Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

FIAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Einsatzgebiet

§ 6 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Unterabschnitt 2
Teil 1 der Abschlussprüfung

§ 8 Inhalt von Teil 1

§ 9 Prüfungsbereich von Teil 1

Unterabschnitt 3
Teil 2 der Abschlussprüfung i n der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

§ 10 Inhalt von Teil 2

§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes

§ 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes

§ 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen

§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 4
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration

§ 18 Inhalt von Teil 2

§ 19 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration

§ 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen

§ 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken

§ 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 25 Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 5
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse

§ 26 Inhalt von Teil 2

§ 27 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse

§ 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse

§ 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität

§ 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 33 Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 6
Teil 2 der Abschlussprüfung i n der Fachrichtung Digitale Vernetzung

§ 34 Inhalt von Teil 2

§ 35 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung

§ 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen

§ 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen

§ 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 41 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration

Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse

Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitale Vernetzung

Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten