Regelwerk; Gesundheitswesen; Hygiene
§ 1 Ziele der Weiterbildung
§ 2 Form, Dauer und Inhalt der Weiterbildung
§ 3 Weiterbildungsstätten
§ 4 Personelle Voraussetzungen der Weiterbildungsstätte
§ 5 Räumliche und sächliche Voraussetzungen der Weiterbildungsstätte
§ 6 Zugangsvoraussetzungen
§ 7 Prüfungsausschuss
§ 8 Zulassung zur Prüfung
§ 9 Prüfung
§ 10 Schriftliche Prüfung
§ 11 Mündliche Prüfung
§ 12 Benotung
§ 13 Bestehen und Wiederholen der Prüfung
§ 14 Rücktritt von der Prüfung, Prüfungsversäumnis
§ 15 Täuschungsversuche, Störung der Prüfung
§ 16 Prüfungsniederschrift, Prüfungsunterlagen
§ 17 Weiterbildungsbezeichnung
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
Teil A
Theoretische Weiterbildung (900 Stunden)
Teil B
Angeleitete praktische Weiterbildung (850 Stunden)
Anlage 2
Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung
Anlage 3
Bescheinigung über die Teilnahme an der praktischen Weiterbildung
Anlage 4
Zeugnis
Anlage 5
Berechtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung gemäß § 18 Absatz 3
der Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung