Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

GebReinAusbVO
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

§ 7 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Gesellenprüfung

§ 8 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 9 Inhalt von Teil 1

§ 10 Prüfungsbereich von Teil 1

§ 11 Inhalt von Teil 2

§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 13 Prüfungsbereich "Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren"

§ 14 Prüfungsbereich "Durchführen von Hygienemaßnahmen"

§ 15 Prüfungsbereich "Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen"

§ 16 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten