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Fahrlehrer-Ausbildungsordnung

Vom 19. Juni 2012
(BGBl. I Nr. 27 vom 22.06.2012 S. 1307; 02.01.2018 S. 2 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 9231-7-12



Zur aktuellen Fassung

Auf Grund

§ 1 Ort der Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. Die Regelung des § 30 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.

§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte

(1) Die Ausbildung ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Sachgebiete und Stundenzahl des Rahmenplans (Anlage) enthalten muss.

(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten nicht unterschreiten. Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

(3) Die Ausbildung erfolgt in einem geschlossenen Lehrgang. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE und CE darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten. Der Beginn des Lehrgangs und die Namen der Teilnehmer sind der Erlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Beginn mitzuteilen.

(4) Die Sachgebiete des Rahmenplans sind von den Lehrkräften nach § 9 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu unterrichten, und zwar

  1. von einem Fahrlehrer (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.5, 1.6.2 bis 1.6.8, 2.3, 2.4.2 bis 2.4.5, 3.3.2, 3.3.3, 4.3.5 bis 4.3.7, 4.4, 4.5.2, 5.3.7 bis 5.3.9, 5.4, 5.5.2;
  2. von einem Erziehungswissenschaftler (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.1.1.1 bis 1.1.2.1, 1.6.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.4.1, 3.1.1, 3.3.1, 4.1.1, 4.5.1, 5.1.1, 5.5.1;
  3. von einem Ingenieur (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.3, 2.2.1 bis 2.2.8, 3.2, 4.3.1 bis 4.3.4.2, 5.3.1 bis 5.3.6;
  4. von einer Lehrkraft mit der Befähigung zum Richteramt (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.2, 4.2, 5.2.

Die übrigen Sachgebiete können von jeder Lehrkraft nach Satz 1 unterrichtet werden.

§ 3 Ausbildungsfahrschule

(1) Die Ausbildung des Fahrlehreranwärters ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen. Der Ausbildungsplan muss folgende Abschnitte enthalten:

  1. Einführung,
  2. Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht (Hospitation) mit Vor- und Nachbesprechung (Auswertung) des Unterrichts,
  3. Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers mit Vor- und Nachbesprechung (Auswertung) des Unterrichts,
  4. Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers und
  5. Vorstellung von Fahrschülern zur Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung.

(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 20 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

(3) Der Ausbildungsfahrlehrer soll insbesondere zu Beginn der Ausbildung jeweils nur einen Fahrlehreranwärter ausbilden; im Übrigen darf er nicht mehr als zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig ausbilden.

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2321), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) geändert worden ist, außer Kraft.

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Rahmenplan
für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
Anlage
(zu § 2 Absatz 1)

Übersicht

Verkehrsverhalten

Fahrlehreranwärter erwerben Wissen über das Verkehrsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenlehre; sie lernen, ihr eigenes Fahrverhalten und das Fahrverhalten der Fahrschüler zu beobachten; sie lernen, das richtige Fahrverhalten den Fahrschülern zu vermitteln. Sie lernen die psychologischen und sozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens sowie die Grundzüge der Verkehrspsychologie kennen.

Recht

Fahrlehreranwärter erwerben Kenntnisse des Rechtssystems, seiner Gliederung, Struktur und Funktion. Sie lernen die Wechselbeziehungen zwischen Grundrechten und Ansprüchen des Einzelnen und den Gemeinschaftsinteressen kennen sowie den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und der Umwelt. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Rechtsverständnis und orientieren sich über die Einstellungen der Fahrschüler der unterschiedlichen Altersklassen. Fallbeispiele, induktive und deduktive Methoden kommen dabei zur Anwendung.

Technik

Fahrlehreranwärter lernen Aufbau und Funktionsweise des Kraftfahrzeugs und seiner Teile kennen (Nutzung, Bedienung, Kontrolle, Pflege, Wartung). Bei der Auswahl und Gewichtung der Ausbildungsinhalte kommt der Sicherheit und dem Umweltschutz eine besondere Bedeutung zu; naturwissenschaftliche Erklärungen, z.B. zur Umwelttechnik und zur Fahrphysik sind notwendig. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Technikverständnis und lernen die Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu vermitteln.

Umweltschutz

Fahrlehreranwärter lernen die Zusammenhänge zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz kennen. Sie werden mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut gemacht.

Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltscho-
nenden und gewandten Fahren in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen; sie können ihr Fahrverhalten erklären.

Verkehrspädagogik4 Absatz 1 Nummer 3 des Fahrlehrergesetzes)

Fahrlehreranwärter lernen, theoretischen und praktischen Fahrunterricht in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zu planen, zu gestalten und zu analysieren. Sie lernen die Grundlagen der Erwachsenenpädagogik und der Lernpsychologie kennen und entwickeln durch ihre Ausbildung ein persönliches Verständnis ihres pädagogischen Auftrags.

AbschnittZeit*Sachgebiet
1770Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
1.1280Verkehrsverhalten
1.1.180Fahrer
1.1.1.1Fähigkeiten und Fahrfertigkeiten

Wahrnehmungsfähigkeit, Sehvermögen, Blickverhalten; Blickverhalten bei Fahranfängern, psychomotorische Fertigkeiten; Reaktionsfähigkeit; Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit; Denkprozesse und Automatismen beim Fahren

Wissen, anwenden, beobachten

1.1.1.2Fahrtüchtigkeit

Beanspruchung, Stress, Emotionen und Traumwelten, Alkohol und andere Drogen, Medikamente

Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen

1.1.1.3Einstellungen

zum Fahren und Fahrzeug; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung

Kennenlernen, orientieren, klären, beeinflussen

1.1.1.4Aggression, Selbstdurchsetzung und Gewalt im Straßenverkehr

Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern

Wissen, analysieren, beeinflussen

1.1.1.5Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl

Selbsteinschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile, Motive

Kennenlernen, reflektieren

1.1.1.6Unterschiedliche Verkehrsteilnehmer:

Hilfsbedürftige, Kinder, Jugendliche, Senioren, Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrer

Informieren, reflektieren

1.1.240Fahrverhalten
1.1.2.1Regelkonformität

Bedeutung für das Verkehrssystem und für jeden Einzelnen; Akzeptanz, Verstöße, Kontrolle; Statistik; Einstellungen bei Kraftfahrern

Wissen, orientieren, reflektieren

1.1.2.2Gefahrenlehre

Objektive und subjektive Sicherheit, Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz; Gefährdung und Gefährlichkeit; Fahrfehler; Unfallforschung, Unfallstatistik, besondere Situation bei Verkehrsunfall, Fehlverhalten und Unfalltrends bei jungen Fahrern; Gefahren des Straßenverkehrs; Gefahrenabwehr, defensive Fahrweise

Informieren, reflektieren

1.1.2.3Kommunikation im Straßenverkehr, Straßenverkehr als besondere Kommunikationssituation; soziales Handeln im Straßenverkehr, Partnerschaft und Kooperation; Hilfe, Rücksicht, Höflichkeit, Gelassenheit

Wissen, erfahren, sensibilisieren, engagieren, reflektieren Verantwortung für Mensch und Umwelt

1.1.2.4Werte, Wertewandel, Wertekonflikt (Leben und Gesundheit, Umwelt, Freiheit, Mobilität, Eigentum) und Normen im Straßenverkehr, Zusammenhänge zwischen moralischem Anspruch und tatsächlichem Verkehrsverhalten im Straßenverkehr, unterschiedliche moralische Argumentationsniveaus in der Verkehrserziehung; Verhaltenssteuerung im Straßenverkehr durch Normen, Motive, Gesetze, durch Einsicht und Vernunft; Möglichkeiten der Beeinflussung der Verkehrsmoral durch Fahrschulunterricht

Informieren, analysieren, vermitteln, reflektieren

1.1.3160Straßenverkehr
1.1.3.1Verkehrsregeln

Kennen, respektieren; sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

1.1.3.2Zulassung zum Straßenverkehr Personen

Fahrzeuge

Kennenlernen

1.270Recht
1.2.1Verfassungs- und Verwaltungsrecht, System der Vorschriften; Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen (Entstehung, Bedeutung, Funktion); Verwaltungsrechtsschutz: Rechte und Möglichkeiten des Bürgers; formelle und formlose Rechtsmittel, Leistungsgrenzen des Rechtsstaates
1.2.2Strafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten Materielles Recht, Verfahrensrecht
1.2.3Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Gerichtliche und behördliche sowie vorläufige und endgültige Maßnahmen, Reflexion der häufigsten Auffälligkeiten und ihre Ursachen

1.2.4Haftungs- und Versicherungsrecht

Delikts- und Gefährdungshaftung; Vertragsverletzung, Haftpflichtversicherung und freiwillige Versicherungen

1.2.5Steuerrecht (Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Grundzüge kennen

1.2.6Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Sozialrecht Grundzüge
1.390Technik
1.3.1Motoren und Aggregate

Otto- und Dieselmotoren; Kühlung; Schmierung; Kraftstoffanlagen; Abgasanlagen

Elektroantrieb in Kraftfahrzeugen

1.3.2Kraftstoffe

Anforderungen an Kraftstoffe; Umweltbelastung durch Kraftstoffe; alternative Kraftstoffe

1.3.3Schmierstoffe

Unterscheidung von Güte und Viskosität; Umweltbelastung, Entsorgung

1.3.4Kraftübertragung

Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Achsantrieb, Differential

1.3.5Fahrwerk

Radaufhängung; Rad- und Achsstellungen; Federung und Dämpfung; Räder und Reifen; Lenkung

1.3.6Bremsen

Arten; Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen

1.3.7Karosserie und Ausstattung

Innere und äußere Sicherheit, Recycling und Entsorgung; aktive und passive Sicherheit

1.3.8Elektrische und elektronische Anlagen

Generator, Batterie, Verbraucher

1.3.9Fahrphysik

Atriebskräfte, Fahrwiderstände; Kurvenkräfte; Bremskräfte

1.3.10Anhängertechnik

Aufbauarten, Fahrtechnik mit Anhänger, Zusammenstellen von Zügen

1.3.11Umwelttechnik

Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter; Geräuschentwicklung; Recycling; Umgang mit technischen Einrichtungen; Kontrolle, Wartung und Pflege

1.410Umweltschutz

Einfluss des Straßenverkehrs auf Klimaveränderungen, Natur (neuartige Baumkrankheiten) und menschliche Gesundheit; Emissionen,

Ozonbildung, Treibhauseffekt; Umweltverträglichkeit und Energieverbrauch der unterschiedlichen Verkehrsmittel; Ressourcen; Möglichkeiten des Energiesparens; Verkehrsvermeidungsstrategien

1.515Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen Fahrweise und Fahrfertigkeiten

1.6235Verkehrspädagogik
1.6.1135Inhalte, Ziele und Lernprozesse
1.6.1.1Inhalte der Fahrschülerausbildung

Sachgebiete für den theoretischen und praktischen Unterricht; Verbindlichkeit und Gestaltungsspielräume; Curricularer Leitfaden, Unterrichtswerke; Lehr- und Ausbildungspläne

Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen

1.6.1.2Ziele der Fahrschülerausbildung

Systematik der Ausbildungsziele, Konkretisierung der Ausbildungsziele bei der Unterrichtsplanung

Kennenlernen, verstehen, konkretisieren

1.6.1.3Lernformen und Lernprozesse beim Fahrenlernen

Lernvoraussetzungen, Lernstand; Lernstörungen; Weiterlernen nach der Fahrerlaubnisprüfung; Lernprozesse in der Erwachsenenbildung

Anleiten, beurteilen, helfen, unterstützen

1.6.1.4Unterrichtsplanung

Planungsfaktoren, -prinzipien und -schritte

Kennenlernen, analysieren, anwenden

1.6.1.5Fahrlehrerverhalten

Besonderes pädagogisches Verhältnis; psychologische und soziale Zusammenhänge; Unterrichts- und Erziehungsstile, Typenkonzepte, Dimensionen; Zusammenhänge zwischen Unterrichtsstil, Lernklima, Lernerfolg und Lehrerimage

Kennen, trainieren, beurteilen

1.6.1.6Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation

Im Theorieunterricht und im praktischen Fahrunterricht; Beziehungen und Beziehungsstörungen

Analysieren, gestalten, trainieren

1.6.1.7Lernstandsdiagnose

Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen; Diagnosebogen; Leistungsrückmeldungen; Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Prüfungsangst

Wissen, mitteilen, helfen

1.6.1.8Beratung von Fahrschülern

Beratung als besonders pädagogische Beziehung; Methoden und typische Situationen

Wissen, anwenden, können

1.6.260Unterrichtsmethoden

Veranschaulichung, Demonstration, Modellverhalten; Information, Erklärung, Referat, Erzählung, Bericht; Aufgaben, Anweisungen, entwickelndes Unterrichtsgespräch; Bekräftigung, Kritik, Korrektur, Appell; Arrangieren und moderieren: Übung, Wiederholung, Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiel und Interaktionsspiel

Kennenlernen, auswählen, üben

1.6.3Unterrichtsmedien

Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennenlernen, beurteilen, auswählen, produzieren

1.6.4Unterrichtspraxis

Theorieunterricht und praktischer Unterricht; Einsatz von Zusatzspiegeln und Doppelpedalen

