Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6 Ziel und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt
§ 8 Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 9 Ziel und Zeitpunkt
§ 10 Inhalt
Unterabschnitt 1
Fachrichtung Edelsteingravieren
§ 11 Prüfungsbereiche
§ 12 Prüfungsbereich
Edelsteine gravieren
§ 13 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das
Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Edelsteinschleifen
§ 16 Prüfungsbereiche
§ 17 Prüfungsbereich Edelsteine schleifen
§ 18 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Industriediamantschleifen
§ 21 Prüfungsbereiche
§ 22 Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen
§ 23 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4
Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen
§ 26 Prüfungsbereiche
§ 27 Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen
§ 28 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschrift
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin
(zu § 3 Absatz 1)
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteingravieren
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteinschleifen
Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Industriediamantschleifen
Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen
Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten