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Änderungstext
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 371), wird wie folgt geändert:
In § 48 Abs. 2 werden die Sätze 3 und 4 durch folgenden Satz 3 ersetzt:
alt | neu |
Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung. § 57 Abs. 3 und 4 und § 15b Abs. 4 Satz 1 und 2 der Amtsordnung gelten entsprechend. | "Mit Amtsantritt der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters sind die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung und ihre oder seine Stellvertretenden nach § 33 Abs. 1 und 2 neu zu wählen." |
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
*) Ändert Ges. i.d.F.d.B. vom 28. Februar 2003, GS Schl.-H. II, Gl. Nr. 2020-3
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