Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

FlGlasTechAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt von Teil 1

§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1

§ 9 Prüfungsbereich Manuelle Flachglasbearbeitung

§ 10 Prüfungsbereich Flachglasveredlungsverfahren

§ 11 Inhalt von Teil 2

§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 13 Prüfungsbereich Maschinelle Flachglasbearbeitung

§ 14 Prüfungsbereich Technologie der Flachglasbearbeitung

§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschrift

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin
(zu § 3 Absatz 1)