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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Vom 27. Februar 2019

(BGBl. I Nr. 5 vom 27.02.2019 S. 151)


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund

jeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden ist, im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute und auf Grund

in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden ist, im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank:

Artikel 1

Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2017 (BGBl. I S. 4024) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Bezeichnung der Verordnung wird die Angabe "646/2012" durch die Angabe "648/2012" ersetzt.

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu Anlage 7 wird wie folgt gefasst:

"Anlage 7 BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7".

b) Die Angaben zu den Anlagen 8 und 9 werden gestrichen.

3. In § 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe "646/2012" durch die Angabe "648/2012" ersetzt.

4. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "zweifach" durch das Wort "einfach" ersetzt.

b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:

"(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt statt der Einreichung in Papierform die elektronische Einreichung durch eine Allgemeinverfügung verbindlich vorgeben, sobald die für die elektronische Stammdateneinreichung erforderlichen technischen Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die Deutsche Bundesbank anzuhören. Mindestens zwölf Monate vor dem Erlass einer Allgemeinverfügung ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber anzukündigen."

5. § 16 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "zweifach" durch das Wort "einfach" ersetzt.

b) In Absatz 4 werden die Wörter "Mit Zustimmung der der" durch die Wörter "Mit Zustimmung der" ersetzt.

c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:

"(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt statt der Einreichung in Papierform die elektronische Einreichung durch eine Allgemeinverfügung verbindlich vorgeben, sobald die für die elektronische Stammdateneinreichung erforderlichen technischen Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die Deutsche Bundesbank anzuhören. Mindestens zwölf Monate vor dem Erlass einer Allgemeinverfügung ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber anzukündigen."

6. § 17 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 wird vor der Angabe "(Anlage 7)"jeweils die Angabe "Nummer 1 "gestrichen.

b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

altneu
(5) Ein am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligtes Unternehmen muss für alle mit den Formularen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 (Anlage 7) angezeigten Kreditbeträge eine Summenanzeige mit dem Formular nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 (Anlage 8) einreichen."(5) Ein am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligtes Unternehmen muss für alle mit den Formularen BA, BA6, BA7 angezeigten Kreditbeträge jeweils gesonderte Summenanzeigen mit den Formularen BAS, BAS6, BAS7 einreichen (Anlage 7)."

7. § 19 wird wie folgt geändert:

a) Die Absätze 3, 4 und 5

(3) Die Benachrichtigung nach § 14 Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes muss Angaben über die Verschuldung eines Kreditnehmers enthalten, die von ausländischen Evidenzzentralen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Informationsaustausches zur Verfügung gestellt werden. Die Angaben sind jeweils länderbezogen aufzugliedern in Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte.

(4) In den Angaben nach Absatz 3 Satz 2 sind die Kredite aus einer Mithaftung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als "darunter"-Position auszuweisen.

(5) In den Angaben nach Absatz 3 Satz 2 sind Informationen zu potenziellen Doppelerfassungen (Overlaps) auszuweisen; diese sind aufzugliedern nach

  1. Betrag vor Overlap-Berechnung,
  2. Betrag aus der Overlap-Berechnung (potenzieller Overlap) und
  3. Betrag nach Abzug des Overlaps (Nettobetrag).

Die Nettobeträge sind zur Summe "Ausland" zu addieren und gemeinsam mit dem Gesamtverschuldungsbetrag nach § 14 Absatz 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes als Summe "EU" auszuweisen.

werden aufgehoben. Absatz 6 wird Absatz 3.

c) Absatz 7 wird Absatz 4 und in Satz 2 wird die Angabe "2 bis 6" durch die Angabe "2 und 3" ersetzt.

d) Absatz 8 wird Absatz 5.

8. Die Anlagen 2, 3 und 7 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.

Anhang
(zu Artikel 1 Nummer 8)

Anlage 2.

Alt:

Einzelmeldung Kreditnehmer für Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWGAnlage 2
EA

Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial
Meldeformular (nicht amtliches Dokument)

Einzelmeldung Kreditnehmer für Millionenkreditanzeigen
nach § 14 KWG
An die
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
Meldetermin
Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen - Name- ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - Name- ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]

wird durch die Bundesbank ausgefüllt

Kreditnehmereinheit - ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Kreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung) - ID (falls bekannt)Kreditnehmer - ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Postleitzahl 1Sitz 2Staat 3ISO-Code (Staat) 4Wirtschaftszweig - Code 5
Steuernummer 6Registereintragung - Art und Nummer 7Registereintragung - Ort7Bundesstaat 8
Geburtsdatum 9Beruf 9ISIN 10LEI 11
Kreditnehmereinheit 12 - Name/Firma- ID (falls bekannt)
Begründung der Zuordnung - Code 13Referenzschuldner - Name 14 - ID (falls bekannt)Referenzschuldner - ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Kreditnehmereinheit - Begründung (z.B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse)


BetragsdatenidentifikationLaufende Nummer 15
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Melderelevanz - CodePosition BA 100 16FilialeZusatzangaben
Sachbearbeiter/-inTelefonE-Mail

1) Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2) Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3) Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4) Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5) Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6) Die Steuernummer ist anzugeben für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern ES, IT, PT und RO haben.
7) Die Registereintragung ist anzugeben für inländische Kreditnehmer und für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern AT, BE, CZ, FR, IT und RO haben.
Für die ausländischen Kreditnehmer ist als "Registereintragung - Art und Nummer -" die Registernummer mitzuteilen, der "Ort der Registereintragung" ist bei DE und IT anzugeben.
8) Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9) Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10) Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die ISIN zu melden. Dies gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11) Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12) Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt).
13) Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert.
14) Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt.
15) Alle Vordrucke EA sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
16) Es ist der Betrag der Position BA 100 aus dem zugehörigen Betragsdatensatz anzugeben.

Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen.

Neu:

Meldeformular EAAnlage 2


1 Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.

2 Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.

3 Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.

4 Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.

5 Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.

6 Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.

7 Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.

8 Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.

9 Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.

10 Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Dies gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.

11 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's, sind ebenfalls zu berücksichtigen.

12 Bei einer Erstanzeige oder der Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt).

13 Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert.

14 Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt.

15 Alle Vordrucke EA sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.

16 Es ist der Betrag der Position BA 100 aus dem zugehörigen Betragsdatensatz anzugeben.

Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen, die unter

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht-formular-center/meldungen veröffentlicht sind.

Anlage 3.

Alt:

Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial
Meldeformular (nicht amtliches Dokument)

Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 14 KWG
An die
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
Tag der Abgabe/Einreichung
Meldetermin
Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen - Name- ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - Name- ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Meldepflicht nach:wird durch die Bundesbank ausgefüllt
[ ] Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Einzelinstitut[ ] Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Konsolidiert[ ] § 14 KWGKreditnehmereinheit - ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Kreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung) - ID (falls bekannt)Kreditnehmer - ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Postleitzahl 1Sitz 2Staat 3ISO-Code (Staat) 4Wirtschaftszweig - Code 5
Steuernummer 6Registereintragung - Art und Nummer 7Registereintragung - Ort7Bundesstaat 8
Geburtsdatum 9Beruf 9ISIN 10LEI 11
Kreditnehmereinheit/Gruppe verbundener Kunden 12 - Name/Firma - ID (falls bekannt)


Begründung der Zuordnung - Code 13Referenzschuldner - Name 14 - ID (falls bekannt)Referenzschuldner - ID
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Kreditnehmereinheit - Begründung (z.B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse) 15

Laufende Nummer 15
[ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ]
Zusatzangaben
Sachbearbeiter/-inTelefonE-Mail

1) Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2) Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3) Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4) Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5) Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6) Die Steuernummer ist anzugeben für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern ES, IT, PT und RO haben.
7) Die Registereintragung ist anzugeben für inländische Kreditnehmer und für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern AT, BE, CZ, FR, IT und RO haben. Für die ausländischen Kreditnehmer ist als "Registereintragung - Art und Nummer -" die Registernummer mitzuteilen, der "Ort der Registereintragung" ist bei DE und IT anzugeben.
8) Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9) Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10) Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die ISIN zu melden. Das gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11) Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12) Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
13) Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
14) Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
15) Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
16) Alle Vordrucke STA/STAK sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.

Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Großkredite nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nur Stammdaten) und für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen.

Neu:

Meldeformular STAAnlage 3


1 Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.

2 Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.

3 Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.

4 Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.

5 Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.

6 Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.

7 Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.

8 Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.

9 Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.

10 Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Das gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.

11 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's sind ebenfalls zu berücksichtigen.

12 Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.

13 Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.

14 Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.

15 Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.

16 Alle Vordrucke STA/STAK sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.

Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Großkredite nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nur Stammdaten) und für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen, die unter https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht-formular-center/meldungen veröffentlicht sind.



Anlage 7.

Alt:

Anlage 7
Meldeformate BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7

BA

Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010
Vordruck015
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Kreditnehmereinheit - ID040
Kreditnehmer - ID050
LEI des Kreditnehmers051
Laufende Nummer der EA060
Filiale070
Zusatzangaben071
Verwendeter Ansatz090
Ausfallkennzeichen091
Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)092
Risikogewicht093
Durchschnittliche Verlustquote (LGD)094
Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel095


Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro)
Gesamtposition Millionenkredite100
darunter Realkredite101
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite102
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL)104
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL)105
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD)106
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB)107
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA)108
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen110
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere111
darunter Handelsbuch112
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen113
darunter Handelsbuch114
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer115
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber116
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte120
darunter Bürgschaften, Garantien u. a.121
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen122
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen123
davon (Bezug 100) Derivate130
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer131
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber132
nachrichtlich
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer140
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber150
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben)160


Millionenkreditgewährung von rechtlich unselbständigen Niederlassungen deutscher Banken mit Sitz in den am europäischen grenzüberschreitenden Datenaustausch teilnehmenden Ländern (in Tsd. Euro)
Bilanzielle Kreditforderungen - Bezug Position 110 ohne Positionen 111, 113 und 116 darunter
Österreich - AT11 0AT
Belgien - BE110BE
Tschechien - CZ11 0CZ
Spanien - ES11 0ES
Frankreich - FR110FR
Italien - IT110IT
Portugal - PT11 0PT
Rumänien - RO110RO
Andere außerbilanzielle Geschäfte - Bezug Position 120 ohne Positionen 122 und 123 darunter
Österreich - AT120AT
Belgien - BE120BE
Tschechien - CZ120CZ
Spanien - ES120ES
Frankreich - FR120FR
Italien - IT120IT
Portugal - PT120PT
Rumänien - RO120RO

BAS

Betragsdatensummenanzeige Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Sachbearbeiter/-in072
Telefon073
E-Mail074
Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro)
Gesamtposition Millionenkredite100
darunter Realkredite101
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite102
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL)104
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL)105
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD)106
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB)107
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA)108
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen110
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere111
darunter Handelsbuch112
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen113
darunter Handelsbuch114
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer115
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber116
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte120
darunter Bürgschaften, Garantien u. a.121
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen122
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen123
davon (Bezug 100) Derivate130
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer131
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber132
nachrichtlich
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer140
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber150
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben)160
Millionenkreditgewährung von rechtlich unselbständigen Niederlassungen deutscher Banken mit Sitz in den am europäischen grenzüberschreitenden Datenaustausch teilnehmenden Ländern (in Tsd. Euro)
Bilanzielle Kreditforderungen - Bezug Position 110 ohne Positionen 111, 113 und 116 darunter
Österreich - AT11 0AT
Belgien - BE110BE
Tschechien - CZ11 0CZ
Spanien - ES11 0ES
Frankreich - FR110FR
Italien - IT110IT
Portugal - PT11 0PT
Rumänien - RO110RO
Andere außerbilanzielle Geschäfte - Bezug Position 120 ohne Positionen 122 und 123 darunter
Österreich - AT120AT
Belgien - BE120BE
Tschechien - CZ120CZ
Spanien - ES120ES
Frankreich - FR120FR
Italien - IT120IT
Portugal - PT120PT
Rumänien - RO120RO

BA6

Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010
Vordruck015
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Kreditnehmereinheit - ID040
Kreditnehmer - ID050
Laufende Nummer der EA060
Filiale070
Zusatzangaben071
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
- Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung gegenüber
- (Aval-)Konsortialführung hat Kreditgeber - ID080
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

BAS6

Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

BA7

Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010
Vordruck015
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Kreditnehmereinheit - ID040
Kreditnehmer - ID050
Laufende Nummer der EA060
Filiale070
Zusatzangaben071
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
- gesichert durch Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung u. a. von
- (Aval-)Gemeinschaftskredit mit Kreditgeber - ID080
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

BAS7

Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

Neu:

Meldeformulare BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7Anlage 7

BA
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010__________________
Vordruck015__________________
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID030__________________
Kreditnehmereinheit - ID040__________________
Kreditnehmer - ID050__________________
LEI des Kreditnehmers051__________________
Laufende Nummer der EA060__________________
Filiale070__________________
Zusatzangaben071__________________
Verwendeter Ansatz090__________________
Ausfallkennzeichen091__________________
Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)092__________________
Risikogewicht093__________________
Durchschnittliche Verlustquote (LGD)094__________________


Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro)
Gesamtposition Millionenkredite100__________________
darunter Realkredite101__________________
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite102__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL)104__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL)105__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD)106__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB)107__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA)108__________________
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen110__________________
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere111__________________
darunter Handelsbuch112__________________
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen113__________________
darunter Handelsbuch114__________________
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer115__________________
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber116__________________
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte120__________________
darunter Bürgschaften, Garantien u. a.121__________________
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen122__________________
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen123__________________
davon (Bezug 100) Derivate130__________________
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer131__________________
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber nachrichtlich132__________________
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer140__________________
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber150__________________
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben)160__________________

BAS
Betragsdatensummenanzeige Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010__________________
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID030__________________
Sachbearbeiter/-in072__________________
Telefon073__________________
E-Mail074__________________


Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro)
Gesamtposition Millionenkredite100__________________
darunter Realkredite101__________________
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite102__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL)104__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL)105__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD)106__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB)107__________________
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA)108__________________
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen110__________________
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere111__________________
darunter Handelsbuch112__________________
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen113__________________
darunter Handelsbuch114__________________
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer115__________________
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber116__________________
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte120__________________
darunter Bürgschaften, Garantien u. a.121__________________
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen122__________________
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen123__________________
davon (Bezug 100) Derivate130__________________
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer131__________________
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber132__________________
nachrichtlich__________________
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer140__________________
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber150__________________
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben)160__________________

BA6
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010__________________
Vordruck015__________________
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID030__________________
Kreditnehmereinheit - ID040__________________
Kreditnehmer - ID050__________________
Laufende Nummer der EA060__________________
Filiale070__________________
Zusatzangaben071__________________
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
- Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung gegenüber
(Aval-)Konsortialführung hat Kreditgeber - ID080__________________
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121__________________
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122__________________
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

BAS6
Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010__________________
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121__________________
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122__________________
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

BA7
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010__________________
Vordruck015__________________
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID030__________________
Kreditnehmereinheit - ID040__________________
Kreditnehmer - ID050__________________
Laufende Nummer der EA060__________________
Filiale070__________________
Zusatzangaben071
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
- gesichert durch Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung u. a. von
(Aval-)Gemeinschaftskredit mit Kreditgeber - ID080__________________
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121__________________
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122__________________
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

BAS7
Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG

Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum010__________________
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID030
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a."121__________________
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen"122__________________
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen"123

ID 190497

ENDE

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