Regelwerk |
Änderungstext
Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften
über die Umweltprüfung bei bestimmten Plänen und Programmen
Vom 20. Juli 2007
(GVBl. Nr. 7 vom 16.08.2007 S. 85)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(Thüringer UVP-Gesetz -ThürUVPG-)
Artikel 2
Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
Das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft in der Fassung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421) wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 werden die Absätze 2a und 2b eingefügt.
b) In Absatz 3 Nr. 4 Buchst. h werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und die Nummer 5 angefügt.
c) In Absatz 5 Satz 2 werden nach dem Wort "Projekten" ein Komma eingefügt und die Worte "und Plänen und" durch die Worte "Plänen und Programmen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie" ersetzt.
2. In § 8 Abs. 1 a wird die Angabe "vom 6. Januar 2003 (GVBl. S. 19) in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen.
3. In § 18 Abs. 3 Satz 2 wird die Verweisung " § 30 Abs. 1 Nr. 3 und 4" durch die Verweisung " § 30 Abs. 1 Nr. 2 und 3" ersetzt.
4. Dem § 26b wird der Absatz 8 angefügt.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Das Thüringer Waldgesetz in der Fassung vom 28. Juni 2006 (GVBl. S. 343) wird wie folgt geändert:
1. Dem § 7 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
"Die Notwendigkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung der forstlichen Rahmenplanung richtet sich nach dem Thüringer UVP-Gesetz."
2. In § 10 Abs.1 a Nr. 1 wird die Angabe "5. September 2001 (BGBl. I S. 2350)" durch die Angabe " 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797)" ersetzt.
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Thüringer UVP-Gesetz vom 6. Januar 2003 (GVBl. S. 19) außer Kraft.