Regelwerk, Allgemeines, Verteidigung
TruppenzollG
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§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 7 Einfuhrhöchstmengen
§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
§ 13 Beendigung der Truppenverwendung
§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
§ 18 Rationsmengen
§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 23 Vertretung
§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Ermächtigungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten