Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:

Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:

Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Abschlussprüfung

§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung

§ 9 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 10 Anrechnungsregelung

§ 11 Inkrafttreten

Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten