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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Vom 27. Februar 2019
(BGBl. I Nr. 5 vom 27.02.2019 S. 151)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund
jeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden ist, im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute und auf Grund
in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden ist, im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank:
Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2017 (BGBl. I S. 4024) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Bezeichnung der Verordnung wird die Angabe "646/2012" durch die Angabe "648/2012" ersetzt.
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu Anlage 7 wird wie folgt gefasst:
"Anlage 7 BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7".
b) Die Angaben zu den Anlagen 8 und 9 werden gestrichen.
3. In § 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe "646/2012" durch die Angabe "648/2012" ersetzt.
4. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "zweifach" durch das Wort "einfach" ersetzt.
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
"(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt statt der Einreichung in Papierform die elektronische Einreichung durch eine Allgemeinverfügung verbindlich vorgeben, sobald die für die elektronische Stammdateneinreichung erforderlichen technischen Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die Deutsche Bundesbank anzuhören. Mindestens zwölf Monate vor dem Erlass einer Allgemeinverfügung ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber anzukündigen."
5. § 16 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "zweifach" durch das Wort "einfach" ersetzt.
b) In Absatz 4 werden die Wörter "Mit Zustimmung der der" durch die Wörter "Mit Zustimmung der" ersetzt.
c) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
"(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt statt der Einreichung in Papierform die elektronische Einreichung durch eine Allgemeinverfügung verbindlich vorgeben, sobald die für die elektronische Stammdateneinreichung erforderlichen technischen Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die Deutsche Bundesbank anzuhören. Mindestens zwölf Monate vor dem Erlass einer Allgemeinverfügung ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber anzukündigen."
6. § 17 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird vor der Angabe "(Anlage 7)"jeweils die Angabe "Nummer 1 "gestrichen.
b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(5) Ein am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligtes Unternehmen muss für alle mit den Formularen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 (Anlage 7) angezeigten Kreditbeträge eine Summenanzeige mit dem Formular nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 (Anlage 8) einreichen. | "(5) Ein am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligtes Unternehmen muss für alle mit den Formularen BA, BA6, BA7 angezeigten Kreditbeträge jeweils gesonderte Summenanzeigen mit den Formularen BAS, BAS6, BAS7 einreichen (Anlage 7)." |
7. § 19 wird wie folgt geändert:
a) Die Absätze 3, 4 und 5
(3) Die Benachrichtigung nach § 14 Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes muss Angaben über die Verschuldung eines Kreditnehmers enthalten, die von ausländischen Evidenzzentralen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Informationsaustausches zur Verfügung gestellt werden. Die Angaben sind jeweils länderbezogen aufzugliedern in Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte.(4) In den Angaben nach Absatz 3 Satz 2 sind die Kredite aus einer Mithaftung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als "darunter"-Position auszuweisen.
(5) In den Angaben nach Absatz 3 Satz 2 sind Informationen zu potenziellen Doppelerfassungen (Overlaps) auszuweisen; diese sind aufzugliedern nach
- Betrag vor Overlap-Berechnung,
- Betrag aus der Overlap-Berechnung (potenzieller Overlap) und
- Betrag nach Abzug des Overlaps (Nettobetrag).
Die Nettobeträge sind zur Summe "Ausland" zu addieren und gemeinsam mit dem Gesamtverschuldungsbetrag nach § 14 Absatz 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes als Summe "EU" auszuweisen.
werden aufgehoben. Absatz 6 wird Absatz 3.
c) Absatz 7 wird Absatz 4 und in Satz 2 wird die Angabe "2 bis 6" durch die Angabe "2 und 3" ersetzt.
d) Absatz 8 wird Absatz 5.
8. Die Anlagen 2, 3 und 7 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
Anhang
(zu Artikel 1 Nummer 8)
Anlage 2.
Alt:
Einzelmeldung Kreditnehmer für Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG | Anlage 2 EA |
Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial
Meldeformular (nicht amtliches Dokument)
Einzelmeldung Kreditnehmer für Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG | ||||||||||
An die Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | Meldetermin | |||||||||
Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen - Name | - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | |||||||||
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - Name | - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | |||||||||
wird durch die Bundesbank ausgefüllt | ||||||||||
Kreditnehmereinheit - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | ||||||||||
Kreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung) - ID (falls bekannt) | Kreditnehmer - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | |||||||||
Postleitzahl 1 | Sitz 2 | Staat 3 | ISO-Code (Staat) 4 | Wirtschaftszweig - Code 5 | ||||||
Steuernummer 6 | Registereintragung - Art und Nummer 7 | Registereintragung - Ort7 | Bundesstaat 8 | |||||||
Geburtsdatum 9 | Beruf 9 | ISIN 10 | LEI 11 | |||||||
Kreditnehmereinheit 12 - Name/Firma | - ID (falls bekannt) | |||||||||
Begründung der Zuordnung - Code 13 | Referenzschuldner - Name 14 - ID (falls bekannt) | Referenzschuldner - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | ||||||||
Kreditnehmereinheit - Begründung (z.B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse)
| ||||||||||
Betragsdatenidentifikation | Laufende Nummer 15 [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | |||||||||
Melderelevanz - Code | Position BA 100 16 | Filiale | Zusatzangaben | |||||||
Sachbearbeiter/-in | Telefon |
1) Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2) Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3) Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4) Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben.
Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5) Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6) Die Steuernummer ist anzugeben für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern ES, IT, PT und RO haben.
7) Die Registereintragung ist anzugeben für inländische Kreditnehmer und für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern AT, BE, CZ, FR, IT und RO haben.
Für die ausländischen Kreditnehmer ist als "Registereintragung - Art und Nummer -" die Registernummer mitzuteilen, der "Ort der Registereintragung" ist bei DE und IT anzugeben.
8) Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9) Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10) Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die ISIN zu melden.
Dies gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11) Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben.
Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12) Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt).
13) Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert.
14) Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt.
15) Alle Vordrucke EA sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
16) Es ist der Betrag der Position BA 100 aus dem zugehörigen Betragsdatensatz anzugeben.
Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen.
Neu:
Meldeformular EA | Anlage 2 |
1 Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2 Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3 Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4 Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5 Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6 Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.
7 Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.
8 Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9 Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10 Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Dies gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12 Bei einer Erstanzeige oder der Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt).
13 Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert.
14 Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt.
15 Alle Vordrucke EA sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
16 Es ist der Betrag der Position BA 100 aus dem zugehörigen Betragsdatensatz anzugeben.
Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen, die unter
https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht-formular-center/meldungen veröffentlicht sind.
Anlage 3.
Alt:
Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial
Meldeformular (nicht amtliches Dokument)
Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 14 KWG | |||||||
An die Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | Tag der Abgabe/Einreichung | ||||||
Meldetermin | |||||||
Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen - Name | - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | ||||||
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - Name | - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | ||||||
Meldepflicht nach: | wird durch die Bundesbank ausgefüllt | ||||||
[ ] Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Einzelinstitut | [ ] Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Konsolidiert | [ ] § 14 KWG | Kreditnehmereinheit - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | ||||
Kreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung) - ID (falls bekannt) | Kreditnehmer - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | ||||||
Postleitzahl 1 | Sitz 2 | Staat 3 | ISO-Code (Staat) 4 | Wirtschaftszweig - Code 5 | |||
Steuernummer 6 | Registereintragung - Art und Nummer 7 | Registereintragung - Ort7 | Bundesstaat 8 | ||||
Geburtsdatum 9 | Beruf 9 | ISIN 10 | LEI 11 | ||||
Kreditnehmereinheit/Gruppe verbundener Kunden 12 - Name/Firma - ID (falls bekannt)
| |||||||
Begründung der Zuordnung - Code 13 | Referenzschuldner - Name 14 - ID (falls bekannt) | Referenzschuldner - ID [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | |||||
Kreditnehmereinheit - Begründung (z.B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse) 15 | |||||||
Laufende Nummer 15 [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] | |||||||
Zusatzangaben | |||||||
Sachbearbeiter/-in | Telefon |
1) Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2) Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3) Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4) Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben.
Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5) Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6) Die Steuernummer ist anzugeben für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern ES, IT, PT und RO haben.
7) Die Registereintragung ist anzugeben für inländische Kreditnehmer und für Kreditnehmer, die ihren Sitz in den Ländern AT, BE, CZ, FR, IT und RO haben.
Für die ausländischen Kreditnehmer ist als "Registereintragung - Art und Nummer -" die Registernummer mitzuteilen, der "Ort der Registereintragung" ist bei DE und IT anzugeben.
8) Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9) Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10) Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die ISIN zu melden.
Das gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11) Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben.
Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12) Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
13) Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert.
Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
14) Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt.
Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
15) Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
16) Alle Vordrucke STA/STAK sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Großkredite nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nur Stammdaten) und für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen.
Neu:
Meldeformular STA | Anlage 3 |
1 Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2 Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3 Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4 Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5 Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung "Bankenstatistik Kundensystematik" der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6 Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.
7 Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.
8 Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9 Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10 Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Das gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer "Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI's sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12 Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
13 Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
14 Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
15 Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
16 Alle Vordrucke STA/STAK sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Großkredite nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nur Stammdaten) und für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen, die unter https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht-formular-center/meldungen veröffentlicht sind.
Anlage 7.
Alt:
Anlage 7
Meldeformate BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7
BA
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | |
Vordruck | 015 | |
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Kreditnehmereinheit - ID | 040 | |
Kreditnehmer - ID | 050 | |
LEI des Kreditnehmers | 051 | |
Laufende Nummer der EA | 060 | |
Filiale | 070 | |
Zusatzangaben | 071 | |
Verwendeter Ansatz | 090 | |
Ausfallkennzeichen | 091 | |
Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) | 092 | |
Risikogewicht | 093 | |
Durchschnittliche Verlustquote (LGD) | 094 | |
Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel | 095 |
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro) | ||
Gesamtposition Millionenkredite | 100 | |
darunter Realkredite | 101 | |
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite | 102 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL) | 104 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL) | 105 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD) | 106 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB) | 107 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) | 108 | |
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen | 110 | |
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere | 111 | |
darunter Handelsbuch | 112 | |
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen | 113 | |
darunter Handelsbuch | 114 | |
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer | 115 | |
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber | 116 | |
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte | 120 | |
darunter Bürgschaften, Garantien u. a. | 121 | |
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen | 122 | |
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen | 123 | |
davon (Bezug 100) Derivate | 130 | |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 131 | |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber | 132 | |
nachrichtlich | ||
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 140 | |
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber | 150 | |
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben) | 160 |
Millionenkreditgewährung von rechtlich unselbständigen Niederlassungen deutscher Banken mit Sitz in den am europäischen grenzüberschreitenden Datenaustausch teilnehmenden Ländern (in Tsd. Euro) | ||
Bilanzielle Kreditforderungen - Bezug Position 110 ohne Positionen 111, 113 und 116 darunter | ||
Österreich - AT | 11 0AT | |
Belgien - BE | 110BE | |
Tschechien - CZ | 11 0CZ | |
Spanien - ES | 11 0ES | |
Frankreich - FR | 110FR | |
Italien - IT | 110IT | |
Portugal - PT | 11 0PT | |
Rumänien - RO | 110RO | |
Andere außerbilanzielle Geschäfte - Bezug Position 120 ohne Positionen 122 und 123 darunter | ||
Österreich - AT | 120AT | |
Belgien - BE | 120BE | |
Tschechien - CZ | 120CZ | |
Spanien - ES | 120ES | |
Frankreich - FR | 120FR | |
Italien - IT | 120IT | |
Portugal - PT | 120PT | |
Rumänien - RO | 120RO |
BAS
Betragsdatensummenanzeige Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | |
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Sachbearbeiter/-in | 072 | |
Telefon | 073 | |
074 | ||
Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro) | ||
Gesamtposition Millionenkredite | 100 | |
darunter Realkredite | 101 | |
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite | 102 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL) | 104 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL) | 105 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD) | 106 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB) | 107 | |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) | 108 | |
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen | 110 | |
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere | 111 | |
darunter Handelsbuch | 112 | |
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen | 113 | |
darunter Handelsbuch | 114 | |
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer | 115 | |
darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber | 116 | |
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte | 120 | |
darunter Bürgschaften, Garantien u. a. | 121 | |
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen | 122 | |
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen | 123 | |
davon (Bezug 100) Derivate | 130 | |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 131 | |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber | 132 | |
nachrichtlich | ||
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 140 | |
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber | 150 | |
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben) | 160 | |
Millionenkreditgewährung von rechtlich unselbständigen Niederlassungen deutscher Banken mit Sitz in den am europäischen grenzüberschreitenden Datenaustausch teilnehmenden Ländern (in Tsd. Euro) | ||
Bilanzielle Kreditforderungen - Bezug Position 110 ohne Positionen 111, 113 und 116 darunter | ||
Österreich - AT | 11 0AT | |
Belgien - BE | 110BE | |
Tschechien - CZ | 11 0CZ | |
Spanien - ES | 11 0ES | |
Frankreich - FR | 110FR | |
Italien - IT | 110IT | |
Portugal - PT | 11 0PT | |
Rumänien - RO | 110RO | |
Andere außerbilanzielle Geschäfte - Bezug Position 120 ohne Positionen 122 und 123 darunter | ||
Österreich - AT | 120AT | |
Belgien - BE | 120BE | |
Tschechien - CZ | 120CZ | |
Spanien - ES | 120ES | |
Frankreich - FR | 120FR | |
Italien - IT | 120IT | |
Portugal - PT | 120PT | |
Rumänien - RO | 120RO |
BA6
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | |
Vordruck | 015 | |
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Kreditnehmereinheit - ID | 040 | |
Kreditnehmer - ID | 050 | |
Laufende Nummer der EA | 060 | |
Filiale | 070 | |
Zusatzangaben | 071 | |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
- Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung gegenüber | ||
- (Aval-)Konsortialführung hat Kreditgeber - ID | 080 | |
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
BAS6
Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | |
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
BA7
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | |
Vordruck | 015 | |
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Kreditnehmereinheit - ID | 040 | |
Kreditnehmer - ID | 050 | |
Laufende Nummer der EA | 060 | |
Filiale | 070 | |
Zusatzangaben | 071 | |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
- gesichert durch Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung u. a. von | ||
- (Aval-)Gemeinschaftskredit mit Kreditgeber - ID | 080 | |
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
BAS7
Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | |
Kreditgeber/nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
Neu:
Meldeformulare BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7 | Anlage 7 |
BA
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | __________________ |
Vordruck | 015 | __________________ |
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | __________________ |
Kreditnehmereinheit - ID | 040 | __________________ |
Kreditnehmer - ID | 050 | __________________ |
LEI des Kreditnehmers | 051 | __________________ |
Laufende Nummer der EA | 060 | __________________ |
Filiale | 070 | __________________ |
Zusatzangaben | 071 | __________________ |
Verwendeter Ansatz | 090 | __________________ |
Ausfallkennzeichen | 091 | __________________ |
Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) | 092 | __________________ |
Risikogewicht | 093 | __________________ |
Durchschnittliche Verlustquote (LGD) | 094 | __________________ |
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro) | ||
Gesamtposition Millionenkredite | 100 | __________________ |
darunter Realkredite | 101 | __________________ |
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite | 102 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL) | 104 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL) | 105 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD) | 106 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB) | 107 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) | 108 | __________________ |
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen | 110 | __________________ |
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere | 111 | __________________ |
darunter Handelsbuch | 112 | __________________ |
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen | 113 | __________________ |
darunter Handelsbuch | 114 | __________________ |
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer | 115 | __________________ |
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber | 116 | __________________ |
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte | 120 | __________________ |
darunter Bürgschaften, Garantien u. a. | 121 | __________________ |
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen | 122 | __________________ |
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen | 123 | __________________ |
davon (Bezug 100) Derivate | 130 | __________________ |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 131 | __________________ |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber nachrichtlich | 132 | __________________ |
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 140 | __________________ |
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber | 150 | __________________ |
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben) | 160 | __________________ |
BAS
Betragsdatensummenanzeige Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | __________________ |
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | __________________ |
Sachbearbeiter/-in | 072 | __________________ |
Telefon | 073 | __________________ |
074 | __________________ |
Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro) | ||
Gesamtposition Millionenkredite | 100 | __________________ |
darunter Realkredite | 101 | __________________ |
darunter wohnwirtschaftliche Realkredite | 102 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Notleidende Kreditforderungen (NPL) | 104 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Erwarteter Verlust (EL) | 105 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikoposition bei Ausfall (EaD) | 106 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Einzelwertberichtigungen (EWB) | 107 | __________________ |
Gesamtposition Millionenkredite - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) | 108 | __________________ |
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen | 110 | __________________ |
darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere | 111 | __________________ |
darunter Handelsbuch | 112 | __________________ |
darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen | 113 | __________________ |
darunter Handelsbuch | 114 | __________________ |
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer | 115 | __________________ |
darunter Wertpapierpensions-/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber | 116 | __________________ |
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte | 120 | __________________ |
darunter Bürgschaften, Garantien u. a. | 121 | __________________ |
darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen | 122 | __________________ |
darunter offene widerrufliche Kreditzusagen | 123 | __________________ |
davon (Bezug 100) Derivate | 130 | __________________ |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 131 | __________________ |
darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber | 132 | __________________ |
nachrichtlich | __________________ | |
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer | 140 | __________________ |
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber | 150 | __________________ |
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben) | 160 | __________________ |
BA6
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | __________________ |
Vordruck | 015 | __________________ |
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | __________________ |
Kreditnehmereinheit - ID | 040 | __________________ |
Kreditnehmer - ID | 050 | __________________ |
Laufende Nummer der EA | 060 | __________________ |
Filiale | 070 | __________________ |
Zusatzangaben | 071 | __________________ |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
- Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung gegenüber | ||
(Aval-)Konsortialführung hat Kreditgeber - ID | 080 | __________________ |
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | __________________ |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | __________________ |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
BAS6
Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | __________________ |
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | __________________ |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | __________________ |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
BA7
Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | __________________ |
Vordruck | 015 | __________________ |
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | __________________ |
Kreditnehmereinheit - ID | 040 | __________________ |
Kreditnehmer - ID | 050 | __________________ |
Laufende Nummer der EA | 060 | __________________ |
Filiale | 070 | __________________ |
Zusatzangaben | 071 | |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
- gesichert durch Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung u. a. von | ||
(Aval-)Gemeinschaftskredit mit Kreditgeber - ID | 080 | __________________ |
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | __________________ |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | __________________ |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
BAS7
Summenanzeige Kreditnehmer Bürgschaftsverhältnisse Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG | ||
Berichtszeitraum | 010 | __________________ |
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen - ID | 030 | |
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro) | ||
Bezugsfeld BA 121 - "darunter Bürgschaften, Garantien u. a." | 121 | __________________ |
Bezugsfeld BA 122 - "darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen" | 122 | __________________ |
Bezugsfeld BA 123 - "darunter offene widerrufliche Kreditzusagen" | 123 |
ID 190497
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