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Regelwerk

Änderungstext

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 19. August 2021
(GV.NRW. Nr. 65 vom 06.09.2021 S. 1046)



Auf Grund

jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 30), der durch Gesetz vom 12. Juli 2019 (GV. NRW. S. 364) geändert worden ist, verordnet das Ministerium der Justiz:

Artikel 1

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen vom 5. Juli 2010 (GV. NRW. S. 422), die zuletzt durch Verordnung vom 8. August 2018 (GV. NRW. S. 462) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618)" durch die Wörter "15 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363)" und nach dem Wort "Düsseldorf" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt sowie nach den Wörtern "Amtsgericht Duisburg" die Wörter "und aus dem Bezirk des Amtsgerichts Warstein das Amtsgericht Soest" eingefügt.

2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) In der Zeile mit der laufenden Nummer 23 wird in Spalte IV nach dem Wort "Soest" das Wort "Warstein" eingefügt.

b) Die Zeile mit der laufenden Nummer 24


24WarsteinWarstein

wird aufgehoben.

c) Die Zeilen mit den laufenden Nummern 25 bis 91 werden die Zeilen mit den laufenden Nummern 24 bis 90.

3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) In der Zeile mit der laufenden Nummer 31 wird in Spalte II das Wort "Warstein" gestrichen.

b) In der Zeile mit der laufenden Nummer 38 wird in Spalte II nach dem Wort "Soest" das Wort "Warstein" eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

ID: 211953

ENDE