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Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten gemäß § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Saarland -
Vom 4. Dezember 2018
(Amtsbl.
I Nr. 48 vom 20.12.2018 S. 820)
Auf Grund
verordnet die Landesregierung zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370):
Die Verordnung über Zuständigkeiten gemäß § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 30. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2146), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174), wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift der Verordnung sowie in § 1 Absatz 1 wird die Angabe " § 20" jeweils durch die Angabe " § 65" ersetzt.
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter "Oberbergamt des Saarlandes" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Angabe " § 23" durch die Angabe " § 69" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 190102
ENDE |