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Regelwerk
Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes

Vom 5. Dezember 2015
(GVBl. Nr. 10 vom 22.12.2015 S. 185)



Aufgrund des § 3 Abs. 4 Nr. 1 des Thüringer UVP-Gesetzes vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2015 (GVBl. S. 33), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

In Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes werden die Nummern

4 Energie

4.1 Errichtung und Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils mehr als 35 m oder einer Leistung von jeweils mehr als 10 kW, die nicht durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst sind

aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ENDE