Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
FlGlasTechAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt von Teil 1
§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereich Manuelle Flachglasbearbeitung
§ 10 Prüfungsbereich Flachglasveredlungsverfahren
§ 11 Inhalt von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13 Prüfungsbereich Maschinelle Flachglasbearbeitung
§ 14 Prüfungsbereich Technologie der Flachglasbearbeitung
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschrift
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin
(zu § 3 Absatz 1)