Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 6 Ziel und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt

§ 8 Prüfungsbereich

Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 9 Ziel und Zeitpunkt

§ 10 Inhalt

Unterabschnitt 1
Fachrichtung Edelsteingravieren

§ 11 Prüfungsbereiche

§ 12 Prüfungsbereich
Edelsteine gravieren

§ 13 Prüfungsbereich Fertigungsplanung

§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das
Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 2
Fachrichtung Edelsteinschleifen

§ 16 Prüfungsbereiche

§ 17 Prüfungsbereich Edelsteine schleifen

§ 18 Prüfungsbereich Fertigungsplanung

§ 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 3
Fachrichtung Industriediamantschleifen

§ 21 Prüfungsbereiche

§ 22 Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen

§ 23 Prüfungsbereich Fertigungsplanung

§ 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 4
Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen

§ 26 Prüfungsbereiche

§ 27 Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen

§ 28 Prüfungsbereich Fertigungsplanung

§ 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschrift

§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteingravieren

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteinschleifen

Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Industriediamantschleifen

Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen

Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten