Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

BbiG-ElekMaschBBBiGAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt von Teil 1

§ 8 Prüfungsbereich von Teil 1

§ 9 Inhalt von Teil 2

§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 11 Prüfungsbereich

§ 12 Prüfungsbereich

§ 13 Prüfungsbereich

§ 14 Prüfungsbereich

§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz 
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)

Abschnitt A berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten