Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz Nr. 2057 zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
- Saarland -
Vom 16. Februar 2022
(Amtsbl.
I Nr. 19 24.03.2022 S. 534)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Das Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
"Die beteiligten kommunalen Körperschaften sind berechtigt, die ihnen vorliegenden Daten in einem elektronischen Verfahren zu übermitteln. Hierbei ist ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet. Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, sind mit einem geeigneten Verfahren zu verschlüsseln. Die zum Einsatz kommenden Verfahren haben dem Stand der Technik zu entsprechen."
2. In § 3 Absatz 7 wird folgender Satz 2 eingefügt:
"Durch Rechtsverordnung des Ministeriums für Finanzen und Europa kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestimmt werden, dass den Gemeinden oder einer im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit zuständigen kommunalen Körperschaft die Daten der Steuermessbescheide nach § 184 Absatz 3 der Abgabenordnung als elektronische Dokumente in einem elektronischen Verfahren übermittelt oder zur Abholung bereitgestellt sowie in diesem Zusammenhang erforderliche Daten ausgetauscht werden."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 220577
ENDE |