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Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe
Binnenschiffer und Binnenschifferin
Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Dezember 2021)
(BAnz. AT 04.08.2022 B1)


Teil I
Vorbemerkungen

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.

Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw. vergleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf die zu erwerbenden Abschlüsse.

Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schülerinnen und Schüler den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Abschluss der Berufsschule.

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.

Teil II
Bildungsauftrag der Berufsschule

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort, der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) agiert. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen die Stärkung berufsbezogener und berufsübergreifender Handlungskompetenz zu ermöglichen. Damit werden die Schüler und Schülerinnen zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur nachhaltigen Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer, ökologischer und individueller Verantwortung, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen

ein.

Der Unterricht der Berufsschule basiert auf den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln. Darüber hinaus gelten die für die Berufsschule erlassenen Regelungen und Schulgesetze der Länder.

Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Berufsschule ein differenziertes Bildungsangebot gewährleisten, das

Zentrales Ziel von Berufsschule ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Fachkompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

Selbstkompetenz 1

Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Sozialkompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind immanenter Bestandteil von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Methodenkompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).

Kommunikative Kompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.

Lernkompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.

Teil III
Didaktische Grundsätze

Um dem Bildungsauftrag der Berufsschule zu entsprechen, werden die jungen Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.

Lernen in der Berufsschule zielt auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Mit der didaktisch begründeten praktischen Umsetzung - zumindest aber der gedanklichen Durchdringung - aller Phasen einer beruflichen Handlung in Lernsituationen wird dabei Lernen in und aus der Arbeit vollzogen.

Handlungsorientierter Unterricht im Rahmen der Lernfeldkonzeption orientiert sich prioritär an handlungssystematischen Strukturen und stellt gegenüber vorrangig fachsystematischem Unterricht eine veränderte Perspektive dar. Nach lerntheoretischen und didaktischen Erkenntnissen sind bei der Planung und Umsetzung handlungsorientierten Unterrichts in Lernsituationen folgende Orientierungspunkte zu berücksichtigen:

Teil IV
Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin sowie zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin ist mit der Binnenschifferausbildungsverordnung vom 2. März 2022 (BGBl. I S. 257) sowie mit der Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung vom 2. März 2022 (BGBl. I S. 271) abgestimmt.

Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. Dezember 2004) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.

Die für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erforderlichen Kompetenzen werden auf der Grundlage des "Kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblichtechnischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Juni 2021) vermittelt.

In Ergänzung des Berufsbildes (Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de) sind folgende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichtes bedeutsam:

Die Berufe Binnenschiffer und Binnenschifferin sowie Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin decken entsprechend der Richtlinie 2017/2397 der Europäischen Union mit den Lernfeldern 1 bis 8 den Bereich der Betriebsebene (Matrose) ab.

Im dritten Ausbildungsjahr führt der Binnenschiffer und die Binnenschifferin zu vertieften Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Decksmannschaft auf Binnenschiffen. Mitglieder einer Decksmannschaft sind Personen, die am allgemeinen Betrieb eines Fahrzeugs auf Binnenwasserstraßen der Europäischen Union beteiligt sind. Insbesondere sind dies Aufgaben im Zusammenhang mit Navigation, Überwachung des Betriebs des Fahrzeugs, Ladungsumschlag, Ladungsstauung, Fahrgastbeförderung, Schiffsbetriebstechnik, Instandhaltung, Kommunikation, Gesundheit und Sicherheit sowie Umweltschutz.

Der Beruf Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin qualifiziert im dritten und vierten Ausbildungsjahr darüber hinaus zum Führen von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen der Europäischen Union. Zudem führen Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtskapitäninnen das Personal, indem sie den an Bord befindlichen Personen Anweisungen erteilen und die ausgeführten Arbeiten überwachen.

Aus den typischen Handlungsfeldern ergeben sich folgende Lernfelder, die spiralcurricular aufeinander aufbauen:

Handlungsfeld1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr
Schiffe
navigieren
LF 2
Eine Reise vorbereiten und Wasserstraßen befahren
LF 7
Auf Wasserstraßen navigieren
LF 12 BK
Eine Reise durchführen
LF 14 BK
Maßnahmen bei Störungen und Havarien einleiten
Schiffe
betreiben
LF 1
Beruf und Ausbildungsbetrieb vorstellen und das Zusammenleben an Bord gestalten
LF 8
Schiffstechnische Arbeiten durchführen
LF 12 BS
Alternative technische Systeme auswählen
LF 10 BK
Stabilität während der Reise sicherstellen
Instandhaltung durchführenLF 4
Binnenschiffskörper und Schiffsausrüstung inspizieren und warten
LF 9 BS
Technische Anlagen prüfen und Instandsetzen
LF 9 BK
Instandhaltung technischer Anlagen überwachen
Personen
befördern
LF 6
Fahrgäste auf Binnenschiffen befördern
LF 10 BS
Ein Fahrgastschiff sicher betreiben
Ladung
umschlagen
LF 3
Binnenschiffe festmachen sowie Schütt- und Stückgüter stauen und sichern
LF 5
Ladungsumschlag auf Tankschiffen durchführen
LF 11 BS
Ein Frachtschiff sicher betreiben
LF 11 BK
Schutz und Sicherheit an Bord befindlicher Personen gewährleisten
Personal
führen
LF 13 BK
Personal führen und beurteilen

Die Lernfelder sind methodischdidaktisch so umzusetzen, dass sie zu einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz führen. Dies umfasst insbesondere fundiertes Fachwissen und Fachsprache, verantwortungsvolles Handeln, vernetztanalytisches Denken sowie Eigeninitiative und Teamfähigkeit. Der Erwerb von Fremdsprachenkompetenz und Handlungsfähigkeit im digitalen beruflichen Kontext sowie Nachhaltigkeit sind integrative Bestandteile aller Lernfelder. Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Hygiene sind auch dort zu berücksichtigen, wo sie nicht explizit erwähnt werden.

Die in der Ausbildungsordnung ab dem dritten Ausbildungsjahr vorgesehenen Schwerpunkte Personenschifffahrt und Frachtschifffahrt im Ausbildungsberuf Binnenschiffer und Binnenschifferin werden im Rahmenlehrplan in den Lernfeldern 10 BS und 11 BS inhaltlich abgebildet. Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen alle Lernfelder des dritten Ausbildungsjahres. Dabei werden die Inhalte exemplarisch behandelt. So beinhaltet das Lernfeld 10 BS "Ein Fahrgastschiff sicher betreiben" Inhalte, die für die Frachtschifffahrt von Bedeutung sind. Ebenso sind die Inhalte aus Lernfeld 11 BS "Ein Frachtschiff sicher betreiben" für die Personenschifffahrt relevant.

Die für den Beruf des Binnenschifffahrtskapitäns und der Binnenschifffahrtskapitänin erforderliche Personal- und Führungskompetenz ist integrativer Bestandteil der Lernfelder 9 BK bis 14 BK im dritten und vierten Ausbildungsjahr und wird im Handlungsfeld Personal führen durch das Lernfeld 13 BK besonders hervorgehoben.

Die in den Lernfeldern formulierten Kompetenzen beschreiben den Qualifikationsstand am Ende des Lernprozesses und stellen den Mindestumfang dar. Inhalte sind in Kursivschrift nur dann aufgeführt, wenn die in den Zielformulierungen beschriebenen Kompetenzen konkretisiert oder eingeschränkt werden sollen.

Die Ausbildungsstruktur gliedert sich in zwei Ausbildungsphasen, jeweils vor und nach Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung. Die Kompetenzen der Lernfelder 1 bis 8 des Rahmenlehrplans sind mit den Qualifikationen der Ausbildungsordnung abgestimmt und somit Grundlage für Teil 1 der Abschlussprüfung.

Die Lernfelder 1 bis 8 der ersten zwei Ausbildungsjahre sind identisch für die Ausbildungsberufe Binnenschiffer und Binnenschifferin sowie Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin. Eine gemeinsame Beschulung ist im ersten und zweiten Ausbildungsjahr möglich.

Teil V
Lernfelder

Übersicht über die Lernfelder für die Ausbildungsberufe
Binnenschiffer und Binnenschifferin
Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin

LernfelderZeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Nr.1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr
1Beruf und Ausbildungsbetrieb vorstellen und das Zusammenleben an Bord gestalten80
2Eine Reise vorbereiten und Wasserstraßen befahren80
3Binnenschiffe festmachen sowie Schütt- und Stückgüter stauen und sichern80
4Binnenschiffskörper und Schiffsausrüstung inspizieren und warten40
5Ladungsumschlag auf Tankschiffen durchführen40
6Fahrgäste auf Binnenschiffen befördern40
7Auf Wasserstraßen navigieren80
8Schiffstechnische Arbeiten durchführen120
Binnenschiffer und Binnenschifferin
9 BSTechnische Anlagen prüfen und instand setzen100
10 BSEin Fahrgastschiff sicher betreiben60
11 BSEin Frachtschiff sicher betreiben80
12 BSAlternative technische Systeme auswählen40
Summen: insgesamt 840 Stunden

280

280

280

Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin
9 BKInstandhaltung technischer Anlagen überwachen40
10 BKStabilität während der Reise sicherstellen60
11 BKSchutz und Sicherheit an Bord befindlicher Personen gewährleisten60
12 BKEine Reise durchführen120
13 BKPersonal führen und beurteilen80
14 BKMaßnahmen bei Störungen und Havarien einleiten60
Summen: insgesamt 980 Stunden

280

280

280

140

Lernfeld 1:Beruf und Ausbildungsbetrieb vorstellen und das Zusammenleben an Bord gestalten1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, den Beruf, den Ausbildungsbetrieb sowie die Organisation von Binnenschifffahrtsunternehmen vorzustellen und das Zusammenleben an Bord zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, den Beruf, den Ausbildungsbetrieb und die Organisation von Binnenschifffahrtsunternehmen vorzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über betriebliche Abläufe und Prozesse sowie das Qualitätsmanagement im eigenen Unternehmen und gesetzliche Vorschriften für die Binnenschifffahrt. Sie machen sich mit den Anforderungen an die Zusammenarbeit im Team, das Zusammenleben und die Erhaltung der Gesundheit sowie eine ausgewogene Ernährung an Bord vertraut. Sie erkundigen sich über das Gefährdungspotential von Alkohol, Medikamenten und Drogen.

Die Schülerinnen und Schüler planen eine Präsentation zu ihrem Unternehmen auch unter Verwendung digitaler Medien. Sie legen Besonderheiten ihrer Ausbildungsschiffe und -unternehmen dar, zeigen verschiedene Einsatz- und Arbeitsgebiete in der Binnenschifffahrt auf und grenzen die Binnenschifffahrt von anderen Verkehrsträgern ab. Sie stellen Bezüge zu den zuständigen Behörden und Verbänden her. Die Bestimmungen des Datenschutzes halten sie ein. Zudem planen sie das Zusammenleben an Bord auch unter Berücksichtigung verschiedener Kulturen. Sie stimmen die Ernährung an Bord ab und beachten individuelle Ernährungsspezifika, zur Verfügung stehende finanzielle Mittel sowie die Lagerung von Lebensmitteln.

Die Schülerinnen und Schüler präsentieren den organisatorischen Aufbau des ausbildenden Unternehmens, die Ausstattung des Ausbildungsschiffes und die Funktionen an Bord. Sie ordnen ihr Ausbildungsunternehmen in die Logistikkette ein und unterscheiden Organisationsstrukturen, Rechtsformen und Tätigkeitsbereiche in der Binnenschifffahrt. Sie wählen Lebensmittel aus und bereiten einfache Mahlzeiten zu. Dabei halten sie die Regeln der Hygiene sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ein. Sie vermeiden und reduzieren Abfälle und Reststoffe, trennen diese und entsorgen sie an den vorgesehenen Stellen. Sie nehmen Anweisungen entgegen und setzen diese um. Sie kommunizieren auch in einer Fremdsprache.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten ihre Präsentation. Sie geben Feedback und gehen angemessen mit Kritik um.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Rolle als Teil der Bordgemeinschaft. Sie leiten Anforderungen an ein soziales und verantwortungsvolles Miteinander sowie für eine wertschätzende Kommunikation ab.

Lernfeld 2:Eine Reise vorbereiten und Wasserstraßen befahren1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, ein Binnenschiff für die Fahrt vorzubereiten sowie europäische Binnenwasserstraßen für die Berufsschifffahrt als Teil der Decksmannschaft zu befahren.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, ein Binnenschiff für die Fahrt vorzubereiten und Wasserstraßen zu befahren. Sie verschaffen sich einen Überblick über die in der Binnenschifffahrt eingesetzten Schiffstypen und Besatzungsregeln sowie die europäischen Binnenwasserstraßen für die Berufsschifffahrt (Klassifizierung). Dazu nutzen sie analoge und digitale Wasserstraßenkarten und Informationsmedien (Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice).

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Haupt- und Hilfsmaschinen, elektrische (24-Volt-Anlagen), elektronische, hydraulische und pneumatische Anlagen sowie die nautische Ausrüstung des Fahrzeugs. Sie nutzen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und Polizeiverordnungen zum Beachten von Verkehrsregeln, Schifffahrtszeichen sowie Tag- und Nachtbezeichnungen.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Inbetriebnahme der Maschinen, Anlagen und Ausrüstung gemäß technischer und betrieblicher Anweisungen. Hierzu wählen sie Checklisten und Wartungspläne aus. Sie machen sich mit möglichen Strecken vertraut, entwickeln eine Reiseroute und präsentieren diese der Schiffsführung. Sie ordnen die größten Städte und relevante Hafenanlagen den europäischen Wasserstraßen zu.

Die Schülerinnen und Schüler führen vor Reiseantritt Inspektions- und Wartungsarbeiten an Haupt- und Hilfsaggregaten durch. Dabei beachten sie den Gesundheits-, Arbeits- (Gefahren des elektrischen Stroms) sowie den Brand- und Umweltschutz. Sie nutzen einfache Berechnungsformeln zur Ermittlung von Geschwindigkeit, Leistung und Kraftstoffverbrauch, melden den benötigten Bedarf von Betriebs- und Hilfsstoffen und kontrollieren den Wareneingang. Sie betanken das Fahrzeug und verwenden Ballastsysteme unter Beachtung der Schiffsstabilität. Sie kommunizieren über Funk mit anderen Verkehrsteilnehmern, Hafenbehörden, Schleusen und Revierzentralen auch in einer Fremdsprache. Sie wenden Schallsignale an.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten ihr Vorgehen sowie die ausgewählte Strecke anhand ökonomischer und ökologischer Kriterien.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Reisevorbereitung und leiten Verbesserungsmöglichkeiten ab.

Lernfeld 3:Binnenschiffe festmachen sowie Schütt- und Stückgüter stauen und sichern1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Binnenschiffe festzumachen sowie Schütt- und Stückgüter zu stauen und zu sichern.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, Binnenschiffe festzumachen sowie Schütt- und Stückgüter zu stauen und zu sichern.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Güterarten (Stückgut, Schüttgut, Container, Projektladung) und deren Eigenschaften sowie Möglichkeiten des Stauens und der Ladungssicherung. Sie erfassen Möglichkeiten, das Fahrzeug in stillen und strömenden Gewässern sowie an Hafenanlagen und technischen Bauwerken (Schleusen) festzumachen (Anker, Pfähle, Drähte, Tauwerk, Knoten). Sie erkundigen sich über Möglichkeiten, Schiffsverbände zusammenzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler bereiten den Laderaum vor und wählen Maßnahmen der Reinigung und der Ladungssicherung entsprechend der Güterarten aus. Dabei berücksichtigen sie den Ladungsschwerpunkt sowie die Stabilität während des Ladevorganges in Abhängigkeit vom Schiffstyp.

Die Schülerinnen und Schüler machen das Schiff den örtlichen Umständen entsprechend und unter Beachtung der Arbeitssicherheit (Persönliche Schutzausrüstung, Unfallverhütungsvorschriften) fest. Beim Heranfahren unterstützen sie die Schiffsführung (wahrschauen). Sie reinigen den Laderaum und entsorgen die Restladung unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen und der Nachhaltigkeit.

Sie be- und entladen Binnenschiffe in Absprache mit der Landseite. Sie beaufsichtigen das Be- und Entladen, beraten das Ladepersonal und bewältigen Konfliktsituationen. Sie beachten den Arbeitsschutz und mögliche Gefahren (Kennzeichnung auf Binnenschiffen, Gefahrgutklassen, Staubexplosion). Sie sichern die Ladung bei Bedarf. Sie berechnen die Ladungsmasse anhand des gemittelten Tiefgangs und des Eichscheines. Sie nehmen Anweisungen entgegen und kommunizieren prozessbegleitend (Bordfunk, Handzeichen). Sie kommunizieren während des Festmachens und der Be- und Entladevorgänge auch in einer Fremdsprache.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Stauung anhand der Gegebenheiten des Schiffes und der transportierten Güterarten.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Handlung sowie die Kommunikation im Hinblick auf die Sicherheit und zukünftige Arbeitsabläufe.

Lernfeld 4:Binnenschiffskörper und Schiffsausrüstung inspizieren und warten1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, den Schiffskörper und die Schiffsausrüstung zu inspizieren und zu warten.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, den Schiffskörper und die Schiffsausrüstung zu inspizieren und zu warten. Dazu machen sie sich mit deren Funktion und Aufbau vertraut.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Sollzustand aus Herstellerangaben in Betriebs- und Bedienungsanleitungen sowie bordeigenen Wartungsplänen auch in einer Fremdsprache.

Die Schülerinnen und Schüler planen Inspektionen des Schiffskörpers und der Schiffsausrüstung. Aus dem Vergleich von ermitteltem Istzustand und Sollzustand sowie aus den Wartungsplänen leiten sie einen Handlungsbedarf ab. Sie wählen Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit aus.

Die Schülerinnen und Schüler führen die Wartung von Schiffskörper und Schiffsausrüstung unter Beachtung der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes durch. Sie wenden die Grundlagen der Hydraulik, Motoren-, Elektro- und Steuerungstechnik an (Schaltpläne). Sie messen und berechnen elektrische und physikalische Größen und interpretieren diese. Sie dokumentieren durchgeführte Inspektions- und Wartungsarbeiten analog und digital (Checklisten).

Die Schülerinnen und Schüler prüfen durchgeführte Wartungsarbeiten und bewerten die Einflüsse von Inspektion und Wartung auf die Betriebsbereitschaft des Schiffskörpers und der Schiffsausrüstung sowie auf die Nachhaltigkeit.

Lernfeld 5:Ladungsumschlag auf Tankschiffen durchführen2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Ladungsumschlag auf Tankschiffen durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, den Ladungsumschlag auf Tankschiffen durchzuführen. Dazu verschaffen sie sich auftragsbezogen einen Überblick über Flüssiggüter, Tankschifftypen und deren Nutzausrüstung.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Regelungen für den Transport gefährlicher Güter (Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Gefahrgutklassen, Stofflisten, Sicherheitsdatenblätter, Piktogramme) sowie Flucht- und Rettungswege (Landsteg, Beiboot).

Die Schülerinnen und Schüler bereiten den Laderaum vor und wählen Maßnahmen der Reinigung entsprechend der Güterarten aus. Sie berücksichtigen die Festigkeit und die Stabilität des Schiffes.

Die Schülerinnen und Schüler be- und entladen Tankschiffe in Absprache mit der Landseite. Sie beachten mögliche Gefahren (Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt-, Brandschutz) und nutzen das Beiboot sowie andere Rettungswege. In Notfällen erteilen Sie anderen an Bord befindlichen Personen Anweisungen zu deren Schutz und Sicherheit. Sie berechnen die Ladungsmasse mit Hilfe von Tanktabellen und kontrollieren die Einsenkung des Schiffes.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten das Ergebnis im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Prozess des Ladungsumschlages und der damit verbundenen Tätigkeiten im Hinblick auf künftige Aufträge.

Lernfeld 6:Fahrgäste auf Binnenschiffen befördern2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Fahrgäste auf Binnenschiffen zu befördern.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Anforderungen an die Beförderungen von Fahrgästen auf Binnenschiffen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Regelungen für die Beförderung von Fahrgästen, einen kundenorientierten und gendergerechten Umgang mit Fahrgästen sowie die Bedeutung des eigenen Auftretens. Sie machen sich mit den örtlichen Umständen der Liegestellen vertraut (Stromversorgung, Ver- und Entsorgung). Sie verschaffen sich einen Überblick über die Rettungs- und Sicherheitsausrüstung auf Fahrgastschiffen.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Versorgung des Schiffes mit Landstrom und den sicheren Ein- und Ausstieg einschließlich der unmittelbaren Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Die Schülerinnen und Schüler befördern Fahrgäste unter Gewährleistung von deren Schutz und Sicherheit (Stabilität) und stellen die Stromversorgung sicher. Sie kommunizieren mit Fahrgästen auch in einer Fremdsprache und weisen diese in die Sicherheitsrolle ein.

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen den Beförderungsprozess anhand gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Kriterien.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihr Verhalten gegenüber den Fahrgästen und leiten Verbesserungsmöglichkeiten ab.

Lernfeld 7:Auf Wasserstraßen navigieren2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Binnenschiffe auf Wasserstraßen als Teil der Decksmannschaft zu navigieren.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, Binnenschiffe auf Wasserstraßen als Teil der Decksmannschaft zu navigieren. Sie machen sich mit Vortriebs- und Steuereinrichtungen, Navigationsinstrumenten und -hilfen sowie Schiffsdokumenten (Schiffsattest) vertraut.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Anforderungen an die Navigation für geplante Routen auf europäischen Wasserstraßen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs verschaffen sie sich einen Überblick über Wasserstraßenprofile, Abstiegsbauwerke und Verkehrsleitsysteme sowie die jeweils gültigen Rechtsverordnungen.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Navigation von Binnenschiffen entsprechend vorgegebener Routen und deren Besonderheiten unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse auch unter Verwendung digitaler Medien.

Die Schülerinnen und Schüler navigieren als Teil der Decksmannschaft ein Binnenschiff unter Verwendung von Navigationsinstrumenten und -hilfen (Radar, elektronische Wasserstraßenkarten). Sie agieren entsprechend der Ruderkommandos und berücksichtigen Wind, Strömung und Flachwassereffekte. Bei Auffälligkeiten ergreifen sie Maßnahmen. Bei Kommunikationsproblemen verwenden sie technische und nautische Standardredewendungen der Binnenschifffahrt auch in einer Fremdsprache.

Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren die Planung des Reisevorschlages und präsentieren diesen der Schiffsführung.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Reiseplanung. Sie vergleichen analoge und digitale Informationsmedien und leiten Möglichkeiten der Optimierung ab.

Lernfeld 8:Schiffstechnische Arbeiten durchführen2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, schiffstechnische Arbeiten durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, den störungsfreien Schiffsbetrieb als Teil der Decksmannschaft sicher zu stellen. Sie verschaffen sich einen Überblick über die Schiffsbetriebsausrüstung sowie den Zustand des Schiffskörpers.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Funktionsweise der Schiffsbetriebsausrüstung (Generatoren, Pumpen, Ankerwinde, Steuerungseinrichtungen) sowie über den Aufbau des Schiffskörpers im Hinblick auf Schwimmfähigkeit und Stabilität bei Leckagen.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Wartung, Inspektion und Inbetriebnahme von Haupt- und Hilfsaggregaten entsprechend ihres Einsatzzweckes sowie die Inspektion und Wartung des Schiffskörpers im Hinblick auf Wasserdichtigkeit, Schwimmfähigkeit und Stabilität.

Die Schülerinnen und Schüler überwachen anhand von Kontrollinstrumenten den störungsfreien Betrieb. Bei Funktionsstörungen ergreifen sie Maßnahmen zur Schadensverhütung und -begrenzung. Leckagen melden sie unverzüglich der Schiffsführung und handeln entsprechend den Anweisungen. Sie reinigen und konservieren den Schiffskörper. Sie spleißen defektes Draht- und Tauwerk. Bei allen Arbeiten berücksichtigen sie den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Arbeitsplanung und -durchführung im Hinblick auf Fehler und Qualitätsmängel. Sie listen Maßnahmen zur Beseitigung auf. Dazu orientieren sie sich am betrieblichen Qualitätsmanagementsystem.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Arbeiten vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung und der Nachhaltigkeit.

Ausbildungsberuf: Binnenschiffer und Binnenschifferin

Lernfeld 9 BS:Technische Anlagen prüfen und Instandsetzen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, technische Anlagen zu prüfen und instand zu setzen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, technische Anlagen ihres Schiffes zu prüfen und instand zu setzen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Funktion von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Bauteilen anhand von Schaltplänen und Herstellerunterlagen auch unter Verwendung elektronischer Informationssysteme.

Die Schülerinnen und Schüler treffen Vorkehrungen zur Sicherstellung des Betriebs mit Hilfe bordeigener Mess-, Steuer- und Regeltechnik unter Beachtung von vorgeschriebenen Wechselintervallen (Ablegeintervall).

Die Schülerinnen und Schüler stellen Störungen bzw. Schäden fest, indem sie sie durch Sichtprüfung und Funktionskontrollen unter Berücksichtigung des Aufbaus und der Wirkungsweise von Anlagen und Motoren sowie des Antriebsstranges eingrenzen und lokalisieren. Dazu gehören auch Leckagen an Kühlwasser-, Treibstoff-, Öl- und Druckluftleitungen sowie Mängel und Schäden an Anlasssystemen. Sie ersetzen defekte oder verschlissene Bauteile und Baugruppen (Lager, elektrische Sicherungen). Sie leiten die Instandsetzung ein und bereiten sie vor. Treibstoff- und Ölleitungen wechseln und entlüften sie nach Herstellervorgaben. Dabei beachten sie die Schiffskonstruktion und berücksichtigen sicherheitsrelevante Vorgaben.

Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Funktion und dokumentieren die Überwachung und die Feststellung von Störungen und Schäden sowie deren Beseitigung in dafür vorgesehen bordeigenen Unterlagen.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Arbeit und bewerten deren Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen an Bord.

Lernfeld 10 BS:Ein Fahrgastschiff sicher betreiben3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, ein Fahrgastschiff sicher zu betreiben.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, ein Fahrgastschiff sicher zu betreiben. Dazu sichten sie personenbezogene Kundendaten unter der Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit).

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Fahrgastrechte und -pflichten (Beförderungsvertrag), Kommunikationsregeln, Deeskalationsstrategien, den Sicherheitsplan und die Sicherheitsrolle. Sie machen sich mit der zusätzlich erforderlichen Sicherheitsausrüstung (Brandschutz) sowie den Maßnahmen zur Rettung von Personen (Rettungsmittel) vertraut. Sie berücksichtigen dabei Anforderungen von Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Die Schülerinnen und Schüler planen den Betrieb des Fahrgastschiffes unter ökonomischen, ökologischen und kundenorientierten Gesichtspunkten. Sie berücksichtigen während der Fahrt auftretende Besonderheiten und Gefahren (Brückendurchfahrtshöhen) und leiten daraus Handlungen für einen sicheren Betrieb ab (Sonnendeck abräumen, Fahrgäste in Sicherheit bringen). Sie organisieren die umweltgerechte Lagerung und Entsorgung von Abwässern (häusliches Abwasser, Fäkalien, Bilgenwasser) und deren mögliche Aufbereitung an Bord.

Die Schülerinnen und Schüler gestalten den sicheren Betrieb eines Fahrgastschiffes. Dazu kommunizieren sie mit Fahrgästen, externen Rettungskräften und anderen an der Schifffahrt Beteiligten in Gefahren- und Notsituationen auch in einer Fremdsprache. Sie setzen die Sicherheits- und Rettungsausrüstung situationsgerecht ein. Sie erkennen Konfliktsituationen und tragen zur Lösung bei.

Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren die Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste zu jedem Zeitpunkt und dokumentieren den Prozess auch digital unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Betrieb unter ökonomischen, ökologischen und kundenorientierten Gesichtspunkten und leiten Verbesserungsvorschläge für den künftigen Betrieb ab.

Lernfeld 11 BS:Ein Frachtschiff sicher betreiben3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, die Schiffsführung beim sicheren Betrieb eines Frachtschiffes zu unterstützen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, einen Transport mit einem Frachtschiff durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die zu transportierende Güterart und deren Eigenschaften sowie die zu befahrende Strecke (Pegel, Abladetiefe). Dabei nutzen sie auch digitale Informationssysteme (Flussinformationsdienste).

Die Schülerinnen und Schüler planen und organisieren die Arbeitsabläufe für die Beladung, den Transport und die Entladung. Sie beachten die Aspekte und gesetzlichen Vorschriften beim Festmachen des Schiffes, der Ladungssicherung und der Stabilität des Schiffes (Schwerpunktberechnung, Stabilitätsprogramme, Tanktabellen) während des gesamten Transportauftrages. Sie bereiten die Bestellung notwendiger Betriebs- und Hilfsstoffe vor.

Die Schülerinnen und Schüler wenden die Bestimmungen bei Gefahrgütern an. Sie führen administrative Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transportauftrag durch (Ladungsgewicht, Ladungs- und Schiffspapiere). Sie nehmen Betriebs- und Hilfsstoffe an, lagern diese und kontrollieren und dokumentieren die Annahme. In Notsituationen unterstützen sie die Schiffsführung und koordinieren Rettungsmaßnahmen. Sie leisten Erste Hilfe, retten Personen aus Tiefen und bekämpfen Brände. Sie nehmen Anweisungen entgegen und kommunizieren prozessbegleitend auch in einer Fremdsprache.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten den Schiffsbetrieb anhand der durchgeführten Arbeiten unter ökonomischen, ökologischen und kundenorientierten Aspekten.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Dokumentationsprozess unter den Gesichtspunkten des betrieblichen Qualitätsmanagements und leiten gemeinsam mit der Schiffsführung Möglichkeiten der Verbesserung ab.

Lernfeld 12 BS:Alternative technische Systeme auswählen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, alternative technische Systeme auszuwählen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, bei der Vorbereitung der Umstellung des Schiffsbetriebs durch alternative technische Systeme mitzuwirken. Sie wägen Formen einer adressatengerechten Darstellung im Rahmen betrieblicher Strategien zur Nachhaltigkeit ab.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Möglichkeiten aktueller technischer Systeme (An- und Vortriebssysteme, Abgasnachbehandlung) und berücksichtigen gesetzliche Vorgaben zur Begrenzung von Emissionen sowie Aspekte der Nachhaltigkeit.

Die Schülerinnen und Schüler planen eine Präsentation zu den technischen Systemen auch im Team.

Die Schülerinnen und Schüler erstellen eine Präsentation. Dazu grenzen sie alternative und aktuelle Systeme voneinander ab. Sie präsentieren ihre Auswahl und begründen ihre Entscheidung.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten die getroffene technische Auswahl vor dem Hintergrund ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte. Sie nehmen konstruktives Feedback zur adressatengerechten Darstellung der Präsentation an.

Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Nutzungspotenziale alternativer technischer Entwicklungen im Hinblick auf betriebliche Strategien zur Nachhaltigkeit.

Ausbildungsberuf: Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin

Lernfeld 9 BK:Instandhaltung technischer Anlagen überwachen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, die Instandhaltung technischer Anlagen zu überwachen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, die Besatzung bei der Instandhaltung schiffstechnischer Anlagen zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über herstellerspezifische und bordeigene Dokumentationen für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen an technischen Anlagen.

Die Schülerinnen und Schüler wählen Verfahren zur Gewährleistung einer sicheren Instandhaltung sowie die erforderliche Dokumentationsart aus.

Die Schülerinnen und Schüler überwachen den Betrieb der technischen Anlagen. Sie delegieren die Instandhaltungsarbeiten und leiten das Personal an. Dabei organisieren sie einen nachhaltigen und ökonomischen Einsatz von Personal, Geräten und Material. Sie verantworten im Sinne des betrieblichen Qualitätsmanagements die Bestellung, Annahme, Lagerung und ordnungsgemäße Dokumentation. Sie gewährleisten die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zur Unfallverhütung.

Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren die ausgeführten Arbeiten und überprüfen die korrekte Durchführung.

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Eigenschaften und Grenzen von Materialien und Verfahren zur Wartung und Instandsetzung.

Lernfeld 10 BK:Stabilität während der Reise sicherstellen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, die Schiffsstabilität während einer Reise sicherzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, bei einer Reise mit mehreren Lade- und Löschstellen die Stabilität des Schiffes sicherzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich dazu über die schiffs- und ladungsbezogenen Anforderungen sowie Vorschriften für den Umschlags- und Beförderungsprozess. Sie erkundigen sich über Einflussfaktoren auf die Stabilität von Schiffen und Stabilitätsarten (Form-, Gewichts-, Intakt-, Leckstabilität).

Die Schülerinnen und Schüler planen die Ladungsverteilung entsprechend der Masse, der Güterart und der schiffs- und ladungsbezogenen Anforderungen unter Berücksichtigung der Lade- und Löschreihenfolge. Sie erstellen Staupläne für die gesamte Reise auch unter Verwendung digitaler Medien.

Die Schülerinnen und Schüler führen den Umschlags- und Beförderungsprozess durch. Sie berücksichtigen dazu schiffsspezifische Gegebenheiten, berechnen den Ladungsschwerpunkt, ermitteln die Stabilität (Hebelarmkurve, metazentrische Höhe), benutzen Stabilitätsprogramme und dokumentieren die Ergebnisse. Sie verwenden Ballastpumpen zur Trimmung des Schiffes. Sie erkennen Gefahrensituationen und leiten situationsgerecht Maßnahmen ein.

Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren die Krängung (Clinometer), die Trimmung und die Einsenkung des Schiffes während der Lade- und Löschvorgänge.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Auswirkung der Stauplanung auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Schiffes und zukünftige Arbeitsabläufe.

Lernfeld 11 BK:Schutz und Sicherheit an Bord befindlicher Personen gewährleisten3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, den Schutz und die Sicherheit an Bord befindlicher Personen zu gewährleisten.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, den Schutz und die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen während des Betriebs des Schiffes zu gewährleisten.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Rechte und Pflichten der an Bord befindlichen Personen (Fahrgastrechte-Verordnung, Unfallverhütungsvorschriften). Sie machen sich mit der erforderlichen Sicherheitsausrüstung sowie den Maßnahmen zur Rettung von Personen (Rettungsmittel) vertraut. Sie berücksichtigen dabei Anforderungen von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Sie ermitteln Kommunikationsregeln zur Krisenbewältigung in Notfallsituationen.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Unterweisung und den Einsatz des Bordpersonals. Sie bereiten die Einführung in die Sicherheitsrolle und die Benutzung der Rettungsmittel für alle an Bord befindlichen Personen vor. Dabei prüfen sie den Zustand der Rettungsmittel und der persönlichen Schutzausrüstung.

Die Schülerinnen und Schüler überwachen entsprechend der Bordschutzkonzepte den sicheren Zugang und gewährleisten einen sicheren Aufenthalt von Personen. Sie erkennen Konfliktsituationen und tragen zur Lösung bei. Sie wenden Deeskalationsstrategien zur Krisenbewältigung an. Sie kommunizieren mit an Bord befindlichen Personen, externen Rettungskräften und allen an der Schifffahrt Beteiligten in Gefahren- und Notsituationen auch in einer Fremdsprache. Sie weisen den Einsatz der Sicherheits- und Rettungsausrüstung situationsgerecht an und koordinieren die Erste Hilfe.

Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren die Gewährleistung der Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und den sachgerechten Gebrauch der Rettungsmittel.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Kommunikation im Rahmen des Krisenmanagements und leiten Verbesserungsvorschläge für den künftigen Betrieb ab.

Lernfeld 12 BK:Eine Reise durchführen3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, eine grenzüberschreitende Reise durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, eine grenzüberschreitende Reise durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über das zu führende Fahrzeug, das europäische Wasserstraßennetz und die Besatzungsregeln. Dazu erfassen sie die Befähigung des zur Verfügung stehenden Personals und das angewandte Schichtsystem.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Reise und die zu befördernde Tonnage unter Beachtung der für die Binnenschifffahrt typischen Einflüsse (Geografie, Hydrologie, Meteorologie, Morphologie). Hierzu verwenden sie auch digitale Medien. Sie beachten die europäischen und länderspezifischen Bestimmungen des Verkehrsrechts und der Arbeitszeitvorschriften (Betriebsform). Sie wählen Liegestellen entlang der Route unter Berücksichtigung der zu befördernden Güter (Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter) und des Schiffstyps aus.

Die Schülerinnen und Schüler navigieren das Schiff während der gesamten Reise entlang der geplanten Reiseroute. Sie nutzen Navigationshilfsmittel (Radar, elektronische Wasserstraßenkarten) und Verkehrsüberwachungssysteme (Flussinformationsdienste) auf den zu befahrenden Wasserstraßen. Sie führen administrative Aufgaben durch (Ladungs- und Schiffspapiere, Qualitätsmanagement). Sie kommunizieren während der Reise prozessbegleitend mit allen an der Reise Beteiligten auch in einer Fremdsprache.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten die durchgeführte Reise anhand ökonomischer und ökologischer Aspekte.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Reisedurchführung unter den Gesichtspunkten des betrieblichen Qualitätsmanagements und leiten Verbesserungsmöglichkeiten ab.

Lernfeld 13 BK:Personal führen und beurteilen4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, das Personal zu führen und zu beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, das Personal zu führen und zu beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Rechte und Pflichten des Personals. Dazu sichten sie Personal- und Arbeitszeitverordnungen, Sozialgesetze und Instrumente des Personalmanagements auch in digitaler Form.

Die Schülerinnen und Schüler planen den Einsatz des Personals. Dabei berücksichtigen sie den Qualifikations-, Personal-, Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf. Sie bereiten Mitarbeitergespräche und Maßnahmen zur Personalbeschaffung vor.

Die Schülerinnen und Schüler wählen Personal aus und gestalten das Zusammenleben an Bord unter Berücksichtigung kultureller, individueller, sozialer und geschlechterspezifischer Bedürfnisse. Bei der Zusammenarbeit mit den für die Zubereitung von Mahlzeiten beauftragten Personen achten sie auf Hygienestandards und Aspekte einer gesunden Ernährung auch im Sinne der Nachhaltigkeit. Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften zum Alkohol- und Drogenkonsum. Sie erteilen dem Personal adressatengerecht Anweisungen auch in einer Fremdsprache. Sie nehmen ihre Fürsorgepflicht gegenüber der Besatzung wahr, beurteilen das Personal und leiten bei Bedarf Disziplinarmaßnahmen ein. Sie berücksichtigen die Vorschriften zur Datensicherheit und des Datenschutzes (Datenschutz-Grundverordnung).

Die Schülerinnen und Schüler betrachten die Einsatzplanung im Hinblick auf die Personalentwicklung und das Zusammenleben an Bord.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihren Führungsstil und leiten Verbesserungsvorschläge für die künftige Personalführung ab.

Lernfeld 14 BK:Maßnahmen bei Störungen und Havarien einleiten4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Maßnahmen bei Störungen und Havarien einzuleiten.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Auftrag, auf Störungen und Havarien situativ zu reagieren und Maßnahmen einzuleiten.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Arten und Ursachen von Störungen und Havarien.

Die Schülerinnen und Schüler planen Reaktionsmuster auf Störungen und Havarien. Sie wägen Handlungsalternativen ab.

Die Schülerinnen und Schüler handeln bei einer Havarie oder einem Störungsfall situationsgerecht. Sie ergreifen zur Verkehrs- und Schiffssicherung geeignete Maßnahmen (Notmanöver) und unterrichten alle an Bord befindlichen Personen sowie die an der Schifffahrt Beteiligten auch in einer Fremdsprache. Sie koordinieren Brandschutz- und Umweltschutzmaßnahmen. Sie organisieren die Kontrolle des Schiffskörpers auf Dichtigkeit nach einer Havarie und entscheiden über die weitere Einsetzbarkeit. Sie leiten Maßnahmen zur Behebung von Schäden mit bordeigenen Mitteln ein. Sie dokumentieren die Störung und die Havarie sowie die entstandenen Schäden und nehmen eine Schadensbewertung auch in einer Fremdsprache vor (Havariebericht).

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Vermeidung von Personen-, Sach- und Umweltschäden.

Die Schülerinnen und Schüler diskutieren alternative Handlungen und leiten optimierte Reaktionsmuster ab.

Teil VI
Lesehinweise

Binnenschiffer und Binnenschifferin

Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin

1) Der Begriff "Selbstkompetenz" ersetzt den bisher verwendeten Begriff "Humankompetenz". Er berücksichtigt stärker den spezifischen Bildungsauftrag der Berufsschule und greift die Systematisierung des DQR auf.

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ID: 221659

Bekanntmachung der Binnenschifferausbildungsverordnung nebst Rahmenlehrplan

Vom 20. April 2022
(BAnz. AT 04.08.2022 B1)

Nachstehend werden

  1. die Binnenschifferausbildungsverordnung vom 2. März 2022 (BGBl. I S. 257) nachrichtlich veröffentlicht,
  2. der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Binnenschiffer und Binnenschifferin/Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin - Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 2021 - bekannt gegeben.

Die Verordnung und der Rahmenlehrplan sind nach dem zwischen Bund und Ländern auf der Grundlage des Gemeinsamen Ergebnisprotokolls vom 30. Mai 1972 vereinbarten Verfahren miteinander abgestimmt worden.

Zusammen mit der Verordnung und dem Rahmenlehrplan wurden Zeugniserläuterungen in deutscher, englischer und französischer Sprache erarbeitet und mit den Spitzenorganisationen der an der betrieblichen Berufsausbildung Beteiligten abgestimmt. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (http://www2.bibb.de/tools/aab/aabzeliste_de.php) zugänglich gemacht werden. Den zuständigen Stellen wird empfohlen, die Zeugniserläuterungen als Anlage zum Abschlusszeugnis den Absolventen auszuhändigen.

Die Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan ist im Informationssystem Aus- und Weiterbildung (A.WE.B) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht unter

http://www.bibb.de/berufssuche.

Bonn, den 20. April 2022

VIIB4 - 73005/02-16

ID: 221659



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