Regelwerk, Allgemein, Berufe |
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
Vom 19. Juni 2012
(BGBl. I Nr. 27 vom 22.06.2012 S. 1307; 02.01.2018 S. 2 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 9231-7-12
Auf Grund
§ 1 Ort der Ausbildung
Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. Die Regelung des § 30 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.
§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
(1) Die Ausbildung ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Sachgebiete und Stundenzahl des Rahmenplans (Anlage) enthalten muss.
(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten nicht unterschreiten. Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
(3) Die Ausbildung erfolgt in einem geschlossenen Lehrgang. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE und CE darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten. Der Beginn des Lehrgangs und die Namen der Teilnehmer sind der Erlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Beginn mitzuteilen.
(4) Die Sachgebiete des Rahmenplans sind von den Lehrkräften nach § 9 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu unterrichten, und zwar
Die übrigen Sachgebiete können von jeder Lehrkraft nach Satz 1 unterrichtet werden.
§ 3 Ausbildungsfahrschule
(1) Die Ausbildung des Fahrlehreranwärters ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen. Der Ausbildungsplan muss folgende Abschnitte enthalten:
(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 20 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.
(3) Der Ausbildungsfahrlehrer soll insbesondere zu Beginn der Ausbildung jeweils nur einen Fahrlehreranwärter ausbilden; im Übrigen darf er nicht mehr als zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig ausbilden.
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2321), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) geändert worden ist, außer Kraft.
Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten | Anlage (zu § 2 Absatz 1) |
Übersicht
Verkehrsverhalten
Fahrlehreranwärter erwerben Wissen über das Verkehrsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenlehre; sie lernen, ihr eigenes Fahrverhalten und das Fahrverhalten der Fahrschüler zu beobachten; sie lernen, das richtige Fahrverhalten den Fahrschülern zu vermitteln. Sie lernen die psychologischen und sozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens sowie die Grundzüge der Verkehrspsychologie kennen.
Recht
Fahrlehreranwärter erwerben Kenntnisse des Rechtssystems, seiner Gliederung, Struktur und Funktion. Sie lernen die Wechselbeziehungen zwischen Grundrechten und Ansprüchen des Einzelnen und den Gemeinschaftsinteressen kennen sowie den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und der Umwelt. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Rechtsverständnis und orientieren sich über die Einstellungen der Fahrschüler der unterschiedlichen Altersklassen. Fallbeispiele, induktive und deduktive Methoden kommen dabei zur Anwendung.
Technik
Fahrlehreranwärter lernen Aufbau und Funktionsweise des Kraftfahrzeugs und seiner Teile kennen (Nutzung, Bedienung, Kontrolle, Pflege, Wartung). Bei der Auswahl und Gewichtung der Ausbildungsinhalte kommt der Sicherheit und dem Umweltschutz eine besondere Bedeutung zu; naturwissenschaftliche Erklärungen, z.B. zur Umwelttechnik und zur Fahrphysik sind notwendig. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Technikverständnis und lernen die Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu vermitteln.
Umweltschutz
Fahrlehreranwärter lernen die Zusammenhänge zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz kennen. Sie werden mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut gemacht.
Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltscho-
nenden und gewandten Fahren in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen; sie können ihr Fahrverhalten erklären.
Verkehrspädagogik (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 des Fahrlehrergesetzes)
Fahrlehreranwärter lernen, theoretischen und praktischen Fahrunterricht in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zu planen, zu gestalten und zu analysieren. Sie lernen die Grundlagen der Erwachsenenpädagogik und der Lernpsychologie kennen und entwickeln durch ihre Ausbildung ein persönliches Verständnis ihres pädagogischen Auftrags.
Abschnitt | Zeit* | Sachgebiet |
1 | 770 | Fahrlehrerlaubnis Klasse BE |
1.1 | 280 | Verkehrsverhalten |
1.1.1 | 80 | Fahrer |
1.1.1.1 | Fähigkeiten und Fahrfertigkeiten
Wahrnehmungsfähigkeit, Sehvermögen, Blickverhalten; Blickverhalten bei Fahranfängern, psychomotorische Fertigkeiten; Reaktionsfähigkeit; Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit; Denkprozesse und Automatismen beim Fahren Wissen, anwenden, beobachten | |
1.1.1.2 | Fahrtüchtigkeit
Beanspruchung, Stress, Emotionen und Traumwelten, Alkohol und andere Drogen, Medikamente Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen | |
1.1.1.3 | Einstellungen
zum Fahren und Fahrzeug; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung Kennenlernen, orientieren, klären, beeinflussen | |
1.1.1.4 | Aggression, Selbstdurchsetzung und Gewalt im Straßenverkehr
Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern Wissen, analysieren, beeinflussen | |
1.1.1.5 | Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl
Selbsteinschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile, Motive Kennenlernen, reflektieren | |
1.1.1.6 | Unterschiedliche Verkehrsteilnehmer:
Hilfsbedürftige, Kinder, Jugendliche, Senioren, Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrer Informieren, reflektieren | |
1.1.2 | 40 | Fahrverhalten |
1.1.2.1 | Regelkonformität
Bedeutung für das Verkehrssystem und für jeden Einzelnen; Akzeptanz, Verstöße, Kontrolle; Statistik; Einstellungen bei Kraftfahrern Wissen, orientieren, reflektieren | |
1.1.2.2 | Gefahrenlehre
Objektive und subjektive Sicherheit, Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz; Gefährdung und Gefährlichkeit; Fahrfehler; Unfallforschung, Unfallstatistik, besondere Situation bei Verkehrsunfall, Fehlverhalten und Unfalltrends bei jungen Fahrern; Gefahren des Straßenverkehrs; Gefahrenabwehr, defensive Fahrweise Informieren, reflektieren | |
1.1.2.3 | Kommunikation im Straßenverkehr, Straßenverkehr als besondere Kommunikationssituation; soziales Handeln im Straßenverkehr, Partnerschaft und Kooperation; Hilfe, Rücksicht, Höflichkeit, Gelassenheit
Wissen, erfahren, sensibilisieren, engagieren, reflektieren Verantwortung für Mensch und Umwelt | |
1.1.2.4 | Werte, Wertewandel, Wertekonflikt (Leben und Gesundheit, Umwelt, Freiheit, Mobilität, Eigentum) und Normen im Straßenverkehr, Zusammenhänge zwischen moralischem Anspruch und tatsächlichem Verkehrsverhalten im Straßenverkehr, unterschiedliche moralische Argumentationsniveaus in der Verkehrserziehung; Verhaltenssteuerung im Straßenverkehr durch Normen, Motive, Gesetze, durch Einsicht und Vernunft; Möglichkeiten der Beeinflussung der Verkehrsmoral durch Fahrschulunterricht
Informieren, analysieren, vermitteln, reflektieren | |
1.1.3 | 160 | Straßenverkehr |
1.1.3.1 | Verkehrsregeln
Kennen, respektieren; sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
1.1.3.2 | Zulassung zum Straßenverkehr Personen
Fahrzeuge Kennenlernen | |
1.2 | 70 | Recht |
1.2.1 | Verfassungs- und Verwaltungsrecht, System der Vorschriften; Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen (Entstehung, Bedeutung, Funktion); Verwaltungsrechtsschutz: Rechte und Möglichkeiten des Bürgers; formelle und formlose Rechtsmittel, Leistungsgrenzen des Rechtsstaates | |
1.2.2 | Strafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten Materielles Recht, Verfahrensrecht | |
1.2.3 | Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Gerichtliche und behördliche sowie vorläufige und endgültige Maßnahmen, Reflexion der häufigsten Auffälligkeiten und ihre Ursachen | |
1.2.4 | Haftungs- und Versicherungsrecht
Delikts- und Gefährdungshaftung; Vertragsverletzung, Haftpflichtversicherung und freiwillige Versicherungen | |
1.2.5 | Steuerrecht (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Grundzüge kennen | |
1.2.6 | Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Sozialrecht Grundzüge | |
1.3 | 90 | Technik |
1.3.1 | Motoren und Aggregate
Otto- und Dieselmotoren; Kühlung; Schmierung; Kraftstoffanlagen; Abgasanlagen Elektroantrieb in Kraftfahrzeugen | |
1.3.2 | Kraftstoffe
Anforderungen an Kraftstoffe; Umweltbelastung durch Kraftstoffe; alternative Kraftstoffe | |
1.3.3 | Schmierstoffe
Unterscheidung von Güte und Viskosität; Umweltbelastung, Entsorgung | |
1.3.4 | Kraftübertragung
Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Achsantrieb, Differential | |
1.3.5 | Fahrwerk
Radaufhängung; Rad- und Achsstellungen; Federung und Dämpfung; Räder und Reifen; Lenkung | |
1.3.6 | Bremsen
Arten; Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen | |
1.3.7 | Karosserie und Ausstattung
Innere und äußere Sicherheit, Recycling und Entsorgung; aktive und passive Sicherheit | |
1.3.8 | Elektrische und elektronische Anlagen
Generator, Batterie, Verbraucher | |
1.3.9 | Fahrphysik
Atriebskräfte, Fahrwiderstände; Kurvenkräfte; Bremskräfte | |
1.3.10 | Anhängertechnik
Aufbauarten, Fahrtechnik mit Anhänger, Zusammenstellen von Zügen | |
1.3.11 | Umwelttechnik
Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter; Geräuschentwicklung; Recycling; Umgang mit technischen Einrichtungen; Kontrolle, Wartung und Pflege | |
1.4 | 10 | Umweltschutz
Einfluss des Straßenverkehrs auf Klimaveränderungen, Natur (neuartige Baumkrankheiten) und menschliche Gesundheit; Emissionen, Ozonbildung, Treibhauseffekt; Umweltverträglichkeit und Energieverbrauch der unterschiedlichen Verkehrsmittel; Ressourcen; Möglichkeiten des Energiesparens; Verkehrsvermeidungsstrategien |
1.5 | 15 | Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen Fahrweise und Fahrfertigkeiten |
1.6 | 235 | Verkehrspädagogik |
1.6.1 | 135 | Inhalte, Ziele und Lernprozesse |
1.6.1.1 | Inhalte der Fahrschülerausbildung
Sachgebiete für den theoretischen und praktischen Unterricht; Verbindlichkeit und Gestaltungsspielräume; Curricularer Leitfaden, Unterrichtswerke; Lehr- und Ausbildungspläne Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen | |
1.6.1.2 | Ziele der Fahrschülerausbildung
Systematik der Ausbildungsziele, Konkretisierung der Ausbildungsziele bei der Unterrichtsplanung Kennenlernen, verstehen, konkretisieren | |
1.6.1.3 | Lernformen und Lernprozesse beim Fahrenlernen
Lernvoraussetzungen, Lernstand; Lernstörungen; Weiterlernen nach der Fahrerlaubnisprüfung; Lernprozesse in der Erwachsenenbildung Anleiten, beurteilen, helfen, unterstützen | |
1.6.1.4 | Unterrichtsplanung
Planungsfaktoren, -prinzipien und -schritte Kennenlernen, analysieren, anwenden | |
1.6.1.5 | Fahrlehrerverhalten
Besonderes pädagogisches Verhältnis; psychologische und soziale Zusammenhänge; Unterrichts- und Erziehungsstile, Typenkonzepte, Dimensionen; Zusammenhänge zwischen Unterrichtsstil, Lernklima, Lernerfolg und Lehrerimage Kennen, trainieren, beurteilen | |
1.6.1.6 | Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation
Im Theorieunterricht und im praktischen Fahrunterricht; Beziehungen und Beziehungsstörungen Analysieren, gestalten, trainieren | |
1.6.1.7 | Lernstandsdiagnose
Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen; Diagnosebogen; Leistungsrückmeldungen; Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Prüfungsangst Wissen, mitteilen, helfen | |
1.6.1.8 | Beratung von Fahrschülern
Beratung als besonders pädagogische Beziehung; Methoden und typische Situationen Wissen, anwenden, können | |
1.6.2 | 60 | Unterrichtsmethoden
Veranschaulichung, Demonstration, Modellverhalten; Information, Erklärung, Referat, Erzählung, Bericht; Aufgaben, Anweisungen, entwickelndes Unterrichtsgespräch; Bekräftigung, Kritik, Korrektur, Appell; Arrangieren und moderieren: Übung, Wiederholung, Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiel und Interaktionsspiel Kennenlernen, auswählen, üben |
1.6.3 | Unterrichtsmedien
Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennenlernen, beurteilen, auswählen, produzieren | |
1.6.4 | Unterrichtspraxis
Theorieunterricht und praktischer Unterricht; Einsatz von Zusatzspiegeln und Doppelpedalen Analysieren, planen, gestalten, anweisen, üben | |
1.6.5 | 40 | Fahrschulwesen
Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern einschließlich Fahrerlaubnis auf Probe und Nachschulung; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern und Prüfung von Fahrlehrern |
1.6.6 | Vorbereitung auf die praktische Ausbildung
Ablauf, Umfang und Organisation; Aufgaben des Fahrlehreranwärters und der Ausbildungsfahrschule; Status des Fahrlehreranwärters | |
1.6.7 | Fahrlehrerberuf
Entwicklung, Weiterqualifizierung; Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation Verkehrssicherheitsarbeit | |
1.6.8 | Programme, Sicherheitstraining, Fahrerweiterbildung
Kennen, anwenden | |
1.7 | 70 | Auswertung der Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung
Analyse der Erfahrungen, praktische Folgerungen; Vertiefung der Sachgebiete Unterrichtsmethoden und Unterrichtspraxis |
2 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse A |
2.1 | 45 | Verkehrsverhalten |
2.1.1 | 15 | Fahrer
Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen; Wahrnehmungsvermögen, psychomotorische Fähigkeiten (z.B. Gleichgewichtssinn); Kondition, Einstellungen zum Kraftradfahren, Fahrgefühle, Freizeitgestaltung; Fahrertypologien, Fahrstile Wissen, anwenden, beobachten |
2.1.2 | Fahrverhalten des Kraftradfahrers
Regelverstöße, Statistik; Risiko und Risikobereitschaft; Fahrfehler, Unfälle, Trends, defensive Fahrweise; aggressives Fahren; Fahren in der Gruppe; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern; Verantwortung für Mensch und Umwelt Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen | |
2.1.3 | 30 | Straßenverkehr |
2.1.3.1 | Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
2.1.3.2 | Zulassung zum Straßenverkehr Personen
Fahrzeuge Kennen | |
2.2 | 30 | Technik |
2.2.1 | Motoren und Aggregate
Viertakt- und Zweitaktmotoren, Kühlung, Schmierung, Kraftstoffanlagen, Abgasanlagen | |
2.2.2 | Kraftübertragung
Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Primär- und Sekundärantrieb | |
2.2.3 | Fahrwerk
Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Reifenverschleiß, Radführung | |
2.2.4 | Bremsen
Arten, Funktion | |
2.2.5 | Rahmenformen und -arten | |
2.2.6 | aktive, passive Sicherheit
Seitenwagen Formen, Anbau, Besonderheiten | |
2.2.7 | Fahrphysik
Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte, Besonderheiten bei Roller und Kraftrad mit Beiwagen | |
2.2.8 | Umwelttechnik und ihre Bedeutung für Fahrpraxis und Fahrzeugwartung, Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung; Geräuschentwicklung; Recycling, umweltgerechte Entsorgung
Kennen, anwenden | |
2.2.9 | Funkanlagen
Arten und Einsatzmöglichkeiten | |
2.3 | 10 | Fahren |
2.4 | 55 | Verkehrspädagogik
Fahrlehreranwärter lernen, ihr verkehrspädagogisches Wissen, ihr pädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klasse A zu übertragen, zu ergänzen und anzuwenden |
2.4.1 | 15 | Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Fahren auf Krafträdern; Mofa-Ausbildung |
2.4.2 | 40 | Methoden der praktischen Ausbildung
Kleingruppen; Aufbau von Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Funkanlagen |
2.4.3 | Unterrichtsmedien
Modelle, Printmedien, audiovisuelle und elektronische Medien | |
2.4.4 | Lernstandsdiagnose
Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste | |
2.4.5 | Fahrschulwesen
Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern; Ausbildungsfahrzeuge und Funkeinsatz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern | |
3 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse CE oder DE (1. Ausbildungsmonat) |
3.1 | 40 | Verkehrsverhalten |
3.1.1 | 10 | Fahrer
Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten; Einstellungen der Fahrer von unterschiedlichen Nutzfahrzeugen, insbesondere: Blickverhalten; Dauerbeanspruchung; Stress, Anstrengung und Entspannung, Erholung, Fahrtüchtigkeit; Verantwortung des Fahrers; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Wissen, orientieren, reflektieren, sensibilisieren, engagieren |
3.1.2 | 30 | Straßenverkehr |
3.1.2.1 | Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
3.1.2.2 | Zulassung zum Straßenverkehr
Personen Fahrzeuge | |
3.2 | 60 | Technik |
3.2.1 | Motoren und Aggregate
Dieselmotoren, Kühlung, Schmierung, Einspritzverfahren, Aufladetechnik, Abgasanlagen | |
3.2.2 | Kraftstoffe
Anforderungen an Kraftstoffe, Umweltbelastung durch Kraftstoffe, alternative Kraftstoffe | |
3.2.3 | Schmierstoffe
Unterscheidung von Güte und Viskosität, Umweltbelastung, Entsorgung | |
3.2.4 | Kraftübertragung
Arten der Kraftübertragung, Kupplungs-, Getriebe- und Achsantriebsarten, Differential | |
3.2.5 | Fahrwerk
Radaufhängung, Rad- und Achsstellung, Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Lenkung | |
3.2.6 | Bremsen
Arten, Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen, Dauerbremsen (Motorbremsen, Retarder) | |
3.2.7 | Elektrische und elektronische Anlagen
Generator, Batterie, Verbraucher | |
3.2.8 | Fahrphysik
Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte | |
3.2.9 | Umwelttechnik
Technische Einrichtungen zur Schadstoffreduzierung (z.B. Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter), Geräuschentwicklung, Recycling, umweltgerechte Entsorgung, Kontrollen, Wartung, Pflege Kennen, vermitteln | |
3.3 | 40 | Verkehrspädagogik
Fahrlehreranwärter lernen ihr verkehrspädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klassen CE und DE zu übertragen und anzuwenden |
3.3.1 | 10 | Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Führen von Nutzfahrzeugen, Lernstandsbeurteilung |
3.3.2 | 30 | Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen
Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Sicherungsposten und Einweisern |
3.3.3 | Fahrschulwesen
Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern, Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern. Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation, gemeinsame Nutzung von Ausbildungsfahrzeugen, Kooperationsformen im CE- und DE-Bereich | |
4 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse CE (2. Ausbildungsmonat) |
4.1 | 45 | Verkehrsverhalten |
4.1.1 | 5 | Fahrer
Einstellungen zum Fahren, Fahrzeug und Ladung, Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung, Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern |
4.1.1.2 | Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung
Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern | |
4.1.1.3 | Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl
Selbstüberschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile | |
4.1.2 | 40 | Straßenverkehr |
4.1.2.1 | Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll nwenden | |
4.1.2.2 | Sozialvorschriften im Straßenverkehr | |
4.1.2.3 | Gefahrgutbeförderung | |
4.1.2.4 | Unfallverhütungsvorschriften | |
4.1.2.5 | Berufskraftfahrerausbildung | |
4.1.2.6 | Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister | |
4.1.2.7 | Internationaler Güterverkehr | |
4.2 | 5 | Recht |
4.2.1 | Güterkraftverkehrsgesetz mit Nebenverordnungen | |
4.2.2 | Kfz-Steuer bei Lkw, Anhänger und Sattelkraftfahrzeug | |
4.3 | 45 | Technik |
4.3.1 | 30 | Bau- und Antriebsarten |
4.3.2 | Aufbauten | |
4.3.3 | Zusammenstellung von Zügen, Verbindungseinrichtungen | |
4.3.4 | Bremsen | |
4.3.4.1 | Zugfahrzeug | |
4.3.4.2 | Anhänger und Sattelauflieger | |
4.3.5 | 15 | Ladungsaufnahme und Ladungssicherung |
4.3.6 | Fahrtechnik und Anhänger | |
4.3.7 | Sicherheits- und Abfahrkontrollen | |
4.4 | 10 | Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, |
4.5 | 35 | Verkehrspädagogik |
4.5.1 | 5 | Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3 |
4.5.2 | 30 | Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung
Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrollen; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen Lernstandsdiagnose Unterrichtsmedien Kennen, gewichten, ausführen, anordnen |
5 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse DE (2. Ausbildungsmonat) |
5.1 | 45 | Verkehrsverhalten |
5.1.1 | 10 | Fahrer |
5.1.1.1 | Einstellungen zum Fahren und gegenüber Fahrgästen; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung von Fahrern und Fahrgästen | |
5.1.1.2 | Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung
Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung | |
5.1.1.3 | Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl
Selbstüberschätzung, Fahrertypologie, Fahrstile Kennen, reflektieren, beeinflussen | |
5.1.2 | 35 | Straßenverkehr |
5.1.2.1 | Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
5.1.3 | Sonstige Vorschriften | |
5.1.3.1 | Unfallverhütungsvorschriften | |
5.1.3.2 | Sozialvorschriften im Straßenverkehr | |
5.1.3.3 | Berufskraftfahrerausbildung | |
5.1.3.4 | Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister | |
5.1.3.5 | Internationaler Personenverkehr
Wissen, anwenden | |
5.2 | 5 | Recht |
5.2.1 | Personenbeförderungsgesetz mit Nebenbestimmungen | |
5.2.2 | Kraftfahrzeugsteuergesetz | |
5.3 | 30 | Technik |
5.3.1 | Bauarten | |
5.3.2 | Aufbauten | |
5.3.3 | Bremsen | |
5.3.4 | Aktive und passive Sicherheit | |
5.3.5 | Technische Serviceeinrichtungen Heizung, Klimaanlage, Bordküche, Toilette usw. | |
5.3.6 | Versorgung und Entsorgung | |
5.3.7 | 25 | Nothilfeeinrichtungen Fahrtechnik |
5.3.8 | Werkstattausbildung | |
5.3.9 | Störungssuche und Fehlerbeseitigung | |
5.4 | 10 | Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren; sie können ihr Fahrverhalten erklären |
5.5 | 25 | Verkehrspädagogik |
5.5.1 | 5 | Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3 |
5.5.2 | 20 | Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung
Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrolle; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen Lernstandsdiagnose Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste Unterrichtsmedien Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen |
*) Stunden zu je 45 Minuten.
ENDE |