4)nach Zeitaufwand


Neu:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
611Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2nach Zeitaufwand
612Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2nach Zeitaufwand

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 171179

ENDE