Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung
- Hamburg -
Vom 14. Juni 2016
(HmbGVBl. Nr. 23 vom 24.06.2016 S. 236)
Auf Grund von § 8 Absatz 1 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 193) wird verordnet:
Die Meldedatenübermittlungsverordnung vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 260) wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
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MDÜV-Meldedatenübermittlungsverordnung | "Hamburgische Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen und automatisierte Abrufe aus dem Melderegister (Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung - HmbMDÜV)". |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2.1 Hinter dem Eintrag zu § 24 wird der Eintrag " § 24a Abruf von Daten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung" eingefügt.
2.2 In dem Eintrag zu § 32 werden die Wörter "Fachämter der" gestrichen.
2.3 In dem Eintrag zu § 36 werden die Wörter "Verkehrsgewerbeaufsicht der" gestrichen.
3. Hinter § 24 wird folgender § 24a eingefügt:
" § 24a Abruf von Daten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung
Durch automatisierten Abruf von Meldedaten dürfen der Behörde für Schule und Berufsbildung zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben über die Daten nach § 38 Absatz 1 BMG hinaus folgende Daten übermittelt werden:
4. § 32 wird wie folgt geändert:
4.1 In der Überschrift werden die Wörter "Fachämter der" gestrichen.
4.2 Die Wörter "Fachämtern der Dezernate" werden durch das Wort "Dezernaten" ersetzt.
4.3 In Nummer 1 werden die Wörter "die derzeitigen" durch das Wort "derzeitige" ersetzt und das Wort "das" gestrichen.
4.4 In Nummer 2 werden hinter dem Wort "Familienhilfe" die Wörter "sowie den Sozialen Dienstleistungszentren" eingefügt.
4.5 In Nummer 2.4 werden die Wörter "Hilfen zur Erziehung" durch die Wörter "Bezirklicher Angebotsservice" ersetzt.
4.6 Hinter Nummer 2.4 werden folgende Nummern 2.5 und 2.6 eingefügt:
"2.5 für die Bearbeitung der Angelegenheiten der Kindestagesbetreuung gesetzlicher Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdatum und der Familienstand,
2.6 der Adoptionsvermittlungsstelle des Bezirksamtes Hamburg-Nord frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdatum, Familienstand und derzeitige Staatsangehörigkeiten,".
4.7 In Nummer 3.1 wird das Komma hinter dem Wort "Wohnungsvermittlung" gestrichen und die Wörter "und das" durch ein Komma ersetzt.
4.8 In Nummer 3.3 wird das Komma hinter dem Wort "Unterhaltssicherungsgesetz" gestrichen.
4.9 In Nummer 3.4 werden hinter dem Wort "Bundesausbildungsförderungsgesetz" die Wörter "durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte" eingefügt.
4.10 In Nummer 3.5 wird das Komma hinter dem Wort "Asylbewerberleistungsgesetz" gestrichen.
5. § 36 wird wie folgt geändert:
5.1 In der Überschrift und im Einleitungssatz werden jeweils die Wörter "Verkehrsgewerbeaufsicht der" gestrichen.
5.2 Die Textstelle ", insbesondere für Mitteilungen an die Ausländerbehörden und zur Identitätsfeststellung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten," wird gestrichen.
5.3 Die Nummern 1 bis 4 werden durch folgende Nummern 1 und 2 ersetzt:
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6. § 39 Nummer 4 erhält folgende Fassung:
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4. der für die Staatsangehörigkeit und Einbürgerung zuständigen Stelle frühere Anschriften und das Ein- und Auszugsdatum. | "4. der für die Staatsangehörigkeit und Einbürgerung zuständigen Stelle Geschlecht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdatum und der Familienstand." |
7. § 48 wird wie folgt geändert:
7.1 Die Textstelle ", Zweitwohnungsteuerstelle," wird gestrichen.
7.2 Das Wort "ihrer" wird durch das Wort "seiner" ersetzt.
7.3 Die Nummern 1 und 2 werden durch folgende Nummern 1 bis 3 ersetzt:
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8. Die Anlage wird wie folgt geändert:
8.1 In der Überschrift wird die Zahl "5" durch die Zahl "8" ersetzt.
8.2 In Abschnitt I. wird folgender Buchstabe g angefügt:
"g) Ausschließlich die aktuelle Wegzugswohnung bei inaktuellen Personen ist mit der Wohnungsaktualität "true" zu liefern, frühere Wegzugswohnungen sind mit der Wohnungsaktualität "false" zu liefern."
8.3 Abschnitt II. wird wie folgt geändert:
8.3.1 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
8.3.1.1 In Satz 1 werden hinter der Textstelle "2.1" die Wörter "oder höher" eingefügt.
8.3.1.2. Hinter Satz 3 werden folgende Sätze eingefügt:
"Ab dem 1. Mai 2016 müssen Lieferungen an das gemeinsame Spiegeldatenbanksystem in der XMeld-Version 2.1.1 erfolgen. Die Übermittlung von Deltanachrichten setzt keine Gesamtlieferung in derselben Version voraus."
8.3.1.3 Im neuen Satz 6 werden die Wörter "initiale Gesamtdatenlieferung" durch die Textstelle "vorausgehende Gesamtdatenlieferung oder in einer höheren XMeld-Version" ersetzt.
8.3.2 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
8.3.2.1 In der Anmerkung zu Nummer 16 wird hinter dem Wort "Schlüsseln" die Textstelle " 1," eingefügt.
8.3.2.2. Nummer 17 werden die Wörter "sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises" gestrichen.
8.3.2.3 In Nummer 20 wird folgende Textstelle angefügt: "Beurkundendes Standesamt und Nummer des Sterbeeintrags 1902, 1903
Hinweis: Landesspezifische Ausprägung für Hamburg".
8.4 In Abschnitt IV. wird das Wort "Mai" durch das Wort "November" ersetzt.
V. HinweisDie Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz sehen ab November 2015 vor, dass im Melderegister für eine Person grundsätzlich nur ein eigener Datensatz zu führen ist. Ausnahmen sind adoptierte und transsexuelle Personen.
wird aufgehoben.
ENDE |