§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 9 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 10 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 12 Strategische Umweltprüfung, Feststellung der SUP-Pflicht
§ 13 Anforderungen und Verfahren der Umweltprüfung, zentrales Internetportal des Landes, Verordnungsermächtigung
§ 14 Übergangsvorschrift
Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 4, § 6 Satz 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1)
Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"
Anlage 2
(zu § 7 Absatz 4)
Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
Anlage 3
(zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 und 5)
Kriterien für die Vorprüfung
1. Merkmale der Vorhaben
2. Standort des Vorhabens
3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
Anlage 4
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 3 Satz 1)
Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"
Anlage 5
(zu § 12 Absatz 3 Satz 4)
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung