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Änderungstext
Gesetz Nr. 2130 zur Änderung der Verfassung des Saarlandes
- Saarland -
Vom 7. Februar 2024
(Amtsbl.
Nr. 11 vom 21.03.2024 S. 147)
Der Landtag des Saarlandes hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes
Die Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S. 1077), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. April 2019 (Amtsbl. I S. 446), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift des 6. Abschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Prinzip der Nachhaltigkeit, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Tierschutz" |
2. In Artikel 59a wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt:
"Es gehört ferner zu den Aufgaben des Staates, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 240590
ENDE |