Regelwerk; Gesundheitswesen; Hygiene

HygWBV
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§ 1 Ziele der Weiterbildung

§ 2 Form, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

§ 3 Weiterbildungsstätten

§ 4 Personelle Voraussetzungen der Weiterbildungsstätte

§ 5 Räumliche und sächliche Voraussetzungen der Weiterbildungsstätte

§ 6 Zugangsvoraussetzungen

§ 7 Prüfungsausschuss

§ 8 Zulassung zur Prüfung

§ 9 Prüfung

§ 10 Schriftliche Prüfung

§ 11 Mündliche Prüfung

§ 12 Benotung

§ 13 Bestehen und Wiederholen der Prüfung

§ 14 Rücktritt von der Prüfung, Prüfungsversäumnis

§ 15 Täuschungsversuche, Störung der Prüfung

§ 16 Prüfungsniederschrift, Prüfungsunterlagen

§ 17 Weiterbildungsbezeichnung

§ 18 Übergangsbestimmungen

§ 19 Inkrafttreten

Anlage 1

Teil A
Theoretische Weiterbildung (900 Stunden)

Teil B
Angeleitete praktische Weiterbildung (850 Stunden)

Anlage 2
Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung

Anlage 3
Bescheinigung über die Teilnahme an der praktischen Weiterbildung

Anlage 4
Zeugnis

Anlage 5
Berechtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung gemäß § 18 Absatz 3
der Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung