Regelwerk Allgemeines, Verwaltung
Erster Teil
Formen kommunaler Gemeinschaftsarbeit
Zweiter Teil
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft
§ 2 Zweck
§ 3 Geschäftsführung
Dritter Teil
Der Zweckverband
Abschnitt I
Grundlagen
§ 4 Wesen, Arten, Mitglieder
§ 5 Rechtsform
§ 6 Übergang der Aufgaben
§ 7 Verbandssatzung
§ 8 Anwendung der für Gemeinden, Kreise oder Landschaftsverbände geltenden Bestimmungen
Abschnitt II
Bildung des Zweckverbandes
§ 9 Inhalt der Verbandssatzung
§ 10 Genehmigung
§ 11 Entstehung des Zweckverbandes
§ 12 Ausgleich
§ 13 Pflichtverband
Abschnitt III
Verfassung und Verwaltung des Zweckverbandes
§ 14 Organe
§ 15 Verbandsversammlung
§ 15a Bildung der Verbandsversammlung in besonderen Fällen
§ 15b Beschlüsse im vereinfachten Verfahren
§ 16 Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher
§ 17 Ehrenamtliche und hauptamtliche Tätigkeit
§ 18 Haushaltswirtschaft und Prüfung
§ 19 Verbandsumlage
§ 19a Ausgleichsrücklage
Abschnitt IV
Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbandes
§ 20 Verfahren
§ 21 Wegfall von Verbandsmitgliedern
Abschnitt V
Zusammenschluss und Eingliederung von Zweckverbänden
§ 22 Zusammenschluss
§ 22a Eingliederung
Vierter Teil
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
§ 23 Inhalt der Vereinbarung
§ 24 Verfahren
§ 25 Satzung zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben
§ 26 Pflichtregelung
Fünfter Teil
Das gemeinsame Kommunalunternehmen
§ 27 Entstehung und Auflösung des gemeinsamen Kommunalunternehmens
§ 28 Weitere Vorschriften für das gemeinsame Kommunalunternehmen
Sechster Teil
Aufsicht und Entscheidung über Stritigkeiten
§ 29 Allgemeine Aufsicht
§ 30 Schlichtung von Streitigkeiten
Siebter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 31 Anwendung auf bestehende Zweckverbände
§ 32 Planungsverbände
§ 33 Weiterentwicklung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit
(Experimentierklausel)
§ 34 In-Kraft-Treten