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Änderungstext
Verordnung zur Neuregelung des Hamburgischen Baumschutzrechts
- Hamburg -
Vom 28. Februar 2023
(HmbGVBl. Nr. 10 vom 07.03.2023 S. 81; ber. S. 126)
Artikel 1
BaumschutzVO - Hamburgische Baumschutzverordnung
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung der Umweltgebührenordnung
Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 616), wird verordnet:
In Anlage 1 der Umweltgebührenordnung vom 5. Dezember 1995 (HmbGVBl. S. 365), zuletzt geändert am 31. Januar 2023 (HmbGVBl. S. 58), wird Nummer 7.24 durch folgende Nummern 7.24 bis 7.24.2 ersetzt:
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| "
|
Artikel 3
Änderung der Bauvorlagenverordnung
Auf Grund von § 81 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148, 155), wird verordnet:
In § 4 Absatz 1 Nummer 12 der Bauvorlagenverordnung vom 30. Juni 2020 (HmbGVBl. 2020 S. 391, 2021 S. 280) wird die Textstelle "Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 359)" durch die Textstelle "Hamburgischen Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81)" ersetzt.
Anlage
(zu Artikel 1)
I
Berechnung des Ersatzbedarfs für die Fällung eines Baumes
Der für die Fällung eines Baumes erforderliche Ersatz bedarf wird anhand von Baumtyp (Nummer 1.1), Stamm umfang (Nummer 1.2), Kronendurchmesser (Nummer 1.3) und Zustand (Nummer 1.4) unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge (Nummer 1.5) und Abschläge (Nummer 1.6) über Wertpunkte (Nummern 1.1 bis 1.7) ermittelt. Die Anzahl der Wertpunkte gibt Auskunft über die Anzahl der zu pflanzenden Ersatzbäume (Nummer 2).
1. Baumbewertung
1.1 Baumtyp
Tabelle 1.1: Baumtyp
Wertpunkte | |
Laubbaum | 2 |
Nadelbaum | 1 |
Nadelbaum, naturraumtypisch | 2 |
1.2 Stammumfang
Tabelle 1.2: Stammumfang
Wertpunkte | |
weniger als 80 cm*) | 1 |
80 cm bis weniger als 160 cm | 2 |
160 cm bis weniger als 240 cm | 3 |
240 cm bis weniger als 320 cm | 4 |
ab 320 cm | 5 |
*) Baum als Teil einer Baumgruppe oder Baumreihe sowie mehrstämmiger Baum (§ 1 Absatz 1).
Ein mehrstämmiger Baum wird als Gesamt-Baum betrachtet, für dessen Zuordnung zu Wertpunkten der Stammumfang des dicksten Stämmlings maßgebend ist. Misst dieser 80 cm oder mehr, werden Wertpunkte entsprechend der Staffelung der Stammumfänge vergeben. Für jeden weiteren Stämmling ab einem Stammumfang von 80 cm ist ein weiterer Wertpunkt zu vergeben. Höchstens vier Wertpunkte können für einen mehrstämmigen Baum angerechnet werden.
1.3 Kronendurchmesser
Tabelle 1.3: Kronendurchmesser
Wertpunkte | |
weniger als 5 m | 1 |
5 m bis weniger als 10 m | 2 |
10 m bis weniger als 15 m | 3 |
15 m bis weniger als 20 m | 4 |
ab 20 m | 5 |
möglicher Zuschlag bei säulenförmiger Kronenform | bis zu 3 |
1.4 Zustand
Tabelle 1.4: Zustand
Wertpunkte | |
sehr schlecht, absterbend | 0 und Begrenzung der bis dahin erreichten Wertpunkte auf höchstens 5 |
schlecht, sehr stark geschädigt, zum Beispiel altersbedingt | 1 |
mittel, weniger gut, stark geschädigt | 2 |
gut, geschädigt | 3 |
sehr gut, gesund bis leicht geschädigt | 4 |
1.5 Zuschläge
1.5.1 Orts- und Landschaftsbild
Tabelle 1.5.1: Zuschlag Orts-/Landschaftsbild
Wertpunkte | |
besonders herausragende Bedeutung für das Orts- oder Landschaftsbild | bis zu 2 |
1.5.2 Artenschutz/Besonderheiten Naturschutz
Tabelle 1.5.2: Zuschlag Artenschutz/Besonderheiten Naturschutz
Wertpunkte | |
insbesondere
| bis zu 3 |
