Regelwerk, Wirtschaft

LandesmindestlohnG SH
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§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Schleswig-Holstein, der öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen und der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

§ 3 Mindestlohn bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht

§ 4 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 5 Höhe des Mindestlohns

§ 6 Inkrafttreten