Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Fertigungsmech.
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Abschlussprüfung

§ 6 Teil 1 der Abschlussprüfung

§ 7 Teil 2 der Abschlussprüfung

§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelungen

§ 9 Anrechnungsregelung

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten