Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

SÜG
- Inhalt -

Teil 1
Personeller Geheimschutz bei Öffentlichen Stellen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes

§ 2 Verschlußsachen

§ 3 Betroffener Personenkreis

§ 4 Zuständigkeiten

§ 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse

§ 6 Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person

Abschnitt 2
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen

§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung

§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung

§ 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung

§ 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

§ 11 Datenerhebung

§ 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten

Abschnitt 3
Verfahren

§ 13 Sicherheitserklärung

§ 14 Abschlug der Sicherheitsüberprüfung

§ 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit

§ 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung

§ 17 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

Abschnitt 4
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung

§ 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte

§ 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen

§ 20 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien

§ 21 Übermittlung und Zweckbindung

§ 22 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten

§ 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten

Teil 2
Sonderregelungen Irr den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen

§ 24 Anwendungsbereich

§ 25 Zuständigkeit

§ 26 Sicherheitserklärung

§ 27 Abschlug der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse

§ 28 Aktualisierung der Sicherheitserklärung

§ 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse

§ 30 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle

§ 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -Berichtigung in Dateien

Teil 3
Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften

§ 32 Reisebeschränkungen

§ 33 Strafvorschriften

§ 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 36 Inkrafttreten