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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Vom 5. Juli 2022
(BAnz. AT 19.10.2022 B1)
Auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), von denen § 25 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und § 26 Absatz 1 Satz 1 durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (BGBl. I S. 856), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. April 2021 (BGBl. I S. 861) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 10 folgende Angabe eingefügt:
" § 10a Übergangsvorschrift".
2. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:
" § 10a Übergangsvorschrift
Für Berufsausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 begonnen wurden, ist § 7 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b nicht anzuwenden."
3. In der Anlage wird in Abschnitt A die laufende Nummer 3
alt:
3 | Dekorative Kosmetik und Maniküre (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | a) Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen
b) Haut reinigen und Kompressen legen c) Tages-Makeup gestalten d) Zustand von Händen und Nägeln beurteilen e) Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen | 6 | |
f) Nägel polieren und dekorativ gestalten
g) Hände und Unterarme mit ausgewählten Präparaten massieren h) Makeup für besondere Anlässe gestalten i) Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben | 6 |
wie folgt gefasst:
neu:
"3 | Dekorative Kosmetik und Maniküre (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) |
| 6 | |
| 6". |
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Berlin, den 5. Juli 2022
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur
alt:
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. April 2008)
(BAnz. Nr. 121a vom 13.08.2009)
Teil I
VorbemerkungenDieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktischmethodischen Gesamtkonzepts sein.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.
Teil II
Bildungsauftrag der BerufsschuleDie Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln:
- Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
- Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bundes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991) hat die Berufsschule zum Ziel,
- eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
- berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
- die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
- die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln."
- Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
- den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
- unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
- ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden;
- Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- und Lebensplanung zu unterstützen;
- im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern;
- auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel
- Arbeit und Arbeitslosigkeit,
- friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität,
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage sowie
- Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.
Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).
Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.
Lemkompetenz ist die Bereitschaft und Befähigung, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.
Teil III
Didaktische GrundsätzeDie Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in und aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
- Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln).
- Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
- Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert und schließlich bewertet werden.
- Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen.
- Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden.
- Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und Lebensplanung einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schüler und Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
Teil IV
Berufsbezogene VorbemerkungenDer vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (BGBl. I S. 856) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. November 1996) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblichtechnischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Mai 2007) vermittelt.
Sämtliche Lernfelder bauen aufeinander auf, so dass die Reihenfolge im Unterricht einzuhalten ist. Die Lernfelder 1 bis 7 sind in den ersten 18 Monaten der Ausbildung zu unterrichten, da sie Gegenstand des 1. Teils der gestreckten Gesellenprüfung sind.
Bereits behandelte Inhalte werden in den jeweils folgenden Lernfeldern nicht wiederholt aufgeführt. Bei den Inhalten zu den einzelnen Lernfeldern handelt es sich um einen präzisierenden Mindestkatalog zu einzelnen fachtheoretischen Themen, die im Unterricht zu bearbeiten sind. Weitere Inhalte sind dadurch nicht ausgeschlossen und bieten Freiraum zur ständigen Aktualisierung.
Die Lernfelder 1, 2, 10, 11 und 12 weisen Gemeinsamkeiten mit den entsprechenden Lernfeldern im Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kosmetiker/Kosmetikerin auf.
Die fremdsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert. Schülerinnen und Schüler mit fremdsprachlichen Kompetenzen sind zu ermutigen, diese situationsadäquat einzusetzen.
Der Friseurberuf gehört zu den Berufen, bei denen umfassende Dienstleistungen erbracht werden, die hohe Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Behandlung und Beurteilung verlangen. Seine besondere Prägung erhält er dadurch, dass die Leistungen direkt an den Kunden vollzogen werden. Die Erwartungen und Anforderungen der Kunden, die technologischen Gegebenheiten und Möglichkeiten und die gesellschaftlichen Entwicklungen bilden den Rahmen für die berufliche Handlungskompetenz.
Von Friseurinnen und Friseuren wird neben dem soliden handwerklichen Können ein hohes Maß an fachlichem Wissen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, Kommunikationskompetenz, Kreativität und Flexibilität erwartet. Als Dienstleistende müssen sie ihr Handeln und Auftreten an den Erwartungen und Wünschen der Kunden orientieren und durch ihre berufliche Handlungsfähigkeit erfüllen. Nur so wird es möglich sein, das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Friseur und Kunden aufzubauen und die gewünschte Kundenbindung für eine gesicherte berufliche Existenz zu erlangen.
Des Weiteren nehmen Salonmarketing, betriebliche Organisation und unternehmerisches Handeln einen hohen Stellenwert ein. Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, zu verstehen, nachzuvollziehen und mitzutragen.
Aufgabe des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule ist es, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb einer ganzheitlichen beruflichen Handlungskompetenz zu ermöglichen. Daher sind im Rahmenlehrplan die Lernfelder sowie deren Ziele und Inhalte konsequent aus beruflichen Handlungssituationen des Friseurhandwerks abgeleitet. Es wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer möglich sein, bestimmte berufliche Handlungen in der Berufsschule von den Schülerinnen und Schülern durchführen zu lassen. In diesen Fällen ist die Lehrerin/der Lehrer gefordert, diese Handlungen z.B. am Modell oder als Simulation durchzuführen oder gedanklich nachvollziehen zu lassen. Um den Einsatz handlungsorientierter Lehr-Lern-Arrangements zu forcieren, ist es notwendig, den Stoffumfang zugunsten eher exemplarischer Inhalte zu reduzieren, sodass die Exemplarik auch bei der Konkretisierung durch Lernsituationen zu berücksichtigen ist. Die Förderung von Orientierungswissen, das Lösen exemplarischer, komplexer Aufgabenstellungen, systemorientiertes und vernetztes Denken und Handeln sind Bestandteil der Ausbildung. Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln. Weitere Inhalte aller Lernfelder sind:
- Haut- und Gesundheitsschutz,
- Umweltschutz,
- Ergonomie,
- Unfallverhütung,
- Hygiene,
- Qualitätssicherung,
- Umgang mit aktuellen Medien zur Informationsbeschaffung und -bearbeitung.
Durch das Unterrichtsarrangement nach dem Prinzip der vollständigen Handlung sollen vor allem die Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Methoden- und Lernkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Berufsbildungsprozesse müssen auf zukünftiges Handeln ausgelegt sein und gesellschaftlichen sowie technologischen Entwicklungen Rechnung tragen.
Teil V
LernfelderÜbersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin
Nr. Lernfelder
Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 In Ausbildung und Beruf orientieren 60 2 Kunden empfangen und betreuen 40 3 Haare und Kopfhaut pflegen 80 4 Frisuren empfehlen 80 5 Haare schneiden 60 6 Frisuren erstellen 60 7 Haare dauerhaft umformen 60 8 Haare tönen 80 9 Haare färben und blondieren 80 10 Hände und Nägel pflegen und gestalten 40 11 Haut dekorativ gestalten 80 12 Betriebliche Prozesse mitgestalten 80 13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen 80 Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280
Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren 1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler erkunden den Betrieb, beschreiben das Berufsbild und setzen sich mit den an sie gestellten Anforderungen auseinander.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen der Ausbildung. Sie ermitteln den organisatorischen Aufbau, den Standort sowie die Zielgruppe des Betriebes. Sie beschreiben die Funktion, Ausstattung und Nutzung der Betriebsräume sowie die Einsatzbereiche der Arbeitsmittel und Präparate. Sie informieren sich über Produkt- und Dienstleistungsangebote und erläutern die Anforderungen an Friseurinnen und Friseure als Dienstleistende.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren und artikulieren eigene Möglichkeiten, Interessen und Erwartungen sowohl im Hinblick auf die persönliche als auch berufliche Entwicklung. Sie vergleichen die unterschiedlichen Anforderungen an die Mitarbeiter des Betriebes und reflektieren die eigene Rolle im Team. Sie machen sich mit den bestehenden Regeln und Vorschriften im Betrieb und in der Schule vertraut und halten sie ein. Sie nehmen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahr.
Die Schülerinnen und Schüler formulieren ästhetische und hygienische Anforderungen, die an Friseure und Betriebe gestellt werden und tragen zur Umsetzung bei. Sie führen ihre Arbeiten unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen, des Haut-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie ökonomischer Aspekte durch. Dazu führen sie Verbrauchsberechnungen durch.
Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Aufgaben zielorientiert und verantwortungsbewusst. Sie reflektieren ihre Arbeitsweise und wägen die Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen ab.
Die Schülerinnen und Schüler setzen zur Informationsgewinnung und -aufbereitung unterschiedliche Methoden und Medien ein.
Inhalte: Berufsgeschichte
Ausbildungs-, Arbeits- und Tarifverträge
Gewerkschaften
Aus-, Fort-, Weiterbildung
Anforderungen an Arbeitskleidung
aushangpflichtige Bestimmungen
Infektionsschutzgesetz
Viren, Bakterien, Pilze
Infektionen: Tröpfchen-, Kontakt- und indirekte Infektion, Selbstübertragung Ekzeme, Allergien, Haltungsschäden, Krampfadern
Berufsunfälle und präventive Maßnahmen
Energieverbrauchsberechnung
Energiesparmaßnahmen
Abfallentsorgung
Lernfeld 2: Kunden empfangen und betreuen
- Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden
Ziel: Die Schülerinnen und Schüler betreuen Kunden vor, während und nach der Behandlung.
Die Schülerinnen und Schüler vereinbaren Termine mit Kunden unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe. Sie erarbeiten Standards zum Telefonieren und wenden diese an.
Die Schülerinnen und Schüler achten auf ihr persönliches Erscheinungsbild und Verhalten und empfangen Kunden freundlich und höflich. Sie geleiten die Kunden zum vorbereiteten Bedienungsplatz und bieten Serviceleistungen an. Sie erfassen unter Berücksichtigung des Datenschutzes persönliche Daten, bringen die Wünsche der Kunden mit zielgerichteten Fragestellungen in Erfahrung und leiten diese weiter. Während des weiteren Aufenthaltes betreuen sie die Kunden respektvoll, verbindlich sowie situationsgerecht und kommunizieren mit den Kunden adressatengerecht. Sie beachten dabei deren Wertvorstellungen und Lebenssituationen. Gegebenenfalls verständigen sie sich in einer Fremdsprache auf einfachem Niveau.
Reklamationen und Beschwerden nehmen sie verständnisvoll entgegen und leiten diese an die zuständigen Kollegen weiter. Sie verabschieden Kunden.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihr Kommunikationsverhalten insbesondere im Hinblick auf die Kundenbindung.
Inhalte: Begrüßungsformen
Kundentypen
verbale und nonverbale Kommunikation
Distanzzonen
Kommunikationsmodelle
Serviceangebote
Gesprächstechniken: Fragetechnik, aktives Zuhören Gesprächsführungstechniken: Informationsgespräch PC als Organisationsmittel
Gesellschaftsnormen
Verabschiedungsformen
Lernfeld 3 Haare und Kopfhaut pflegen 1 Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler stellen den Haar- und Kopfhautzustand fest und führen Reinigungs- und Pflegemaßnahmen durch.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Behandlungskonzepte zur Haar- und Kopfhautpflege. Sie beschreiben den Aufbau und das Aussehen des Haares. Sie erläutern die Entstehung und das Erscheinungsbild von Haaranomalien und Schäden des Haarschaftes sowie deren Auswirkungen auf die Reißfestigkeit und Saugfähigkeit des Haares. Sie beschreiben den Aufbau und das Erscheinungsbild der gesunden Kopfhaut und erläutern die Entstehung der Kopfhautzustände und -veränderungen.
Die Schülerinnen und Schüler führen unter Berücksichtigung der Empfindungen und Wahrnehmungen der Kunden Beratungsgespräche zur Reinigung und Pflege der Haare und der Kopfhaut. Dazu beurteilen sie den Haar- und Kopfhautzustand, wählen Präparate und stellen deren Nutzen für die Kunden heraus.
Die Schülerinnen und Schüler planen die Reinigungs- und Pflegemaßnahmen, auch bei Haarersatz. Sie richten ihren Arbeitsplatz ein und achten bei der Durchführung der Reinigungs- und Pflegemaßnahmen kontinuierlich auf das Wohlbefinden der Kunden. Sie halten die Regeln zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz ein, ermitteln Möglichkeiten zur Einsparung von Wasser und führen Berechnungen dazu durch.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren Arbeitsplanung und Vorgehen und übertragen die relevanten Daten unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in eine Kundenkartei.
Inhalte: Gesprächsführungstechniken: Beratungs- und Verkaufsgespräch
Pigmentflecken
Behandlungsverbot bei Kopflausbefall und infektiösen Hauterkrankungen
Desinfektion
TRGS und Hautschutzplan
kritischer Umgang mit Werbeaussagen
Nomenklatur der Inhaltsstoffe INCI
Tensidarten und Wirkung elektrostatische Aufladung Emulsionen
Ansatzhaarwäsche
Haar- und Kopfhautwässer Kopfmassage
Lernfeld 4: Frisuren empfehlen 1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden über Möglichkeiten der Frisurengestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen ein Beratungskonzept zur Frisurengestaltung. Sie informieren sich über traditionelle und aktuelle Frisuren, bezeichnen sie und beschreiben ihre jeweilige Grundform sowie die fortgebenden Gestaltungselemente.
Die Schülerinnen und Schüler erfragen den Frisurenwunsch der Kunden und bieten eine Beratung an. Sie erfassen die individuellen Gegebenheiten und entwickeln unter Beachtung der optischen Erscheinung der Kunden, sowie ästhetischer Kriterien Frisurenvorschläge. Sie begründen diese und präsentieren sie mit Unterstützung ausgewählter oder selbst erstellter Medien. Sie setzen moderne sowie herkömmliche Medienpersonen- und sachgerecht ein und beraten den Kunden auf der Grundlage des entwickelten Beratungskonzeptes. Auf Kunden mit einer zu geringen Haarfülle gehen sie mit der notwendigen Sensibilität ein. Sie geben Empfehlungen zu Variationsmöglichkeiten der geplanten Frisur bzw. im Herrenbereich auch der geplanten Form des Bartes. Dabei stellen sie die Vorteile der unterschiedlichen Vorschläge heraus. Sie dokumentieren die Frisurenempfehlung in der Kundendatei.
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen ihr Beratungskonzept, analysieren ihr Kommunikationsverhalten, nehmen begründete Kritik an, grenzen Fehlerquellen ein und entwickeln Lösungsmöglichkeiten.
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Einkaufspreise aktueller Branchensoftware zur Frisurenberatung und wägen Kosten und Nutzen im Vergleich zu herkömmlichen Medien ab.
Inhalte: Umriss- und Kammführungslinien
Konturenverlauf
Volumen
Haarqualität und -quantität
Haarwechsel und Haarausfall
Haarersatz
Erscheinungsbild und Stil der Kunden
Kopf-, Gesichts- und Körperformen, Proportionen Betonung und Ausgleich
Lernfeld 5 Haare schneiden 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden
Ziel: Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Haarschneidekonzepte und führen Haarschnitte und die Formung des Bartes durch.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den Frisurenwunsch mit Hilfe von Anschauungsmitteln und stellen beeinflussende individuelle Gegebenheiten für den Haarschnitt bzw. die Bartformung fest. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse sowie aktueller Fachinformationen und Frisurentrends bzw. Bartformen entwickeln sie ein Haarschneidekonzept hinsichtlich der Schnittform und Struktur des zu erstellenden Haarschnitts, der Arbeitsweise und Schneidetechniken sowie einzusetzender Arbeitsmittel. Sie begründen ihren Vorschlag und erläutern dem Kunden Möglichkeiten zur Gestaltung unterschiedlicher Frisuren auf der Basis des jeweiligen Haarschnitts.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten den Arbeitsplatz vor oder beheben Mängel. Sie führen den geplanten Haarschnitt durch und setzen die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung hygienischer, ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte ein. Im Fall der Versorgung von Schnittverletzungen beachten sie den Gesundheitsschutz. Sie überprüfen das Schneideergebnis, identifizieren Ursachen von Schnittfehlern und führen Korrekturen aus. Sie reflektieren die durchgeführten Arbeiten hinsichtlich der Vorgehensweise und der Arbeitstechniken, entwickeln Handlungsalternativen und begründen ihre Entscheidungen.
Die Schülerinnen und Schüler reinigen und pflegen oder entsorgen die eingesetzten Materialien und Arbeitsmittel unter Beachtung des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler kalkulieren die Kosten für die Anschaffung einer Erstausstattung zur Durchführung von Haarschnitten. Sie ermitteln die Lohnkosten als Hauptkostenfaktor für Kinder-, Damen- und Herrenhaarschnitte bzw. die Formung des Bartes.
Inhalte: Haarwuchsrichtungen und Konturenverlauf
zu verdeckende Hautveränderungen
kompakte, graduierte und gestufte Schnittformen
Einsatzmöglichkeiten und Qualitätsmerkmale der Arbeitsmittel stumpf Schneiden, Effiliertechniken
Rasieren
Infektionsschutz vor AIDS und Hepatitis
Hygieneverordnung
Lernfeld 6: Frisuren erstellen 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler erstellen eine Frisur anhand einer Bildvorlage.
Die Schülerinnen und Schüler planen den Arbeitsablauf aufgrund des ermittelten Kundenwunsches und der technischen Umsetzungsmöglichkeiten. Sie informieren sich über aktuelle und historische Arbeitstechniken zur Frisurengestaltung und entscheiden, mit welchen Arbeitstechniken der Frisurenwunsch erfüllt werden kann.
Sie bereiten den Arbeitsplatz vor, wählen die Arbeitsmittel aus und bereiten das Haar auf die Weiterbehandlung vor.
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben dem Kunden den Vorgang der Umformung des Haares, die auf Feuchtigkeit und Wärme basiert. Sie erläutern ihm die Wirkung der Präparate zum Styling und Frisurenfinish und gehen dabei auf die Auswirkungen auf die Struktur und den Gesundheitszustand des Haares ein.
Die Schülerinnen und Schüler formen das Haar schonend mit thermischen Geräten unter Berücksichtigung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte. Sie setzen Wellen- und Lockentechniken ein, frisieren das umgeformte Haar und überprüfen das Ergebnis anhand der Vorlage. Sie präsentieren dem Kunden die Frisur, akzeptieren Kritik und unterbreiten zur Kundenbindung Variationsvorschläge für die nächste Behandlung sowie für zu Hause.
Die Schülerinnen und Schüler reinigen und pflegen oder entsorgen die eingesetzten Arbeitsmittel unter Beachtung von Hygiene, Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Sie berechnen den Bedienungspreis für die erstellte Frisur. Sie dokumentieren die Arbeitsergebnisse, reflektieren ihre Arbeitsweise auch unter ökonomischen Gesichtspunkten und entwickeln Alternativen.
Inhalte: geschichtliche und modische Entwicklungen
Funktion und Qualitätsmerkmale der Arbeitsmittel
Bindungen und Umformungsprozess im Haarkeratin
Saugfähigkeit, Hygroskopizität und Dehnbarkeit des Haares
Einsatz von Medien
Frisier- und Finishtechniken
Styling- und Finishpräparate und deren Inhaltsstoffe
Lernfeld 7 Haare dauerhaft umformen 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler formen das Haar dauerhaft um und bereiten es für die Weiterbehandlung vor.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen den Frisurenwunsch des Kunden und ermitteln anhand des Haar- und Hautzustandes, ob eine dauerhafte Umformung der Haare durchgeführt werden kann. Sie erläutern unter Berücksichtigung der Frisiergewohnheiten den Nutzen der Umformung. Sie informieren sich über die wesentlichen Inhaltsstoffe der Wellpräparate und beschreiben deren Wirkung auf das Haar sowie deren Bedeutung für den Prozess der Umformung. Sie begründen anhand der vorliegenden Haarqualität die Auswahl der Präparate und berechnen anhand des Mischungsverhältnisses die erforderlichen Mengen an Konzentrat und Lösungsmittel. Sie wählen die Arbeitsmittel aus, vergleichen die unterschiedlichen Wickeltechniken, begründen ihre Auswahl und erstellen einen Behandlungsplan unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung.
Die Schülerinnen und Schüler richten ihren Arbeitsplatz ein und führen den Umformungsprozess unter Beachtung des Arbeitsschutzes sowie der vorgeschriebenen kundenbezogenen Gesundheitsschutzmaßnahmen durch. Sie geben dem Kunden Ratschläge zum Umgang mit dauerhaft umgeformten Haaren und empfehlen Präparate zur Weiterbehandlung. Sie beurteilen das Umformungsergebnis, reagieren sachlich auf Kritik und zeigen bei Kundenreklamationen Lösungsstrategien auf. Sie reinigen und pflegen oder entsorgen die eingesetzten Arbeitsmittel unter Beachtung des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler führen eine Preisberechnung unter Berücksichtigung der Materialkosten durch. Sie reflektieren Arbeitsplanung und Vorgehen und übertragen die relevanten Daten unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in eine Kundenkartei.
Inhalte: Feinbau des Haares
Kapillarität, Saugfähigkeit und Dehnungsverhalten
Hautunverträglichkeiten
Wickeltechniken und Wickelschemata
Vorbehandlung, Zwischenbehandlung, Abschlussbehandlung
chemische und physikalische Vorgänge im Haar
Beeinflussung chemischer Vorgänge Dauerwellfehler
Kartei- und Kassenführungssysteme
Lernfeld 8: Haare tönen 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler tönen Haare mit direkt ziehenden Farbstoffen.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen ein Behandlungskonzept zur Tönung des Haares. Sie informieren sich über die Grundlagen der Farblehre sowie über Präparate, Arbeitstechniken der Tönung und aktuelle Modetrends.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln im Kundengespräch die Zielfarbe. Sie stellen unter Berücksichtigung der Ausgangsfarbe und Haarqualität die verschiedenen Möglichkeiten und Grenzen der Behandlungsverfahren auf der Grundlage der Wirkungsweise von direkt ziehenden Farbstoffen vor. Sie erstellen Behandlungspläne, erläutern sie dem Kunden und empfehlen Farbpflegepräparate.
Die Schülerinnen und Schüler führen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Behandlung durch und beurteilen das Farbergebnis. Sie erkennen Arbeitsfehler und korrigieren diese. Sie reinigen und pflegen oder entsorgen Arbeitsmittel unter Beachtung des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Behandlungspreis mit Hilfe des Minutenkostensatzes. Sie reflektieren Arbeitsplanung und Vorgehen und übertragen die relevanten Daten unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in eine Kundenkartei.
Inhalte: psychologische Wirkung von Farben
Motive zur Farbveränderung
Licht und Farbe
Farbkreis
Kalte und warme Farben und Farbtypen
Klar- und Trübfarben
Harmonie und Kontraste
Entstehung der Naturhaarfarbe
Farbtiefe/Farbrichtung
Farbordnungssysteme
Pflanzenfarbe/Pflanzentönung
Applikationstechniken
kritischer Umgang mit Werbeaussagen
Lernfeld 9: Haare färben und blondieren 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler verändern die Haarfarbe durch oxidativ wirkende Präparate.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Behandlungskonzepte zur Färbung und Blondierung des Haares. Sie informieren sich über Färbe- und Blondierpräparate und deren Zusammensetzung. Sie beschreiben ihre Wirkung auf das Haar und verschaffen sich einen Überblick über Arbeitstechniken sowie aktuelle Modetrends.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den Kundenwunsch und beraten den Kunden typgerecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Haar- und Kopfhautdiagnose und der technologischen Möglichkeiten. Sie beschreiben die chemischen Prozesse der oxidativen Behandlungen, erstellen Behandlungspläne, erläutern sie dem Kunden und empfehlen Pflegepräparate.
Die Schülerinnen und Schüler richten sich ihren Arbeitsplatz ein und bereiten die Arbeitsmittel und Präparate unter Berücksichtigung des Schutzes der Atemwege und der Haut vor. Sie nehmen Berechnungen für die Zubereitung von Rezepturen vor. Sie führen die Behandlung durch und beachten dabei den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie überwachen den chemischen Prozess und reagieren auf Abweichungen. Sie schließen die Behandlung durch Pflegemaßnahmen ab.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen das Farbergebnis, erkennen Arbeitsfehler und korrigieren diese. Sie reinigen und pflegen oder entsorgen Arbeitsmittel unter Beachtung des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren Arbeitsplanung, Vorgehen und Ergebnis. Sie übertragen die relevanten Daten unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in eine Kundenkartei.
Inhalte: Geschichte der Haarfarbe
Kosmetikverordnung
Oxidationsmittel
Gefahr durch Metallsalze
Haut- und Haarschäden
Applikationstechniken
Mischungsrechnen/Mischungskreuz
ökonomische Gesichtspunkte
alkalischer und saurer Farbabzug
Verhalten bei Reklamationen
Lernfeld 10 Hände und Nägel pflegen und gestalten 3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler führen eine Maniküre mit Hand- und Armmassage durch.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Behandlungskonzepte zur Maniküre mit Hand- und Armmassage. Sie informieren sich über den Aufbau von Hand und Arm, des Nagels und dessen Funktion und unterscheiden zwischen medizinisch und kosmetisch zu behandelnden Nagelanomalien. Sie verschaffen sich einen Überblick über Wirkung und Zusammensetzung der in Frage kommenden Präparate und machen sich mit der Funktionsweise der benötigten Arbeits- und Hilfsmittel vertraut.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den Kundenwunsch und führen eine Hand- und Nagelbeurteilung durch. Sie beraten die Kunden hinsichtlich Ausgleichsmöglichkeiten durch Feilen und Lackieren und berücksichtigen in diesem Zusammenhang den Anlass der Behandlung und gegebenenfalls den Beruf der Kunden. Sie empfehlen Präparate zur Hand- und Nagelpflege und informieren den Kunden gegebenenfalls über die Möglichkeit zum Verlängern der Nägel.
Die Schülerinnen und Schüler richten sich ihren Arbeitsplatz ein, wählen Präparate und Arbeitsmittel aus. Sie führen auf Grundlage des Behandlungsplans und unter Beachtung hygienischer, ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte eine Maniküre mit Hand- und Armmassage durch. Sie gestalten die Nägel nach ästhetischen Gesichtspunkten.
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen und bewerten das Behandlungsergebnis und reflektieren die durchgeführten Arbeiten hinsichtlich der Vorgehensweise und der Arbeitstechniken. Sie entwickeln Handlungsalternativen und begründen ihre Entscheidungen. Sie reinigen und pflegen oder entsorgen die eingesetzten Arbeitsmittel unter Beachtung des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler kalkulieren die Kosten für die Anschaffung einer Erstausstattung zur Durchführung einer Maniküre mit Handmassage.
Inhalte: Nagelveränderungen
Nagelerkrankungen
Präparate und deren Inhaltsstoffe
Ablauf einer Maniküre
Massagegriffe und ihre Wirkung
Lernfeld 11: Haut dekorativ gestalten 3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler verändern das optische Erscheinungsbild des Gesichtes durch dekorative kosmetische Maßnahmen.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den Kundenwunsch. Sie bestimmen den Hauttyp und Hautzustand, die Hautveränderungen sowie anatomischen Merkmale für eine dekorative Gesichtsbehandlung. Sie erstellen einen Behandlungsplan und beraten den Kunden unter Einbezug aktueller Informationsmittel und unter Berücksichtigung modischer Aspekte. Sie bringen ihre Kenntnisse aus der Farb- und Formlehre zur Typberatung ein und stellen den Behandlungsplan vor. Sie berücksichtigen bei der Planung das Gestalten und Färben der Augenbrauen und Wimpern. Sie ergänzen ihre Empfehlungen durch Hinweise auf pflegende kosmetische Verfahren und Präparate, wenn dadurch zu einer Verbesserung des Hautbildes des Kunden beigetragen werden kann.
Die Schülerinnen und Schüler richten den Arbeitsplatz für die dekorative Gesichtsbehandlung ein. Sie führen die Behandlung durch, indem sie entsprechend der Planung das Gesicht reinigen, die Makeup-Grundlage auftragen und das Gesicht dekorativ gestalten. Dafür setzen sie unter Beachtung hygienischer, ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte unterschiedliche Arbeitsmittel und Präparate zum Kaschieren, Modellieren und Betonen ein.
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen und bewerten das Behandlungsergebnis und führen bei Bedarf Korrekturen durch. Sie reinigen und pflegen oder entsorgen die eingesetzten Arbeitsmittel unter Beachtung des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die durchgeführten Arbeiten hinsichtlich der Vorgehensweise und der Arbeitstechniken. Sie berechnen den Bruttoverkaufspreis von kosmetischen Präparaten.
Inhalte: Schönheitsideale
farbliche Hautveränderungen Tages-Makeup
festliches Makeup
Desinfektion/Sterilisation Kalkulationsfaktor
Lernfeld 12 Betriebliche Prozesse mitgestalten 3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mit und tragen zur Optimierung bei.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Qualitäts- und Zeitvorgaben im Rahmen des Salonkonzeptes, planen Betriebsabläufe sowohl im eigenen Verantwortungsbereich als auch im Team. Sie gestalten so die Teamentwicklung im Salon mit und nutzen dabei Kenntnisse über Feedback und Zeitmanagement.
Die Schülerinnen und Schüler wählen Organisationsmittel aus und wenden diese in Salon und Lager an. Sie setzen Marketinginstrumente zur Kundengewinnung und Kundenbindung ein, greifen Kundenanregungen auf, unterbreiten Vorschläge, besprechen diese im Salonteam und tragen damit zur Optimierung der Betriebsorganisation bei. Sie messen ihr Verhalten und ihre Arbeitsergebnisse an den Qualitätsvorgaben und ziehen daraus Konsequenzen zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit und Qualitätssteigerung. Sie nutzen Informations- und Kommunikationssysteme unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler kalkulieren Preise für Friseurdienstleistungen und Verkauf kosten-, konkurrenz- und kundenorientiert und analysieren die Auswirkung der Preisgestaltung auf die Wirtschaftlichkeit des Friseurbetriebes. Sie erläutern den Kunden Preisveränderungen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für verantwortungsvolles Handeln im Umgang mit Arbeitsmitteln, Arbeitszeit und Präparaten. Sie führen die Kasse nachvollziehbar und gewissenhaft.
Inhalte: Marketing: Produkt-, Preis- und Kommunikationspolitik
Salon-/Betriebspolitik
Wareneingang
Kaufvertrag
Lagerhaltung
Warenbestandserfassung/Inventur
Standard- und Branchensoftware
Wettbewerbsrecht
Kassensysteme
Lernfeld 13: Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen 3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 StundenZiel: Die Schülerinnen und Schüler realisieren umfassende Behandlungskonzepte für typ- und anlassbezogene Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes von Kunden.
Die Schülerinnen und Schüler informieren den Kunden über die Dienstleistungsangebote des Salons. Sie nutzen Werbemittel, um darauf hinzuweisen.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den Kundenwunsch und beraten die Kunden mit Hilfe von Anschauungsmaterialien über die Behandlungsmöglichkeiten. Sie entwickeln ein eigenes kreatives Gestaltungskonzept und erstellen dazu einen detaillierten Arbeits-, Zeit- und Kostenplan. Sie achten auf eine effiziente Arbeitsweise und berücksichtigen Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Behandlungen. Sie stellen ihr Konzept dem Kunden vor.
Die Schülerinnen und Schüler wählen die Arbeitsmittel und Präparate aus, stellen sie bereit und richten ihren Arbeitsplatz ein. Sie setzen ihren Behandlungsplan um.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Arbeitsprozess und das Arbeitsergebnis anhand von Qualitätskriterien. Sie ziehen Schlußfolgerungen für eine Verbesserung des Gesamtkonzeptes.
Inhalte: Mode und Zeitgeist
Frisuren zu besonderen Anlässen
dekorative Gestaltung des Gesichtes zu besonderen Anlässen
Nageldesign
spezielle Colorationstechniken
Langhaartechniken
Einarbeiten von Haarersatz und Accessoires
Haarverdichtung und -verlängerung
Wechselwirkung oxidativer und reduktiver Behandlungsverfahren
hygienische, ergonomische und sicherheitstechnische Aspekte
Arbeits- und Gesundheitsschutz
neu:
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. April 2008 in der Fassung vom 10. Juni 2022)
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Bekanntmachung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin nebst Rahmenlehrplan Vom 5. September 2022 Nachstehend werden
Die Verordnung und der Rahmenlehrplan sind nach dem zwischen Bund und Ländern auf der Grundlage des Gemeinsamen Ergebnisprotokolls vom 30. Mai 1972 vereinbarten Verfahren miteinander abgestimmt worden. Zusammen mit der Verordnung und dem Rahmenlehrplan wurden Zeugniserläuterungen in deutscher, englischer und französischer Sprache erarbeitet und mit den Spitzenorganisationen der an der betrieblichen Berufsausbildung Beteiligten abgestimmt. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung (http://www2.bibb.de/tools/aab/aabzeliste_de.php) zugänglich gemacht werden. Den zuständigen Stellen wird empfohlen, die Zeugniserläuterungen als Anlage zum Abschlusszeugnis den Absolventen auszuhändigen. Die Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan ist im Informationssystem Aus- und Weiterbildung (A.WE.B) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht unter http://www.bibb.de/berufssuche. Bonn, den 5. September 2022 VII B 4 - 73005/006-48 ID: 222162 |
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