Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Erster Teil
Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Die oder der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung
Zweiter Teil
Digitale Verwaltung
§ 3 Geltungsbereich
§ 4 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
§ 5 Elektronische Informationen und Verwaltungsportal
§ 6 Elektronische Bezahlmöglichkeiten und Rechnungen
§ 7 Nachweise
§ 8 Elektronische Formulare
§ 9 Georeferenzierung
§ 10 Elektronische Aktenführung
§ 11 Übertragen und Vernichten von Dokumenten in Papierform
§ 12 Basisdienste
Dritter Teil
Informationssicherheit
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 13 Sicherheitsverbund
§ 14 Zentralstelle für Informationssicherheit
§ 15 Förderung der IT-Sicherheit
§ 16 Vorübergehende und unaufschiebbare Maßnahmen
Zweiter Abschnitt
Einsatz von IT-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Gefahren für die IT-Sicherheit
§ 17 Übertragung und Beschränkung der Befugnisse nach diesem Abschnitt
§ 18 Automatisierte Erhebung und Auswertung von Daten eines Verzeichnis- und Berechtigungsdienstes
§ 19 Automatisierte Auswertung von Ereignisdokumentationen und Datenverkehr
§ 20 Weitere Auswertung ohne Inhaltsdaten in Verdachtsfällen
§ 21 Weitere Auswertung von Inhaltsdaten in Verdachtsfällen
§ 22 Ergänzende Auswertung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
§ 23 Speicherung und Auswertung von Daten zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die IT-Sicherheit
§ 24 Beseitigung von Schadprogrammen
§ 25 Datensicherheit, Protokollierung
§ 26 Benachrichtigung der betroffenen Personen
§ 27 Dokumentation
§ 28 Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 29 Zweckbindung, Übermittlung personenbezogener Daten
§ 30 Einschränkung von Grundrechten