Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:
Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschlussprüfung
§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 9 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 10 Anrechnungsregelung
§ 11 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten