Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Sechste Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
- Hessen -

Vom 10. September 2018
(GVBl. Nr. 22 vom 26.09.2018 S. 604)



Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. August 2018 (GVBl. S. 554) wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1531 wird in Spalte 2 die Angabe " § 59" durch " § 68" ersetzt.

2. In Nr. 15317 werden in Spalte 3 ein Komma und die Angabe "höchstens 35 % bei mehr als einer Anlage" angefügt.

3. In Nr. 153182 werden in Spalte 2 die Wörter "oder einer gewerblich genutzten Dunstabzugsanlage einschließlich der erforderlichen Hauben, Lüftungsdecken und ähnlichem" angefügt.

4. In Nr. 15319 wird in Spalte 2 die Angabe "15317" durch "15316" ersetzt.

5. Nach Nr. 1532 wird als Nr. 1533 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr
EUR
1234
1533Prüfung und Beurteilung zum Ausstellen der Bescheinigung nach § 68 Abs. 6 HBO über die sichere Benutzbarkeit sowie die ordnungsgemäße Abführung der Abluft für die Errichtung einer gewerblich genutzten Dunstabzugsanlage einschließlich der erforderlichen Hauben, Lüftungsdecken und ähnlichem100 bis 345

6. In Nr. 1542 und 1543 wird in Spalte 4 jeweils die Angabe "49" durch "63" ersetzt.

7. In Nr. 16127 wird in Spalte 4 die Angabe "10 000" durch "15 000" ersetzt.

8. Nr. 16131 wird durch die folgenden Nr. 16131 und 16132 ersetzt:

Alt


Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
16131Führen des Regulierungskontos (§ 5 Abs. 1 Satz 4 ARegV)pro Regulierungsperiode nach § 3 ARegV500 bis 5.000

Neu:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
16131Genehmigung nach § 5 Abs. 3 ARegV500 bis 5.000
16132Genehmigung nach § 10a ARegV500 bis 5.000

9. Die bisherigen Nr. 16132 bis 16135 werden die Nr. 16133 bis 16136.

10. Die bisherige Nr. 16136 wird Nr. 16137 und in Spalte 4 wird die Angabe "500" durch "200" ersetzt.

11. Nach Nr. 2127 wird als Nr. 2128 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
2128Ausstellen eines Europäischen Berufsausweisesnach Zeitaufwand

12. In Nr. 22142 wird in Spalte 4 die Angabe "30,50" durch "65" ersetzt.

13. Die Nr. 2216 bis 22165 werden durch die folgenden Nr. 2216 bis 22165 ersetzt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
2216Erlaubnisse nach den §§ 34c und 34i GewO für Immobilienmakler, Bauherren, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler und Immobiliardarlehensvermittler
22161Erlaubnis als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), als Bauherrin oder Bauherr für eigene oder fremde Rechnung (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a), als Baubetreuerin oder Baubetreuer (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b), als Wohnimmobilienverwalterin oder Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)
221611für natürliche Personen310
221612für juristische Personen360
22162Erlaubnis als Darlehensvermittlerin oder Darlehensvermittler (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), als Immobiliardarlehensvermittlerin oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 Satz 1)105 bis 2.250
22163Maßnahmen bei fehlendem Nachweis über die Weiterbildung von Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmaklern, Wohnimmobilienverwalterinnen oder Wohnimmobilienverwaltern und deren mit der Betriebsleitung oder Leitung einer Zweigstelle beauftragten angestellten Beschäftigten (§§ 29, 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b Abs. 3 MaBV)nach Zeitaufwand
22164Untersagung der Beschäftigung von Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind (§ 34i Abs. 6 Satz 2)nach Zeitaufwandmindestens 65
22165Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die mit der Betriebsleitung oder Leitung einer Zweigniederlassung beauftragt sind (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO i.V.m. § 9 MaBV)nach Zeitaufwandmindestens 30

14. Die Nr. 222161 und 222162 werden wie folgt gefasst:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
222161Entgegennahme der Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (§ 56a Abs. 1 Satz 1 GewO)70
222162Entgegennahme der Anzeige (§ 56a Abs. 1 Satz 1 GewO) für eine oder mehrere kurze Veranstaltungen in einem Kreis- oder Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien10 bis 70