Analysieren, planen, gestalten, anweisen, üben

1.6.540Fahrschulwesen

Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern einschließlich Fahrerlaubnis auf Probe und Nachschulung; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern und Prüfung von Fahrlehrern

1.6.6Vorbereitung auf die praktische Ausbildung

Ablauf, Umfang und Organisation; Aufgaben des Fahrlehreranwärters und der Ausbildungsfahrschule; Status des Fahrlehreranwärters

1.6.7Fahrlehrerberuf

Entwicklung, Weiterqualifizierung; Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation

Verkehrssicherheitsarbeit

1.6.8Programme, Sicherheitstraining, Fahrerweiterbildung

Kennen, anwenden

1.770Auswertung der Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung

Analyse der Erfahrungen, praktische Folgerungen; Vertiefung der Sachgebiete Unterrichtsmethoden und Unterrichtspraxis

2140Fahrlehrerlaubnis Klasse A
2.145Verkehrsverhalten
2.1.115Fahrer

Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen; Wahrnehmungsvermögen, psychomotorische Fähigkeiten (z.B. Gleichgewichtssinn); Kondition, Einstellungen zum Kraftradfahren, Fahrgefühle, Freizeitgestaltung; Fahrertypologien, Fahrstile

Wissen, anwenden, beobachten

2.1.2Fahrverhalten des Kraftradfahrers

Regelverstöße, Statistik; Risiko und Risikobereitschaft; Fahrfehler, Unfälle, Trends, defensive Fahrweise; aggressives Fahren; Fahren in der Gruppe; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern; Verantwortung für Mensch und Umwelt

Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen

2.1.330Straßenverkehr
2.1.3.1Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

2.1.3.2Zulassung zum Straßenverkehr Personen

Fahrzeuge

Kennen

2.230Technik
2.2.1Motoren und Aggregate

Viertakt- und Zweitaktmotoren, Kühlung, Schmierung, Kraftstoffanlagen, Abgasanlagen

2.2.2Kraftübertragung

Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Primär- und Sekundärantrieb

2.2.3Fahrwerk

Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Reifenverschleiß, Radführung

2.2.4Bremsen

Arten, Funktion

2.2.5Rahmenformen und -arten
2.2.6aktive, passive Sicherheit

Seitenwagen

Formen, Anbau, Besonderheiten

2.2.7Fahrphysik

Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte, Besonderheiten bei Roller und Kraftrad mit Beiwagen

2.2.8Umwelttechnik und ihre Bedeutung für Fahrpraxis und Fahrzeugwartung, Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung; Geräuschentwicklung; Recycling, umweltgerechte Entsorgung

Kennen, anwenden

2.2.9Funkanlagen

Arten und Einsatzmöglichkeiten

2.310Fahren
2.455Verkehrspädagogik

Fahrlehreranwärter lernen, ihr verkehrspädagogisches Wissen, ihr pädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klasse A zu übertragen, zu ergänzen und anzuwenden

2.4.115Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Fahren auf Krafträdern; Mofa-Ausbildung
2.4.240Methoden der praktischen Ausbildung

Kleingruppen; Aufbau von Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Funkanlagen

2.4.3Unterrichtsmedien

Modelle, Printmedien, audiovisuelle und elektronische Medien

2.4.4Lernstandsdiagnose

Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste

2.4.5Fahrschulwesen

Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern; Ausbildungsfahrzeuge und Funkeinsatz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern

3140Fahrlehrerlaubnis Klasse CE oder DE (1. Ausbildungsmonat)
3.140Verkehrsverhalten
3.1.110Fahrer

Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten; Einstellungen der Fahrer von unterschiedlichen Nutzfahrzeugen, insbesondere: Blickverhalten; Dauerbeanspruchung; Stress, Anstrengung und Entspannung, Erholung, Fahrtüchtigkeit; Verantwortung des Fahrers; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern

Wissen, orientieren, reflektieren, sensibilisieren, engagieren

3.1.230Straßenverkehr
3.1.2.1Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

3.1.2.2Zulassung zum Straßenverkehr

Personen

Fahrzeuge

3.260Technik
3.2.1Motoren und Aggregate

Dieselmotoren, Kühlung, Schmierung, Einspritzverfahren, Aufladetechnik, Abgasanlagen

3.2.2Kraftstoffe

Anforderungen an Kraftstoffe, Umweltbelastung durch Kraftstoffe, alternative Kraftstoffe

3.2.3Schmierstoffe

Unterscheidung von Güte und Viskosität, Umweltbelastung, Entsorgung

3.2.4Kraftübertragung

Arten der Kraftübertragung, Kupplungs-, Getriebe- und Achsantriebsarten, Differential

3.2.5Fahrwerk

Radaufhängung, Rad- und Achsstellung, Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Lenkung

3.2.6Bremsen

Arten, Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen, Dauerbremsen (Motorbremsen, Retarder)

3.2.7Elektrische und elektronische Anlagen

Generator, Batterie, Verbraucher

3.2.8Fahrphysik

Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte

3.2.9Umwelttechnik

Technische Einrichtungen zur Schadstoffreduzierung (z.B. Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter), Geräuschentwicklung, Recycling, umweltgerechte Entsorgung, Kontrollen, Wartung, Pflege

Kennen, vermitteln

3.340Verkehrspädagogik

Fahrlehreranwärter lernen ihr verkehrspädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klassen CE und DE zu übertragen und anzuwenden

3.3.110Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Führen von Nutzfahrzeugen, Lernstandsbeurteilung
3.3.230Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen

Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Sicherungsposten und Einweisern

3.3.3Fahrschulwesen

Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern, Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern. Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation, gemeinsame Nutzung von Ausbildungsfahrzeugen, Kooperationsformen im CE- und DE-Bereich

4140Fahrlehrerlaubnis Klasse CE (2. Ausbildungsmonat)
4.145Verkehrsverhalten
4.1.15Fahrer

Einstellungen zum Fahren, Fahrzeug und Ladung, Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung, Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern

4.1.1.2Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung

Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern

4.1.1.3Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl

Selbstüberschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile

4.1.240Straßenverkehr
4.1.2.1Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll nwenden

4.1.2.2Sozialvorschriften im Straßenverkehr
4.1.2.3Gefahrgutbeförderung
4.1.2.4Unfallverhütungsvorschriften
4.1.2.5Berufskraftfahrerausbildung
4.1.2.6Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister
4.1.2.7Internationaler Güterverkehr
4.25Recht
4.2.1Güterkraftverkehrsgesetz mit Nebenverordnungen
4.2.2Kfz-Steuer bei Lkw, Anhänger und Sattelkraftfahrzeug
4.345Technik
4.3.130Bau- und Antriebsarten
4.3.2Aufbauten
4.3.3Zusammenstellung von Zügen, Verbindungseinrichtungen
4.3.4Bremsen
4.3.4.1Zugfahrzeug
4.3.4.2Anhänger und Sattelauflieger
4.3.515Ladungsaufnahme und Ladungssicherung
4.3.6Fahrtechnik und Anhänger
4.3.7Sicherheits- und Abfahrkontrollen
4.410Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren,
vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren von Zügen oder Sat-
telkraftfahrzeugen einschließlich Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen

4.535Verkehrspädagogik
4.5.15Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3
4.5.230Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung

Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrollen; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen

Lernstandsdiagnose Unterrichtsmedien

Kennen, gewichten, ausführen, anordnen

5140Fahrlehrerlaubnis Klasse DE (2. Ausbildungsmonat)
5.145Verkehrsverhalten
5.1.110Fahrer
5.1.1.1Einstellungen zum Fahren und gegenüber Fahrgästen; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung von Fahrern und Fahrgästen
5.1.1.2Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung

Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung

5.1.1.3Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl

Selbstüberschätzung, Fahrertypologie, Fahrstile Kennen, reflektieren, beeinflussen

5.1.235Straßenverkehr
5.1.2.1Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

5.1.3Sonstige Vorschriften
5.1.3.1Unfallverhütungsvorschriften
5.1.3.2Sozialvorschriften im Straßenverkehr
5.1.3.3Berufskraftfahrerausbildung
5.1.3.4Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister
5.1.3.5Internationaler Personenverkehr

Wissen, anwenden

5.25Recht
5.2.1Personenbeförderungsgesetz mit Nebenbestimmungen
5.2.2Kraftfahrzeugsteuergesetz
5.330Technik
5.3.1Bauarten
5.3.2Aufbauten
5.3.3Bremsen
5.3.4Aktive und passive Sicherheit
5.3.5Technische Serviceeinrichtungen Heizung, Klimaanlage, Bordküche, Toilette usw.
5.3.6Versorgung und Entsorgung
5.3.725Nothilfeeinrichtungen Fahrtechnik
5.3.8Werkstattausbildung
5.3.9Störungssuche und Fehlerbeseitigung
5.410Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren; sie können ihr Fahrverhalten erklären

5.525Verkehrspädagogik
5.5.15Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3
5.5.220Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung

Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrolle; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen

Lernstandsdiagnose

Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste

Unterrichtsmedien

Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen

*) Stunden zu je 45 Minuten.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE