Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

KlaCembAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 6 Ziel und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt

§ 8 Prüfungsbereiche

§ 9 Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen

§ 10 Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen

Abschnitt 3
Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau

§ 11 Ziel und Zeitpunkt

§ 12 Inhalt

§ 13 Prüfungsbereiche

§ 14 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag

§ 15 Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen

§ 16 Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren

§ 17 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren

§ 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung

Abschnitt 4
Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau

§ 20 Ziel und Zeitpunkt

§ 21 Inhalt

§ 22 Prüfungsbereiche

§ 23 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag

§ 24 Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen

§ 25 Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren

§ 26 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren

§ 27 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 28 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 29 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klavierbau

Abschnitt C berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Cembalobau

Abschnitt D fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten