Regelwerk Allgemeines, Verwaltung

KomZG - NRW
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Erster Teil
Formen kommunaler Gemeinschaftsarbeit

§ 1

Zweiter Teil
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft

§ 2 Zweck

§ 3 Geschäftsführung

Dritter Teil
Der Zweckverband

Abschnitt I
Grundlagen

§ 4 Wesen, Arten, Mitglieder

§ 5 Rechtsform

§ 6 Übergang der Aufgaben

§ 7 Verbandssatzung

§ 8 Anwendung der für Gemeinden, Kreise oder Landschaftsverbände geltenden Bestimmungen

Abschnitt II
Bildung des Zweckverbandes

§ 9 Inhalt der Verbandssatzung

§ 10 Genehmigung

§ 11 Entstehung des Zweckverbandes

§ 12 Ausgleich

§ 13 Pflichtverband

Abschnitt III
Verfassung und Verwaltung des Zweckverbandes

§ 14 Organe

§ 15 Verbandsversammlung

§ 15a Bildung der Verbandsversammlung in besonderen Fällen

§ 15b Beschlüsse im vereinfachten Verfahren

§ 16 Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher

§ 17 Ehrenamtliche und hauptamtliche Tätigkeit

§ 18 Haushaltswirtschaft und Prüfung

§ 19 Verbandsumlage

§ 19a Ausgleichsrücklage

Abschnitt IV
Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbandes

§ 20 Verfahren

§ 21 Wegfall von Verbandsmitgliedern

Abschnitt V
Zusammenschluss und Eingliederung von Zweckverbänden

§ 22 Zusammenschluss

§ 22a Eingliederung

Vierter Teil
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung

§ 23 Inhalt der Vereinbarung

§ 24 Verfahren

§ 25 Satzung zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben

§ 26 Pflichtregelung

Fünfter Teil
Das gemeinsame Kommunalunternehmen

§ 27 Entstehung und Auflösung des gemeinsamen Kommunalunternehmens

§ 28 Weitere Vorschriften für das gemeinsame Kommunalunternehmen

Sechster Teil
Aufsicht und Entscheidung über Stritigkeiten

§ 29 Allgemeine Aufsicht

§ 30 Schlichtung von Streitigkeiten

Siebter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 31 Anwendung auf bestehende Zweckverbände

§ 32 Planungsverbände

§ 33 Weiterentwicklung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit
(Experimentierklausel)

§ 34 In-Kraft-Treten