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Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes
Vom 5. Dezember 2015
(GVBl. Nr. 10 vom 22.12.2015 S. 185)
Aufgrund des § 3 Abs. 4 Nr. 1 des Thüringer UVP-Gesetzes vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2015 (GVBl. S. 33), verordnet die Landesregierung:
In Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes werden die Nummern
4 Energie4.1 Errichtung und Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils mehr als 35 m oder einer Leistung von jeweils mehr als 10 kW, die nicht durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst sind
aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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