NVerfSchG Nds
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Aufgaben
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Trennungsgebot
Zweiter Teil
Bestimmung zum Beobachtungsobjekt
§ 6 Beobachtungsobjekt
§ 7 Verdachtsobjekt
§ 8 Verdachtsgewinnung
Dritter Teil
Befugnisse zur Datenverarbeitung
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 9 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 10 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
§ 11 Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs
Zweites Kapitel
Erhebung und sonstige Kenntnisnahme
§ 12 Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung
§ 13 Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen
§ 14 Nachrichtendienstliche Mittel
§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
§ 16 Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen
§ 17 Besondere Voraussetzungen für Observationen sowie Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen
§ 18 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler
§ 19 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel
§ 20 Besondere Auskunftsverlangen
§ 21 Verfahrensvorschriften
§ 22 Mitteilung an betroffene Personen
§ 23 Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren
§ 24 Registereinsicht
§ 25 Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde
Drittes Kapitel
Speicherung, Veränderung, Verwendung, Löschung
§ 26 Speicherung, Veränderung und Verwendung personenbezogener Daten, Zweckbindung
§ 27 Speicherung, Veränderung und Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken
§ 28 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
§ 29 (aufgehoben)
Viertes Kapitel
Auskunft
§ 30 Auskunft an betroffene Personen
Fünftes Kapitel
Übermittlung
§ 31 Übermittlung personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden
§ 32 Übermittlung an sonstige Behörden und Stellen
§ 32a Übermittlung personenbezogener Daten für Angebote zum Ausstieg
§ 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht
Sechstes Kapitel
Unabhängige Datenschutzkontrolle, Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
§ 33a Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 33b Anwendbarkeit des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
Vierter Teil
Parlamentarische Kontrolle
§ 34 Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
§ 35 Zusammensetzung und Verfahrensweise des Ausschusses
§ 36 Unterrichtungspflichten des Fachministeriums
§ 37 Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht
§ 38 Beauftragung einer oder eines Sachverständigen
§ 39 Beauftragung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 40 Berichterstattung des Ausschusses gegenüber dem Landtag
Fünfter Teil
Schlussvorschriften
§ 41 Einschränkung von Grundrechten
§ 42 Übergangsvorschrift