Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

BehAppbAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Gesellenprüfung

§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte

§ 7 Inhalt von Teil 1

§ 8 Prüfungsbereich Rohrleitungsbau

§ 9 Inhalt von Teil 2

§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 11 Prüfungsbereich Behälterbau

§ 12 Prüfungsbereich Anlagentechnik

§ 13 Prüfungsbereich Instandhaltung

§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten