Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
InfoElekAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt von Teil 1
§ 8 Prüfungsbereich von Teil 1
§ 9 Inhalt von Teil 2
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 12 Prüfungsbereich
§ 13 Prüfungsbereich
§ 14 Prüfungsbereich
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Abschnitt A berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten