Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
SÜG
- Inhalt -
Teil 1
Personeller Geheimschutz bei Öffentlichen Stellen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
§ 2 Verschlußsachen
§ 3 Betroffener Personenkreis
§ 4 Zuständigkeiten
§ 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 6 Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
Abschnitt 2
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
§ 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
§ 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
§ 11 Datenerhebung
§ 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
Abschnitt 3
Verfahren
§ 13 Sicherheitserklärung
§ 14 Abschlug der Sicherheitsüberprüfung
§ 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
§ 17 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
Abschnitt 4
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
§ 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
§ 20 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien
§ 21 Übermittlung und Zweckbindung
§ 22 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
§ 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
Teil 2
Sonderregelungen Irr den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen
§ 24 Anwendungsbereich
§ 25 Zuständigkeit
§ 26 Sicherheitserklärung
§ 27 Abschlug der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 28 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
§ 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 30 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -Berichtigung in Dateien
Teil 3
Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften
§ 32 Reisebeschränkungen
§ 33 Strafvorschriften
§ 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Inkrafttreten