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Änderungstext

Landesverordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften an geänderte Zuständigkeiten
der obersten Landesbehörden und geänderte Ressortbezeichnungen

- Schleswig-Holstein -

Vom 16. März 2015
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 30.04.2015 S. 96)



Aufgrund des § 27 Absatz 3 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Ministerium für Schule und Berufsbildung, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung:

Abschnitt 1
Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung

Artikel 1
Gesetz über das Jugendaufbauwerk 1)

Das Gesetz über das Jugendaufbauwerk vom 13. Dezember 1949 (GVOBl. Schl.-H. 1950 S. 11) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1971 (GVOBl. Schl.-H. S. 182), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), ist wie folgt geändert:

1. § 2 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

b) In Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Schule und Berufsbildung" und die Bezeichnung "Ministeriums für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" ersetzt.

2. In § 5 Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

3. § 6 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

b) In Absatz 3 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

4. In § 8 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" und die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" ersetzt.

Artikel 2
Berufsrechtszuständigkeitsverordnung 2)

Die Berufsrechtszuständigkeitsverordnung vom 3. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 556), geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. Schl.-H. 2013 S. 4), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), ist wie folgt geändert:

1. In § 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

2. § 2 Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

3. In § 6 Absatz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" und die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" ersetzt.

Abschnitt 2
Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Artikel 3
Studentenwerksgesetz 3)

Das Studentenwerksgesetz vom 22. April 1971 (GVOBl. Schl.-H. S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 306), ist wie folgt geändert:

1. § 1 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung

"Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

b) In Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

2. In § 2 Absatz 2 Satz 3 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

3. In § 3 Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technölogie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

4. In § 6 Absatz 2 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

5. § 8 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

b) In Absatz 4 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

6. In § 9 Absatz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

Artikel 4
Förderungsausschusswahlgesetz 4)

Das Förderungsausschusswahlgesetz vom 7. Dezember 1972 (GVOBl. Schl.-H. S. 192), geändert durch Gesetz vom 2. Mai 1973 (GVOBl. Schl.-H.

S. 153), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), ist wie folgt geändert:

In § 3 Absatz 2 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

Artikel 5
Ausbildungsförderungszuständigkeitsverordnung 5)

Die Ausbildungsförderungszuständigkeitsverordnung vom 22. Dezember 1975 (GVOBl. Schl.-H. S. 340), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 38), Ressortbezeichnung zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 9. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 168), ist wie folgt geändert:

1. In § 1 Satz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

2. In § 2a Satz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

Artikel 6
Landesverordnung zur Einteilung der Hochschuljahre und Unterrichtszeiten an den staatlichen Hochschulen ab Wintersemester 2013/2014 bis Sommersemester 2015 6)

Die Landesverordnung zur Einteilung der Hochschuljahre und Unterrichtszeiten an den staatlichen Hochschulen ab Wintersemester 2013/2014 bis Sommersemester 2015 vom 12. November 2012 (NBI. HS MBW Schl.-H. 2013 S. 3) ist wie folgt geändert:

In § 3 ist die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Bezeichnung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung

Soweit vorstehend keine abweichenden Regelungen aufgeführt sind, ist die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" in allen Gesetzen und Verordnungen, in denen sie aufgeführt ist, durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" in ihrer grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

Artikel 8
Bezeichnung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten

Soweit vorstehend keine abweichenden Regelungen aufgeführt sind, ist die Bezeichnung "Innenministerium" in allen Gesetzen und Verordnungen, in denen sie aufgeführt ist, durch die Bezeichnung "Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten" in ihrer grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

Artikel 9
Bezeichnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Soweit vorstehend keine abweichenden Regelungen aufgeführt sind, ist die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung" in allen Gesetzen und Verordnungen, in denen sie aufgeführt ist, durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" in ihrer grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

Artikel 10
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

______________
1) Ändert Ges. vom 13. Dezember 1949, GS Schl.-H. II, GI.Nr. 2162-1

2) Ändert LVO vom 3. Dezember 2005, GS Schl.-H. II, GI.Nr. 200-0-360

3) Ändert Ges. vom 22. April 1971, GS Schl.-H. II, GI.Nr. 221-5

4) Ändert Ges. vom 7. Dezember 1972, GS Schl.-H. II, GI.Nr. 223-6

5) Ändert LVO vom 22. Dezember 1975, GS Schl.-H. II, GI.Nr. 200-0-32

6) Ändert LVO vom 12. November 2012, GS Schl.-H. II, GI.Nr. 221-24-16

ENDE