Regelwerk, Allgemeines Berufe

BlnKPHG
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§ 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3 Erteilung der Erlaubnis bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen

§ 4 Vorzulegende Nachweise bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen

§ 5 Verfahren für die Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen

§ 6 Verwaltungszusammenarbeit

§ 7 Ausbildungsziel

§ 8 Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 9 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 10 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 11 Anrechnung von Fehlzeiten

§ 12 Verordnungsermächtigung

§ 13 Ausbildungsvertrag

§ 14 Pflichten des Trägers der Ausbildung

§ 15 Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 16 Ausbildungsvergütung

§ 17 Probezeit

§ 18 Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 19 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern

§ 22 Zuständige Behörde

§ 23 Erbringung von Dienstleistungen

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

§ 25 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 26 Nichtanwendung des Berliner Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 27 Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen

§ 28 Inkrafttreten