Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen
Inhalt =>
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung
§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen - Sachliche Gliederung -
Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen - Zeitliche Gliederung -