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Regelwerk

Änderungstext

Vierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz
(Änderung des Artikels 113)

- Rheinland-Pfalz -

Vom 19. Juni 2024

(GVBl. Nr. 15 vom 26.06.2024 S. 253)


Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Die Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2022 (GVBl. S. 105), BS 100-1, wird wie folgt geändert:

Artikel 113 wird wie folgt geändert:

1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

"Das Gesetz- und Verordnungsblatt kann in elektronischer Form geführt werden."

2. Absatz 3 erhält folgende Fassung:

altneu
(3) Die Verkündung von Rechtsverordnungen regelt das Gesetz."(3) Das Nähere zur Form der Ausfertigung und zur Verkündung von Gesetzen sowie die Verkündung von Rechtsverordnungen regelt ein Gesetz."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ID: 241503


ENDE

...

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