Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

NDIG
- Inhalt =>

Erster Teil
Allgemeines

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Die oder der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung

Zweiter Teil
Digitale Verwaltung

§ 3 Geltungsbereich

§ 4 Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 5 Elektronische Informationen und Verwaltungsportal

§ 6 Elektronische Bezahlmöglichkeiten und Rechnungen

§ 7 Nachweise

§ 8 Elektronische Formulare

§ 9 Georeferenzierung

§ 10 Elektronische Aktenführung

§ 11 Übertragen und Vernichten von Dokumenten in Papierform

§ 12 Basisdienste

Dritter Teil
Informationssicherheit

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 13 Sicherheitsverbund

§ 14 Zentralstelle für Informationssicherheit

§ 15 Förderung der IT-Sicherheit

§ 16 Vorübergehende und unaufschiebbare Maßnahmen

Zweiter Abschnitt
Einsatz von IT-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Gefahren für die IT-Sicherheit

§ 17 Übertragung und Beschränkung der Befugnisse nach diesem Abschnitt

§ 18 Automatisierte Erhebung und Auswertung von Daten eines Verzeichnis- und Berechtigungsdienstes

§ 19 Automatisierte Auswertung von Ereignisdokumentationen und Datenverkehr

§ 20 Weitere Auswertung ohne Inhaltsdaten in Verdachtsfällen

§ 21 Weitere Auswertung von Inhaltsdaten in Verdachtsfällen

§ 22 Ergänzende Auswertung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 23 Speicherung und Auswertung von Daten zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die IT-Sicherheit

§ 24 Beseitigung von Schadprogrammen

§ 25 Datensicherheit, Protokollierung

§ 26 Benachrichtigung der betroffenen Personen

§ 27 Dokumentation

§ 28 Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 29 Zweckbindung, Übermittlung personenbezogener Daten

§ 30 Einschränkung von Grundrechten