1.5.3 Sonstige Besonderheiten des Einzelfalls
Tabelle 1.5.3: Zuschlag Besonderheiten des Einzelfalls
Wertpunkte | |
insbesondere
| 1 |
1.6 Abschläge
Tabelle 1.6: Abschlag Besonderheiten des Einzelfalls (gilt nicht für Habitatbäume)
Wertpunkte | |
insbesondere
| Abzug von bis zu 4
Wertpunkten |
1.7 Zusammenstellung der Wertpunkte
Tabelle 1.7: Zusammenstellung der Wertpunkte
Nummer | Wertpunkte | |
niedrigster Wert | höchster Wert | |
1.1 Baumtyp | 1 | 2 |
1.2 Stammdurchmesser | 1 | 5 |
1.3 Kronendurchmesser | 1 | 5 |
1.4 Zustand | 0 | 4 |
1.5 Zuschläge | ||
1.5.1 Orts- und Landschaftsbild | 0 | 2 |
1.5.2 Artenschutz/Besonderheiten Naturschutz | 0 | 3 |
1.5.3 Sonstige Besonderheiten des Einzelfalls | 0 | 1 |
1.6 Abschlag Besonderheiten des Einzelfalls | -4 | 0 |
Summe | -1 | 22 |
2. Ersatzpflanzung
Tabelle 2: Wertpunkteabhängige Ersatzpflanzung
Wertpunkte | Anzahl zu pflanzender Ersatzbäume |
0 bis 4 (unbedeutend) | 0 |
5 bis 7 (untergeordnet) | 1 |
8 und 9 (noch wertvoll) | 2 |
10 und 11 (weniger wertvoll) | 3 |
12 und 13 (wertvoll) | 5 |
14 und 15 (sehr wertvoll) | 7 |
16 und 17 (besonders wertvoll) | 10 |
18 und 19 (herausragend) | 13 |
20 bis 22 (besonders herausragend) | 15 |
Bei der Beseitigung von Bäumen werden klein- und mittelkronige Baumarten durch klein- und mittelkronige Bäume mit einem Mindest-Stammumfang von 16 cm bis 18 cm, großkronige Baumarten durch großkronige Bäume mit einem Mindest-Stammumfang von 18 cm bis 20 cm ersetzt. Die Qualität der zu pflanzenden Bäume hat handelsüblicher Baumschulware, dreimal verpflanzt mit Ballen, zu entsprechen. Als Ersatzpflanzungen kommen nur Baumarten in Betracht, die den Vorgaben nach § 1 im Laufe ihres Wachstums entsprechen können.
Soweit die Grundstücksverhältnisse die Pflanzung von Ersatzbäumen nicht oder nur in reduzierter Zahl zulassen, kann auch eine Heckenpflanzung als Ersatz vorgesehen werden. Die Anpflanzung einer zusammenhängenden Hecke von 15 m Länge in der Qualität drei Pflanzen handelsüblicher Baumschulware je laufendem Meter, Höhe 1 m bis 1,25 m, zweimal verpflanzt mit Ballen, entspricht dabei einem Ersatzbaum. Kommen auch Hecken nicht in Betracht, kann auch eine artenreiche Dachbegrünung unter Verwendung von Saatgutmischungen aus Kräutern, Gräsern und Sedumsprossen mit mehr als 20 Arten als Ersatzpflanzung festgesetzt werden. Die Herstellung einer Fläche von mindestens 15 m2 mit mindestens 8 cm durchwurzelbarer Substratauflage entspricht einem Ersatzbaum.
II
Berechnung des Ersatzbedarfs für die Beseitigung
von Hecken und Heckenabschnitten
Für jeden laufenden Meter entfernter Hecke ist ein Meter Hecke mit je drei Pflanzen handelsüblicher Baumschulware in der Qualität 1 m bis 1,25 m, zweimal verpflanzt mit Ballen, als Ersatz zu pflanzen. Für je 15 laufende Meter Hecke kann der Ersatz auch durch einen Baum handelsüblicher Baumschulware mit einem Mindest-Stammumfang von 16 cm bis 18 cm, dreimal verpflanzt mit Ballen, erfolgen.
Soweit die Grundstücksverhältnisse die Ersatzpflanzung von Hecken oder Ersatzbäumen nicht oder nur teilweise zulassen, kann auch eine artenreiche Dachbegrünung unter Verwendung von Saatgutmischungen aus Kräutern, Gräsern und Sedumsprossen mit mehr als 20 Arten als Ersatzpflanzung festgesetzt werden. Die Herstellung einer Fläche von mindestens 15 m2 mit mindestens 8 cm durchwurzelbarer Substratauflage entspricht einer zu pflanzenden Hecke von 15 m Länge.
ID 230495
ENDE |