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Änderungstext
Gesetz Nr. 2128 zur Änderung der Verfassung des Saarlandes
- Saarland -
Vom 7. Februar 2024
(Amtsbl.
I Nr. 11 vom 21.03.2024 S. 146)
Der Landtag des Saarlandes hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes
Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S. 1077), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. April 2019 (Amtsbl. I S. 446), wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. | "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder aufgrund rassistischer Zuschreibungen benachteiligt oder bevorzugt werden." |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 240588
ENDE |