Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

Sächsisches MeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Aufgaben der Meldebehörden

§ 2 Meldebehörden; Aufsicht

§ 3 (aufgehoben)

§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Meldewesen

§ 5 Speicherung von Daten

§ 6 Erhebung von Daten

§ 7 Ordnungsmerkmale

§ 8 Zweckbindung der Daten

§ 9 Meldegeheimnis

Zweiter Abschnitt
Meldepflichten

Erster Unterabschnitt
Allgemeine Meldepflicht

§ 10 An- und Abmeldung

§ 11 Begriff der Wohnung

§ 12 Haupt- und Nebenwohnungen

§ 13 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

§ 14 Sonstige Pflichten

§ 15 Binnenschiffer und Seeleute

§ 16 Ausnahmen

§ 17 Befreiungen

Zweiter Unterabschnitt
Besondere Meldepflichten

§ 18 Beherbergungsstätten

§ 19

§ 20 Krankenhäuser und Heime

§ 21 Zweckbindung der Daten

Dritter Abschnitt
Schutzrechte

§ 22 Schutzwürdige Interessen des Betroffenen

§ 23 Rechte des Betroffenen

§ 24 Auskunft an den Betroffenen

§ 25 Fortschreibung des Melderegisters

§ 26 Löschung und gesonderte Aufbewahrung von Daten

§ 27 Übernahme von Daten in das zuständige kommunale Archiv

Vierter Abschnitt
Datenübermittlung

§ 28 Regelmäßige Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden

§ 29 Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen

§ 30 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 30a Datenübermittlung an den Mitteldeutschen Rundfunk

§ 31 Datenübermittlung an den Suchdienst

§ 32 Einfache Melderegisterauskunft an Private

§ 32a Erweiterte Melderegister- und Gruppenauskunft an Private

§ 33 Gruppenauskunft vor Wahlen; Veröffentlichung von Daten; Widerspruchsrecht

§ 34 Auskunftssperre

Fünfter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 35 Ordnungswidrigkeiten

§ 36 Rechtsverordnungen

§ 37 Einschränkung von Grundrechten

§ 38 Übergangsvorschriften

§ 39 (aufgehoben)

§ 40 (In-Kraft-Treten)