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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung
- Saarland -

Vom 15. Oktober 2018
(Amtsbl. I Nr. 46 vom 06.12.2018 S. 792)



Aufgrund des § 222 Absatz 1 und 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:

Artikel 1
Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 2
Änderung der Eigenbetriebsverordnung

Die Eigenbetriebsverordnung vom 29. November 2010 (Amtsbl. I S. 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. September 2016 (Amtsbl. I S. 912), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 19 wird folgender Satz angefügt:

"Abweichend von § 249 Absatz 1 Satz 1 HGB dürfen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungs- und Rentenempfängerinnen und -empfängern nicht gebildet werden."

2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 3
Überleitungsregelung zur Kommunalhaushaltsverordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 4
Überleitungsregelung zur Eigenbetriebsverordnung

Die in der Bilanz für das im Jahr 2018 beginnende Wirtschaftsjahr enthaltenen Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen sind im darauf folgenden Geschäftsjahr erfolgsneutral in die allgemeine Rücklage umzubuchen. Dies ist im Lagebericht zu erläutern.

Artikel 5
Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft.

2. Artikel 1 Nummern 2, 4 und 5 sind erstmals für das Haushaltsjahr 2019, Artikel 1 Nummern 1 und 3 sind erstmals für das Haushaltsjahr 2020 anzuwenden.

3. Artikel 2 ist erstmals für das im Jahr 2019 beginnende Wirtschaftsjahr anzuwenden.

Alt:

.

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 1 Satz 1)

Formblatt 1

Bilanz

Aktivseite

A. Anlagevermögen

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände:
    1. Konzessionen, gewerbliche, Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
    2. Geleistete Anzahlungen
  2. Sachanlagen:
    1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
      1. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
      2. Bahnkörper und Bauten des Schienenweges
    2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
    3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
    4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören
    5. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 1)
    6. Verteilungsanlagen 1)
    7. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen B. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
    8. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 5 bis 8 gehören
    9. Betriebs- und Geschäftsausstattung
    10. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
  3. Finanzanlagen:
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2)
    2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2)
    3. Beteiligungen
    4. Ausleihungen an Unternehmen; mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    5. Wertpapiere des Anlagevermögens
    6. Sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

  1. Vorräte:.
    1. Roh-, Hilft- und Betriebsstoffe
    2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
    3. fertige Erzeugnisse und Waren
    4. geleistete Anzahlungen
  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3)
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2)
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als. einem Jahr
    4. Forderungen an die Gemeinde/andere Eigenbetriebe 4)
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    5. Sonstige Vermögensgegenstände
  3. Wertpapiere:
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2)
    2. Sonstige Wertpapiere
  4. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

_____
1) Anlagen der Energie- und Wasserversorgung

2) Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendung

3) Unter Abgrenzung der Verbrauchsablesung auf den Bilanzstichtag

4) Ohne Forderungen aus Wasser- und Energielieferungen; diese sind unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen

Passivseite

A. Eigenkapital

I.Stammkapital  
II.Rücklagen:
  1. Allgemeine Rücklage
  2. Zweckgebundene Rücklagen
  
III.Gewinn/Verlust  
 Gewinn/Verlust des Vorjahres..................................... 
 Verwendung für .................. /Ausgleich durch..................................... 
  ..................................... 
 Jahresgewinn/Jahresverlust..........................................................................

B. Sonderposten mit Rücklageanteil 1)

C. Empfangene Ertragszuschüsse

D. Rückstellungen

  1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  2. Steuerrückstellungen
  3. Sonstige Rückstellungen

E. Verbindlichkeiten

  1. Anleihen
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2)
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  8. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde/anderen Eigenbetrieben
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu: einem Jahr
  9. Sonstige Verbindlichkeiten
    davon
    1. mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
    2. aus Steuern
    3. im Rahmen der sozialen Sicherheit

F. Rechnungsabgrenzungsposten

____
1) Die Vorschriften, nach denen der Sonderposten gebildet wurde, sind im Anhang anzugeben

2) Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendung


Neu:

Formblatt 1Anlage 1
(zu § 20 Abs. 1 Satz 1)

Bilanz

Aktivseite

A. Anlagevermögen

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände:
    1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
    2. geleistete Anzahlungen
  2. Sachanlagen:
    1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
      1. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
      2. Bahnkörper und Bauten des Schienenweges
    2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
    3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
    4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören
    5. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen1
    6. Verteilungsanlagen1
    7. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
    8. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
    9. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 5 bis 8 gehören
    10. Betriebs- und Geschäftsausstattung
    11. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
  3. Finanzanlagen:
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen2
    2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2
    3. Beteiligungen
    4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    5. Wertpapiere des Anlagevermögens
    6. sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

  1. Vorräte:
    1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
    3. fertige Erzeugnisse und Waren
    4. geleistete Anzahlungen
  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    4. Forderungen an die Gemeinde/andere Eigenbetriebe 4 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    5. sonstige Vermögensgegenstände
  3. Wertpapiere:
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen2
    2. sonstige Wertpapiere
  4. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

A. Eigenkapital

  1. Stammkapital
  2. Rücklagen:
    1. Allgemeine Rücklage
    2. Zweckgebundene Rücklagen
  3. III. Gewinn/Verlust
    Gewinn/Verlust des Vorjahres ...........
    Verwendung für ......../Ausgleich durch ...........
    Jahresgewinn/Jahresverlust ......../ ...........

B. Sonderposten mit Rücklageanteil 5

C. Empfangene Ertragszuschüsse

D. Rückstellungen

  1. Steuerrückstellungen
  2. sonstige Rückstellungen

E. Verbindlichkeiten

  1. Anleihen
    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  8. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde/anderen Eigenbetrieben davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
  9. sonstige Verbindlichkeiten davon
    1. mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
    2. aus Steuern
    3. im Rahmen der sozialen Sicherheit

F. Rechnungsabgrenzungsposten

1) Anlagen der Energie- und Wasserversorgung

2) Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendung.

3) Unter Abgrenzung der Verbrauchsablesung auf den Bilanzstichtag

4) Ohne Forderungen aus Wasser- und Energielieferungen; diese sind unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen.

5) Die Vorschriften, nach denen der Sonderposten gebildet wurde, sind im Anhang anzugeben.

6) Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendung.

ID 182055

ENDE