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Gesetz zur Anpassung des Landesrechts im Bereich der Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Änderung des Landesumzugskostengesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 17. Mai 2018
(GVOBl. Nr. 9 vom 25.05.2018 S. 192)
Gl.-Nr.: 204 - 7
Artikel 1
Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Das E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 198) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens gemäß § 3 Absatz 10 des Landesdatenschutzgesetzes" gestrichen.
2. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "erheben" sowie "und nutzen" gestrichen.
b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
Dabei ist durch die Behörde sicherzustellen, dass die betroffene Person
| "Dabei ist durch die zuständige Behörde sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a und Artikel 7 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vorliegen." |
Artikel 2
Änderung des Landesumzugskostengesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
ID 180885
ENDE |