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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen
- Nordrhein- Westfalen -
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 16. November 2016
(GV.NRW. Nr. 37 vom 02.12.2016 S. 1006)
Auf Grund
jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 30) verordnet das Justizministerium:
Die Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen vom 5. Juli 2010 (GV. NRW. S. 422), die zuletzt durch Verordnung vom 22. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 674) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 19 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2
2. für die Bezirke der Amtsgerichte Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer dem Amtsgericht Gelsenkirchen,
wird aufgehoben.
b) Die Nummern 3 und 4 werden die Nummern 2 und 3.
c) Die Nummer 5 wird Nummer 4 und wie folgt gefasst:
alt | neu |
5. für die Bezirke der Amtsgerichte Ahlen, Beckum, Warendorf dem Amtsgericht Warendorf, | "4. für die Bezirke der Amtsgerichte Ahlen, Beckum und Warendorf dem Amtsgericht Ahlen," |
d) Die Nummern 6 bis 8 werden die Nummern 5 bis 7.
2. § 20 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Berichtspflicht" gestrichen.
b) Satz 3
Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.
wird aufgehoben.
3. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Zeile mit der laufenden Nummer 47
47 Gelsenkirchen-Buer Gelsenkirchen-Buer Gelsenkirchen-Buer Gelsenkirchen-Buer
wird aufgehoben.
b) Die Zeilen mit den laufenden Nummern 48 bis 92 werden die Zeilen mit den laufenden Nummern 47 bis 91.
4. In Anlage 2 werden in der Zeile mit der laufenden Nummer 67 in den Spalten II, III und IV jeweils die Wörter "Gelsenkirchen-Buer" gestrichen.
5. Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 30
30. kreisfreie Stadt Gelsenkirchen:den Amtsgerichten Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer
jeweils für ihren Bezirk;
wird aufgehoben.
b) Die Nummern 31 und 32 werden die Nummern 30 und 31.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 212023
ENDE |