Regelwerk

APVOLmChem
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Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich, Gliederung der Ausbildung

§ 2 Berufspraktische Ausbildung

Abschnitt 2
Durchführung der Ausbildung

§ 3 Zugangsvoraussetzungen

§ 4 Gestaltung der Ausbildung

Abschnitt 3
Prüfungsvorschriften

§ 5 Prüfungsausschuss

§ 6 Zulassung zur Prüfung

§ 7 Durchführung der Prüfung

§ 8 Praktische Prüfung, Aufsichtsarbeiten

§ 9 Mündliche Prüfung

§ 10 Niederschrift

§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung und Gewichtung der Noten

§ 12 Nichtbestehen und Rücktritt von der Prüfung, Nachteilsausgleich

§ 13 Täuschung, unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren

§ 14 Wiederholung der Prüfung

§ 15 Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, Zeugnis, Akteneinsicht

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 16 Anrechnung von Prüfungen und Ausbildungszeiten

§ 17 Anlagen

§ 18 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften

Anlage 1 Leistungsnachweis
(zu § 3 Absatz 1 und 4)

Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
(zu § 3 Absatz 4)

Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
(zu § 3)

Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunktedes Dritten Prüfungsabschnitts
(zu § 7 Absatz 3)

Anlage 5 Prüfungszeugnis
(zu § 15 Absatz 1)

Anlage 6 Ausweis über die Befähigung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
(zu § 15 Absatz 2)