15. Nach Nr. 2253 werden als Nr. 226 bis 22642 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
226Prostitutionsgewerbe

Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz

2261Erlaubnisprüfung zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 2 Abs. 3 bis 7
22611Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes (§ 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 und 4 Satz 1)500 bis 15.000
22612Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes (§ 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 Satz 2)50 bis 7.500
22613Stellvertretungserlaubnis
226131Erlaubnis für das Betreiben eines
Prostitutionsgewerbes durch eine
Stellvertretung (§ 13 Abs. 1 und 2)
250 bis 2.500
226132Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes durch Stellvertretung (§ 13 Abs. 1 und 2)175 bis 1.250
2262erneute Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers und der als Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes eingesetzten Personen (§ 15 Abs. 3)nach Zeitaufwandmindestens 100
2263Auflagen, Anordnungen, sonstige Amtshandlungen
22631Nachträgliche Aufnahme, Ergänzung oder Änderung einer Auflage (§ 17 Abs. 1 Satz 2)nach Zeitaufwandmindestens 60
22632Erteilen einer selbstständigen Anordnung (§ 17 Abs. 3)nach Zeitaufwandmindestens 60
22633Zulassen einer Ausnahme für Prostitutionsstätten in Wohnungen im Einzelfall (§ 18 Abs. 3)nach Zeitaufwandmindestens 40
22634Entgegennahme der Anzeige von Prostitutionsveranstaltungen und deren Prüfung (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1)nach Zeitaufwandmindestens 100
22635Erlass einer Anordnung im Zusammenhang mit der Prüfung einer angezeigten Prostitutionsveranstaltung (§ 20 Abs. 3 Satz 2)nach Zeitaufwandmindestens 60
22636Untersagung der Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung

(§ 20 Abs. 4 und 5)

nach Zeitaufwandmindestens 80
22637Entgegennahme der Anzeige zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und deren Prüfung

(§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Satz 1)

nach Zeitaufwandmindestens 100
22638Erlass einer Anordnung für die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs und dessen Betrieb

(§ 21 Abs. 3 Satz 2)

nach Zeitaufwandmindestens 60
22639Untersagung des Aufstellens eines Prostitutionsfahrzeuges

(§ 21 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5)

nach Zeitaufwandmindestens 80
22640Verlängerung der Frist vor Erlöschen der Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

(§ 22 Satz 2)

nach Zeitaufwandmindestens 20
22641Verpflichtung des Betreibers eines Prostitutionsgewerbes zur Aufstellung und Durchführung von Hygieneplänen

(§ 24 Abs. 5 Satz 1)

nach Zeitaufwandmindestens 55
22642Untersagung der Beschäftigung einer Person oder deren Tätigkeit in einem Prostitutionsgewerbe

(§ 25 Abs. 3)

nach Zeitaufwandmindestens 80

16. In Nr. 3129 wird in Spalte 4 die Angabe "1 000" durch "6 000" ersetzt.

17. In Nr. 32313 wird in Spalte 2 die Angabe "(Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, - FFH-Gebiete - § 32 BNatSchG, §§ 20a und 20b HENatG)" durch " (§ 32 BNatSchG, § 14 HAGBNatSchG)" ersetzt.

18. In Nr. 3232 wird in Spalte 2 die Angabe " § 18b Nr. 1 AEG," gestrichen.

19. In Nr. 3233 wird in Spalte 2 die Angabe " § 18b Nr. 4 AEG," gestrichen.

20. In Nr. 4 werden in Spalte 2 das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und die Wörter "und dem Telekommunikationsgesetz" angefügt.

21. In Nr. 4121 werden in Spalte 2 die Wörter "oder Zustimmung" gestrichen.

22. In Nr. 414 wird in Spalte 2 nach dem Wort "zur" das Wort "Errichtung," eingefügt.

23. Nach Nr. 4142 wird als Nr. 4143 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
4143Errichtung einer Funkstation für den Betrieb im Mobilfunknetznach Zeitaufwand

24. In Nr. 611 wird Spalte 2 wie folgt gefasst:

"nach § 65 HBO (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) für Vorhaben, die keine Sonderbauten sind und nicht nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei oder nach § 64 HBO genehmigungsfrei gestellt sind, oder aufgrund eines Antrags der Bauherrschaft nach § 62 Abs. 3 HBO"

25. In Nr. 6111 und 6112 wird in Spalte 2 jeweils die Angabe " § 57" durch " § 65" ersetzt.

26. In Nr. 612 werden in Spalte 2 die Angabe " § 58" durch " § 66" und " § 54" durch " § 62" ersetzt.

27. In Nr. 613 wird in Spalte 2 die Angabe " § 58" durch " § 66" ersetzt.

28. In Nr. 6171 wird in Spalte 2 die Angabe " § 69" durch " § 79" ersetzt.

29. In Nr. 6172 werden in Spalte 2 die Angabe " § 69" durch " § 79" und " § 61" durch " § 70" ersetzt.

30. Nach Nr. 6172 wird als Nr. 618 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
618Zurückweisung eines Bauantrages wegen Unvollständigkeit (§ 70 Abs. 2 HBO)60 bis 150

31. In Nr. 621 und 6213 wird in Spalte 2 jeweils die Angabe " § 74" durch " § 84" ersetzt.

32. In Nr. 622 und 6222 wird in Spalte 2 jeweils die Angabe " § 73" durch " § 83" ersetzt.

33. In Nr. 6223 wird in Spalte 2 die Angabe " § 56" durch " § 64" ersetzt.

34. Nr. 624 wird durch die folgenden Nr. 624 und 625 ersetzt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
624Werden außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens Sachverständige zu der Vorbereitung und dem Erlass bauaufsichtlicher Anordnungen hinzugezogen, so sind die für die Inanspruchnahme der Sachverständigen entstandenen Kosten als Auslagen zu erheben.
625Werden im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens mit Einverständnis der Bauherrschaft Sachverständige zur Prüfung von Nachweisen, die mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens aufgestellt wurden, hinzugezogen, so sind die für die Inanspruchnahme der Sachverständigen entstandenen Kosten als Auslagen zu erheben.

35. In Nr. 633 wird in Spalte 2 die Angabe " § 68" durch " § 78" ersetzt.

36. Die Nr. 641 bis 645 werden durch die folgenden Nr. 641 bis 6443 ersetzt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
641Besondere Genehmigungen, Abweichungen, Bauvoranfragen
6411Genehmigung zur Änderung einer bereits erteilten Baugenehmigung ("Nachtragsbaugenehmigung") Die Höhe der Gebühr ist in dem Umfang zu bemessen, in dem von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen wird.je nach Umfang bis zur Höhe von Nr. 611 bis 615 und 6171mindestens 60
6412Ist für die Nachtragsbaugenehmigung die erneute Beteiligung von Stellen außerhalb der Bauaufsichtsbehörden erforderlich, für deren Rechtsbereiche Genehmigungen in der Baugenehmigung enthalten sind, werden Zuschläge nach Nr. 6161 bis 6165 erhoben.
6413Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 77 HBO)

Zusätzlich können die dem Umfang der Teilbaugenehmigung entsprechenden Gebühren nach Nr. 611 bis 615 und 6171 mit der Teilbaugenehmigung erhoben werden, die auf die endgültigen Gebühren anzurechnen sind.

60 bis 370
6414Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung, Zustimmung oder eines Bauvorbescheids, auch im Falle des vereinfachten Genehmigungsverfahrens oder der fiktiven Genehmigung nach § 65 Abs. 2 Satz 3 HBO20 % von Nr. 611 bis 632, 634 und 6421mindestens 60
6415Zulassen von Abweichungen nach § 73 HBO50 bis 10.000
6416Bauvoranfragen (§ 76 HBO)
64161Entscheidung über eine Bauvoranfrage

Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr anzurechnen, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

bis zu 40 % von Nr. 611 bis 6165, 632, 634mindestens 60
64162Zurückweisung einer Bauvoranfrage wegen Unvollständigkeit (§ 76 Abs. 2 i.V.m. § 70 Abs. 2 HBO)60 bis 150
642Beteiligung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 72 HBOnach Zeitaufwand
643Entgegennahme von Bauvorlagen, Beteiligung der Gemeinde, Prüfung und Mitteilung der Zulässigkeit des Baubeginns nach § 64 Abs. 3 HBO50 bis 150
644Grundstücksteilung nach § 7 HBO
6441Teilungsgenehmigung nach
§ 7 Abs. 1 Satz 1 HBO
60 bis 2000
6442Bescheinigung der bauordnungsrechtlichen Unbedenklichkeit einer Grundstücksteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HBO60 bis 2000
6443Erteilung eines Negativzeugnisses nach § 7 HBO60 bis 130

37. Die bisherige Nr. 646 wird Nr. 645 und in Spalte 2 wird die Angabe " § 75" durch " § 85" ersetzt.

38. Die bisherigen Nr. 6461 bis 64764 werden die Nr. 6451 bis 64664.

39. Die Nr. 6481 bis 6483 werden durch die folgenden Nr. 647 bis 649 ersetzt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
647Nachprüfung nach § 53 Abs. 2 Nr. 20 HBO, aufgrund einer nach § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HBO erlassenen Rechtsverordnung, einer Verwaltungsvorschrift nach § 89 Abs. 12 HBO oder im Einzelfall (§ 61 Abs. 2 oder 3 HBO) oder Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung wegen festgestellter Mängelnach Zeitaufwand
648Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetzje Wohnungs- oder Teileigentum65 bis 325
649Verbote, Anordnungen, Beratung

40. In Nr. 64911 wird in Spalte 2 die Angabe " § 30" durch " § 80" ersetzt.

41. In Nr. 64912 wird in Spalte 2 die Angabe " § 31" durch " § 81" ersetzt.

42. In Nr. 64913 und 64914 wird in Spalte 2 jeweils die Angabe " § 32" durch " § 82" ersetzt.

43. In Nr. 6492 wird in Spalte 2 die Angabe " §§ 55 bis 53" durch " §§ 63 bis 65" und " § 53" durch " § 65" ersetzt.

44. In Nr. 6522 wird in Spalte 2 jeweils die Angabe " § 34" durch " § 84" ersetzt.

45. In Nr. 663 wird in Spalte 2 nach der Angabe " § 22 Abs. 5" die Angabe "i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" eingefügt.

46. In Nr. 665 wird in Spalte 2 ein Komma und das Wort "Zulassungen" angefügt.

47. In Nr. 6651 werden in Spalte 2 die Wörter "oder nach der Baunutzungsverordnung" gestrichen.

48. In Nr. 66521 wird in Spalte 2 die Angabe "Abs. 8" durch "Abs. 9" ersetzt.

49. Nach Nr. 66521 wird als Nr. 6653 eingefügt:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
6653Zulassung nach der Baunutzungsverordnung bei verfahrensfreien Vorhaben (§ 63 HBO) und verfahrensfreigestellten Vorhaben (§ 64 HBO)je Zulassung60 bis 1.300

50. Die Nr. 673 bis 6734 werden wie folgt gefasst:

Nr.GegenstandBemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1234
673Verwendbarkeitsnachweise
6731Zustimmung im Einzelfall zur Verwendung von Bauprodukten (§ 23 Satz 1 HBO) oder für die Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HBO)400 bis 26.000
6732Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für Bauprodukte (§ 22 HBO) oder für Bauarten (§ 13 Abs. 3 HBO)320 bis 6.500
6733Erklärung des Verzichtes auf eine Zustimmung (§ 23 Satz 2 HBO) oder auf eine Bauartgenehmigung (§ 13 Abs. 4 HBO)65 bis 6.500
6734Gestattung der Verwendung von Bauprodukten oder der Anwendung von Bauarten ohne Zertifizierung (§ 17 Abs. 5 Satz 3, § 25 Abs. 3 Satz 2 HBO)200 bis 13.000

51. In Nr. 6741 werden in Spalte 2 die Wörter "einschließlich der notwendigen Angaben und der Anbringung" angefügt.

52. In Nr. 675 wird in Spalte 2 die Angabe "(Teil A Nr. 2.2.2.4 und Anhang 24 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen)" angefügt.

53. In Nr. 677 wird in Spalte 2 die Angabe " § 49 Abs. 6" durch " § 67 Abs. 4" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 200199

ENDE