§ 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Erteilung der Erlaubnis bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
§ 4 Vorzulegende Nachweise bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
§ 5 Verfahren für die Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
§ 6 Verwaltungszusammenarbeit
§ 7 Ausbildungsziel
§ 8 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 9 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 10 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 11 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 12 Verordnungsermächtigung
§ 13 Ausbildungsvertrag
§ 14 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 15 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
§ 16 Ausbildungsvergütung
§ 17 Probezeit
§ 18 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 21 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
§ 22 Zuständige Behörde
§ 23 Erbringung von Dienstleistungen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 26 Nichtanwendung des Berliner Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 27 Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen
§ 28 Inkrafttreten